KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Die fünf Pflegegrade.
Verstärkung für Sie

Wie viele Pflegegrade gibt es und nach welchen Kriterien erfolgt die Einteilung? Welche Leistungen der Pflegeversicherung kann ich in Abhängigkeit von diesen in Anspruch nehmen? Diese und weitere Fragen klären wir im Folgenden für Sie.

Gesetzliche Neuerungen in der Pflege haben 2017 für Veränderungen gesorgt. Worauf sich Pflegebedürftige einstellen können? Auf eine Stärkung in allen Bereichen, vor allem aber in der ambulanten Pflege. Aufgrund der Pflegereform 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Dank dem neuen Verfahren zur Begutachtung werden pflegebedürftige Personen bedarfsgerecht und fair behandelt. Dabei werden sowohl körperliche, als auch geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Ausführliche Informationen lesen Sie weiter unten.

Eine junge Frau umarmt lächelnd eine ältere Frau - sie haben über die 5 Pflegegrade gesprochen.

Die wichtigsten Infos zu den Pflegegraden.
Auf einen Blick

  • Mit Hilfe eines Punktesystems werden die Selbstständigkeit und Fähigkeit beurteilt.
  • Aus dieser Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad der betroffenen Person.
  • Der erste wird ab 12,5 Punkten erreicht.
  • Im Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich sowie Zugang zu bestimmten Beratungen und Betreuungen.
  • In den Pflegegraden 2 bis 5 ist die Höhe der Leistungsbeträge abhängig vom Pflegegrad und der in Anspruch genommenen Leistung.
Eine pflegebedürftige Person wird einem der fünf Pflegegrade zugeordnet. Eine niedrige Pflegestufe steht für eine höhere Selbstständigkeit.

Einstufung der Pflegebedürftigkeit.
So läuft es ab

Der Hilfebedarf eines Menschen wurde bis zum 31. Dezember 2016 in Minuten gemessen. Seit dem 1. Januar 2017 wird mit Hilfe eines Punktesystems die Selbstständigkeit und Fähigkeit beurteilt. Mit diesem Punktesystem werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. So wird festgestellt, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Es gibt sechs Bereiche, sogenannte Module, die zur Messung der Selbstständigkeit Betroffener berücksichtigt werden:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Das sind die Pflegegrade 1 bis 5.
Ein Überblick für Sie

Je nachdem, welche Punktzahl erreicht wird, erhält der Betroffene oder die Betroffene eine Einteilung in einen der fünf Pflegegrade. Damit Pflegebedürftigkeit vorliegt, müssen mindestens 12,5 Punkte erreicht werden. In der folgenden Auflistung geben wir Ihnen einen Überblick über die Pflegegrade 1 bis 5 und deren zugeordnete Punktzahl:

  • Pflegegrad 1 (zwischen 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkten):
    Eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor.
  • Pflegegrad 2 (zwischen 27 und weniger als 47,5 Gesamtpunkten):
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor.
  • Pflegegrad 3 (zwischen 47,5 und weniger als 70 Gesamtpunkten):
    Eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor.
  • Pflegegrad 4 (zwischen 70 und weniger als 90 Gesamtpunkten):
    Die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor.
  • Pflegegrad 5 (ab 90 bis 100 Gesamtpunkten):
    Die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor - mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung.
Einfach erklärt

  • Pfle­ge­geld
    In den Pflegegraden 2 bis 5 bekommen Sie monatliches Pflegegeld. Wenn Ihre Pflege von Angehörigen, Nachbarn, Nachbarinnen oder sonstigen privaten Pflegepersonen sichergestellt wird.
  • Pfle­ge­sach­leis­tung
    Sorgt ein ambulanter Pflegedienst für Ihre Pflege zu Hause, erhalten Sie dafür Pflegesachleistungen. Das gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
  • Kom­bi­na­ti­ons­leis­tung
    Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung auch miteinander kombinieren. Wenn Sie von einer Privatperson und von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden.
  • Pfle­ge­hilfs­mit­tel
    Sie erhalten monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Sie erleichtern Ihre Pflege und ermöglichen Ihnen eine selbstständigere Lebensführung.
  • Pfle­ge­lot­se
    Benötigen Sie einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Pflegeeinrichtung, helfen wir Ihnen bei der Suche. Mit dem Pflegelotsen finden Sie schnell das richtige Angebot.
  • Pfle­ge­kur­se
    Auch pflegende Angehörige unterstützen wir. Mit Kursen, in denen Pflegepersonen Wissen zum Umgang mit der persönlichen Belastung und zur Erleichterung der Pflege bekommen.

