Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen die Verordnung für Ihr Heilmittel aus, sollte dies medizinisch notwendig sein. Das richtige Heilmittel ist mithilfe des Heilmittelkatalogs schnell gefunden. In diesem finden Sie alle Heilmittel und ihre Einsatzbereiche.
Nach der Verordnung für Ihr Heilmittel können Sie dieses direkt bei einem zugelassenen Therapeuten beziehungsweise einer zugelassenen Therapeutin in Anspruch nehmen. Für die Physiotherapie brauchen Sie keinen Genehmigungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Brauchen Sie Hilfe bei der Wahl einer passenden Therapiepraxis? Hierbei hilft die neue Heilmittelerbringerliste vom GKV-Spitzenverband. Geben Sie einfach Ort, Umkreis und den benötigten Heilmittelbereich (zum Beispiel Physiotherapie) ein. Sie können auch gezielt nach einer Therapeutin oder einem Therapeuten suchen, die oder der zum Beispiel Manuelle Therapie erbringt.
Zeitraum der Verordnung und Kostenübernahme.
Physiotherapie über die Krankenkasse
Sobald Sie eine Verordnung für eine Physiotherapie erhalten haben, ist diese nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Sollte Ihr behandelnder Arzt beziehungsweise Ihre behandelnde Ärztin keinen konkreten Behandlungsbeginn vermerken, müssen Sie Ihre Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen der Verordnung beginnen.
Bei medizinisch notwendigen Heilmitteln ist wie bei vielen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung eine Zuzahlung notwendig. Diese beträgt bei Physiotherapien zehn Prozent der Kosten und zehn Euro pro Verordnung. Alle Informationen finden Sie unter Zuzahlungen.