eGK nicht dabei.
Ersatzbescheinigung anfordern
Arzttermin bei Ihrem Arzt, Zahnarzt oder Hausarzt ohne Krankenkassenkarte beziehungsweise Versichertenkarte? Geht das? Wenn sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht dabeihaben und trotzdem Leistungen in Ihrer Arztpraxis in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie meist eine sogenannte elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) – einen digitalen Versicherungsnachweis.
Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Karte zu Hause vergessen haben oder derzeit aufgrund von Verlust oder Diebstahl auf Ihre neue Karte warten. Eine Ersatzbescheinigung mit der Sie in der Zwischenzeit Leistungen in Anspruch nehmen können, stellen wir unseren Versicherten natürlich gerne aus. Bitte beachten Sie: Diese ist nur im Inland (Deutschland) gültig.
Sie können die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ganz schnell und einfach wie folgt bei Ihrer Krankenkasse – der KNAPPSCHAFT – anfordern. Anschließend wird sie direkt elektronisch an Ihre behandelnde Praxis übermittelt.
- Direkt online in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT.
App herunterladen, anmelden und unter dem Menüpunkt „elektronische Ersatzbescheinigung anfordern“ - Direkt in Ihrer Arztpraxis.
Durch die Erteilung einer Einwilligung zur Datenübermittlung. Fragen Sie einfach beim Praxispersonal nach – dieses kann die eEB dann ganz einfach über den Kommunikationsdienst KIM bei uns anfordern.
Ihre Fragen.
Unsere Antworten
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine eEB von der KNAPPSCHAFT zu erhalten?
Als unser Versicherter oder unsere Versicherte können Sie diese von uns erhalten, wenn Sie sie über Meine KNAPPSCHAFT oder Ihre Arztpraxis bei uns anfordern.
Was genau ist eine elektronische Ersatzbescheinigung der Krankenkasse?
Dabei handelt es sich um eine digitale Bescheinigung Ihres Krankenversicherungsschutzes, die es Ihnen ermöglicht, auch ohne Vorlage Ihrer eGK in der Arztpraxis Leistungen in Anspruch zu nehmen. Als digitaler Nachweis Ihrer Versicherung sorgt sie außerdem dafür, dass Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte nicht nachträglich vorzeigen müssen.
Muss meine Arztpraxis meine eEB als Versicherungsnachweis akzeptieren?
Ja. Seit dem 1. Juli 2025 muss Ihre Arztpraxis diese als Versicherungsnachweis annehmen.
Wann erhalte ich meine elektronische Ersatzbescheinigung?
Sofort. Durch die elektronische Übermittlung erhält Ihre Arztpraxis diese innerhalb weniger Minuten nach der Anforderung.