Ihre Fragen.
Unsere Antworten

Wie kann ich einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads bei der KNAPPSCHAFT stellen?

Wichtig ist, dass dieser bei uns immer direkt im Leistungsantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung integriert ist. Das bedeutet, dass Sie sich zur Feststellung Ihres Pflegegrads den für Sie passenden Antrag – für die Leistung, die Sie in Anspruch nehmen möchten – heraussuchen, ausfüllen und an uns zurücksenden. Eine Übersicht finden Sie unter Anträge der Pflegeversicherung.
Darüber hinaus geht das natürlich auch über unserer App: Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT.

Alternativ haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 08000 200 501 an und schildern uns Ihr Anliegen. Wir beraten Sie gerne und senden Ihnen den für Sie passenden Antrag zu.
  • Machen Sie einen Termin in einer unserer Geschäftsstellen. Mit unserer Standort-Suche finden Sie ganz einfach eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe. Bei einem Vor-Ort-Termin beraten wir Sie ebenfalls gerne und stellen Ihnen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.

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Wann und wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad?

Sie sind bei der KNAPPSCHAFT versichert und möchten Ihren Pflegegrad erhöhen? Dann ist es erstmal wichtig zu wissen, dass Ihr aktueller Pflegegrad grundsätzlich erhalten bleibt. Sie werden nicht niedriger eingestuft. Dafür sorgt der Besitzstandsschutz - bei Betroffenen, die bereits vor der Reform Leistungen zur Pflege erhalten haben. Nur wenn bei der erneuten Begutachtung festgestellt wird, dass Sie nicht mehr pflegebedürftig sind, können die Leistungen eingestellt werden. Ergibt die Begutachtung, dass ein höherer Pflegegrad vorliegt, erhalten Sie die Leistungen des entsprechenden Grades. Sie können bei der KNAPPSCHAFT auch selbstständig einen Antrag auf Höherstufung Ihres Pflegegrades stellen.
Jetzt ganz einfach klicken, herunterladen und bei der KNAPPSCHAFT beantragen: Höherstufungsantrag (PDF, 1.020KB, Datei ist nicht barrierefrei) .

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Wofür kann ich den monatlichen Entlastungsbetrag nutzen?

Wofür Sie den Betrag von 131 Euro genau verwenden können? Zum Beispiel für die Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege. Alle Informationen dazu und wofür Sie den Betrag noch einsetzen können, lesen Sie unter monatlicher Entlastungsbetrag.

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Wie hoch ist der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege?

Der Eigenanteil ist für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 wichtig, die im Pflegeheim leben. Sie zahlen einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser Eigenanteil hat nichts mit dem Pflegegrad zu tun und ist für alle gleich. So steigt der Anteil nicht, falls Sie eine Höherstufung erhalten. Damit Sie finanziell besser planen können und mehr Sicherheit haben. Neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil tragen Sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten.
Heimbewohner oder Heimbewohnerinnen mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten ab 1. Januar 2022 einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlages ist abhängig von der Dauer des Bezuges von vollstationären Pflegeleistungen.

Übersicht Leistungszuschlag für Pflegebedürftige:

Dauer des LeistungsbezugesZuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
Bis zu 12 Monaten15 Prozent
Mehr als 12 Monaten30 Prozent
Mehr als 24 Monaten50 Prozent
Mehr als 36 Monaten75 Prozent

Wichtig für Sie: Ein Antrag der pflegebedürftigen Person auf Zahlung des Leistungszuschlags ist nicht erforderlich.

Ein Beispiel für Sie
Eine pflegebedürftige Person des Pflegegrades 3 ist am 15. Juli 2021 in die vollstationäre Pflegeeinrichtung eingezogen. Der Juli 2021 wird für die Ermittlung der Dauer des Leistungsbezugs als voller Kalendermonat gezählt. Die pflegebedürftige Person bezieht am 1. Januar 2022 unter zwölf Kalendermonate Leistungen der vollstationären Pflege. Daher erhält sie ab dem 1. Januar 2022 einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent zu dem von ihr zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen. Unter der Voraussetzung, dass sich keine Änderungen im Sachverhalt ergeben, erfolgt die nächste Erhöhung des Leistungszuschlages auf 30 Prozent mit Ablauf des zwölften Kalendermonats des Leistungsbezugs zum 1. Juli 2022.

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