Der Hilfebedarf eines Menschen wurde bis zum 31. Dezember 2016 in Minuten gemessen. Seit dem 1. Januar 2017 wird mit Hilfe eines Punktesystems die Selbstständigkeit und Fähigkeit beurteilt. Mit diesem Punktesystem werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. So wird festgestellt, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Es gibt sechs Bereiche, sogenannte Module, die zur Messung der Selbstständigkeit Betroffener berücksichtigt werden:
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Das sind die Pflegegrade 1 bis 5.
Ein Überblick für Sie
Je nachdem, welche Punktzahl erreicht wird, erhält der Betroffene oder die Betroffene eine Einteilung in einen der fünf Pflegegrade. Damit Pflegebedürftigkeit vorliegt, müssen mindestens 12,5 Punkte erreicht werden. In der folgenden Auflistung geben wir Ihnen einen Überblick über die Pflegegrade 1 bis 5 und deren zugeordnete Punktzahl:
- Pflegegrad 1 (zwischen 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkten):
Eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor. - Pflegegrad 2 (zwischen 27 und weniger als 47,5 Gesamtpunkten):
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor. - Pflegegrad 3 (zwischen 47,5 und weniger als 70 Gesamtpunkten):
Eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor. - Pflegegrad 4 (zwischen 70 und weniger als 90 Gesamtpunkten):
Die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor. - Pflegegrad 5 (ab 90 bis 100 Gesamtpunkten):
Die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten liegt vor - mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung.
Einfach erklärt
- Pflegegeld
In den Pflegegraden 2 bis 5 bekommen Sie monatliches Pflegegeld. Wenn Ihre Pflege von Angehörigen, Nachbarn, Nachbarinnen oder sonstigen privaten Pflegepersonen sichergestellt wird. - Pflegesachleistung
Sorgt ein ambulanter Pflegedienst für Ihre Pflege zu Hause, erhalten Sie dafür Pflegesachleistungen. Das gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. - Kombinationsleistung
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung auch miteinander kombinieren. Wenn Sie von einer Privatperson und von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. - Pflegehilfsmittel
Sie erhalten monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Sie erleichtern Ihre Pflege und ermöglichen Ihnen eine selbstständigere Lebensführung. - Pflegelotse
Benötigen Sie einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Pflegeeinrichtung, helfen wir Ihnen bei der Suche. Mit dem Pflegelotsen finden Sie schnell das richtige Angebot. - Pflegekurse
Auch pflegende Angehörige unterstützen wir. Mit Kursen, in denen Pflegepersonen Wissen zum Umgang mit der persönlichen Belastung und zur Erleichterung der Pflege bekommen.