In welcher Höhe sind die Krankenkassenbeiträge und Pflegekassenbeiträge von der Steuer absetzbar?
Das Finanzamt prüft, in welcher Höhe Sie Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung von der Steuer absetzen können.
Diese Prüfung kann nur geschehen, wenn Ihre Beitragsdaten elektronisch übermittelt wurden. Das Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass gesetzliche Krankenkassen diese Daten an das Finanzamt übermitteln. Hierzu zählen alle Informationen über Vorsorgeaufwendungen.
Zum Beispiel:
- Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge
- Prämien für bestimmte Wahltarife
- Bonuszahlungen (zum Beispiel aus unseren Bonusprogrammen wie dem AktivBonus)
Was sind meine Vorteile und um was muss ich mich kümmern?
Durch die verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen werden Sie finanziell entlastet. Das Bürgerentlastungsgesetz sorgt zudem für Transparenz. Denn Sie erhalten von Ihrer Krankenversicherung eine Übersicht aller Beiträge, Boni und Prämien, die gemeldet werden.
Aufgrund unserer maschinellen Übermittlung können Sie sicher sein, dass die Angaben dem Finanzamt vorliegen. Ihnen entsteht kein Aufwand und Sie müssen hierüber keine Unterlagen einreichen.