KNAPPSCHAFT Pflegegeldrechner.
So einfach gehts
Geben Sie einfach Ihren Pflegegrad ein. Zum Beispiel Pflegegrad 1, 2 oder 3. Und Ihren abgerechneten Sachleistungswert durch den Pflegedienst. Nun klicken Sie auf den Button „Berechnen" und der Pflegerechner der KNAPPSCHAFT berechnet Ihnen schnell und einfach Ihr individuelles Ergebnis.
Unter anderem bestehend aus: dem Restwert Ihres Sachleistungshöchstwert in Prozent, der Höhe Ihres monatlichen Pflegegeldes nach § 37 SGB XI, dem anteiligen Betrag des Pflegegeldes nach der Abrechnung des Sachleistungsbetrages, dem monatlichen Anspruch auf Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI und vielem mehr.
Bitte beachten Sie: Um Ihre Ansprüche konkret zu ermitteln empfehlen wir, sich mit dem für Sie zuständigen Fachzentrum für Pflege und Häusliche Krankenpflege in Verbindung zu setzen. Dort werden Sie kompetent zu allen Leistungsmöglichkeiten ausführlich beraten.