Freiwillige Mitgliedschaft als Anschlussversicherung.
Automatisch, ohne Antrag
- Sie tritt in Kraft, wenn Ihre Pflichtversicherung oder Ihre Familienversicherung bei uns endet.
- Sie sind dann automatisch weiterhin in Form der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei uns versichert.
- Ihr Versicherungsschutz bleibt ohne einen extra Antrag oder eine Vorversicherungszeit bestehen.
- Sie sorgt dafür, dass keine Lücke in Ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsschutz entsteht und ist im § 188 SGB V geregelt.
- Sie entfällt, wenn Sie sich im Krankheitsfall anderweitig absichern, der Übergang in Ihr neues Versicherungsverhältnis nahtlos verläuft und Ihr neuer Krankenversicherungsschutz zumindest so umfangreich ist wie der einer gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Beispiel ein Beihilfeanspruch mit Restkostenversicherung.
- Wir informieren Sie rechtzeitig über die Absicht, Ihre Anschlussversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durchzuführen. Durch eine schriftliche Mitteilung sowie das Einreichen eines Nachweises über Ihre anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (zum Beispiel die Bescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung) können Sie Ihren Austritt innerhalb von 14 Tagen erklären.
Freiwillige Mitgliedschaft beantragen.
So einfach gehts bei der KNAPPSCHAFT
- Schritt 1:
Sie müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie im folgenden FAQ - Schritt 2:
Aufnahmeantrag für die freiwillige Krankenversicherung und Pflegeversicherung (PDF, 379KB, Datei ist nicht barrierefrei) herunterladen und ausfüllen. - Schritt 3:
Antrag direkt in Ihrem Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT, über unser Kontaktformular oder per Post an die in diesem angegebene Adresse bei uns einreichen.