KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Meine Versicherung in der Tasche

Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) der KNAPPSCHAFT ist eine Chipkarte, mit der Sie gegenüber Ärzten, Zahnärztinnen und Krankenhäusern nachweisen, dass Sie gesetzlich bei uns versichert sind. Einfach, sicher und europaweit (EHIC). Umgangssprachlich wird diese auch Krankenkassenkarte oder Versichertenkarte genannt.

Eine elektronische Gesundheitskarte der Knappschaft wird in einer Arztpraxis von einer Person an eine andere Person überreicht.

Häufig gestellte Fragen.
Rund um die elektronische Gesundheitskarte

Was ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) überhaupt?

Sie ist Ihr Versicherungsnachweis in Form einer Karte mit Chip, die in Ihren Arztpraxen ganz einfach eingelesen werden kann. Umgangssprachlich kennen Sie diese gegebenenfalls auch unter dem Namen Krankenkassenkarte oder Versichertenkarte.

  • Sie enthält unter anderem persönliche Daten wie Ihren Namen und Ihre Versichertennummer und
  • ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme von Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen innerhalb der EU,
  • sowie die Nutzung digitaler Gesundheitsservices wie der elektronischen Patientenakte (ePA).
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Ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht?

Ja, sie dient als Versicherungsnachweis und ist daher Pflicht, wenn Sie in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus als Patient oder Patientin eine Leistung in Anspruch nehmen möchten.

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Wie bekomme ich die elektronische Gesundheitskarte der KNAPPSCHAFT?

Jeder unserer Versicherten erhält die eGK rechtzeitig automatisch per Post, sobald die Mitgliedschaft bei uns beginnt. Bei Verlust können Sie selbstverständlich unter elektronische Gesundheitskarte verloren einen Ersatz anfordern.

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Welche Daten sind auf der eGK gespeichert? Sind sie sicher?

Auf dem Chip Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sind Ihre persönlichen Versichertendaten gespeichert. Dazu gehören in jedem Fall:

  • Ihr Vor- und Nachname,
  • Ihr Geschlecht,
  • Ihr Geburtsdatum,
  • Ihre Adresse,
  • Ihre Versichertennummer,
  • Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner),
  • der Beginn Ihres Versicherungsschutzes
  • sowie Ihre Krankenkasse und deren Kassennummer.

Die KNAPPSCHAFT hat nur Zugriff auf die Patientenstammdaten. Die Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan kann die KNAPPSCHAFT nicht für Sie speichern oder auslesen.

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Meine Adresse hat sich geändert. Was kann ich tun, um diese korrekt hinterlegen zu lassen? 

Ändern Sie Ihre Adresse ganz einfach selbst direkt in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT. In den meisten Fällen wird die hinterlegte Anschrift beim Einlesen in den Arztpraxen Ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte automatisch geändert.

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Wie lange ist die eGK gültig? Bekomme ich vor Ablauf automatisch eine neue?

Die elektronische Gesundheitskarte ist ab Ausstellungsdatum maximal fünf Jahre gültig. Vor dem Ablauf der Gültigkeit erhalten Sie rechtzeitig und automatisch eine neue eGK. Nach Erhalt können Sie die alte vernichten.

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Bekomme ich für mein Kind eine zweite elektronische Gesundheitskarte?

Nein. Aus technischen Gründen und zur Vorbeugung des Kartenmissbrauches erhalten Sie keine zweite Gesundheitskarte für Ihr Kind.

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eGK im Ausland.
Karte umdrehen – europaweit nutzen

Auf der Rückseite Ihrer eGK der KNAPPSCHAFT befindet sich Ihr Auslandskrankenschein – so haben Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) immer dabei.

Das kann die elektronische Gesundheitskarte.
In der Praxis

Wie funktioniert die elektronische Gesundheitskarte eigentlich und wofür genau kann diese genutzt werden? Wir zeigen Ihnen ihre Funktionen und Vorteile.

Ohne Eingabe Ihrer PIN
  • Inanspruchnahme von Leistungen bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
  • Versichertenstammdatenmanagement
    Bei jedem ersten Besuch im Quartal prüfen Leistungserbringende die Aktualität Ihrer Daten durch das Einlesen Ihrer eGK. Zum Beispiel Ihren Nachnamen oder Ihre Adresse.
  • Notfalldatenmanagement (NFDM) 
    Wenn Sie möchten, kann jeder Arzt und jede Ärztin einen Notfalldatensatz für Sie anlegen und auf diesen zugreifen. Und erhält dann im Notfall Informationen zu Unverträglichkeiten, Allergien oder Vorerkrankungen. Sie können Ihre Daten außerdem mit Ihrer PIN schützen, deren Eingabe aber im Notfall nicht nötig ist.
  • E-Rezept
    Mit Ihrer eGK erhalten Sie Ihr Rezept für apothekenpflichtige Medikamente direkt als E-Rezept und können es dann beispielsweise in der Apotheke einlösen. Einfach und schnell.
Mit Eingabe Ihrer PIN
  • Elektronischer Medikationsplan
    Sie können Ihre Medikamente und deren Dosierungen auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Und damit Fehlmedikationen und unerwünschte Wechselwirkungen vermeiden. Sie geben das Okay mit Ihrer PIN, wenn Sie wollen, dass Ärzte oder Ärztinnen Ihre medizinischen Daten einsehen.
Mit Eingabe Ihrer PIN und einer NFC-fähigen eGK

(Die NFC-Fähigkeit ist an dem Punkt mit zwei wellenförmigen Ausschweifungen oben in der Mitte Ihrer Karten zu erkennen)

  • Abrufen des E-Rezepts in der E-Rezept-App
    Das E-Rezept können Sie mithilfe eines NFC-fähigen Smartphones sowie Ihrer NFC-fähigen eGK in der passenden E-Rezept-App der gematik einsehen. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter E-Rezept.
  • Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
    Die eGK der KNAPPSCHAFT ermöglicht Ihnen in Kombination mit unserer App Meine GESUNDHEIT den Zugriff auf Ihre ePA – dem digitalen Aufbewahrungsort für Ihre Gesundheitsdokumente. Mehr dazu finden Sie unter Meine GESUNDHEIT.
  • Nutzung Ihres persönlichen Serviceportals Meine KNAPPSCHAFT
    Mit der eGK erhalten Sie Zugriff und können dann Ihre Angelegenheiten rund um die Kranken- und Pflegeversicherung mit uns klären. Zum Beispiel können Sie uns eine Adressänderung oder den Wechsel Ihres Arbeitgebers mitteilen. Mehr zum Thema finden Sie unter Meine KNAPPSCHAFT.

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