Zu Hause fühlen Sie sich am wohlsten und Sie möchten auch im Fall der Pflegebedürftigkeit am liebsten weiterhin zu Hause wohnen und von denjenigen versorgt werden, die Ihnen vertraut sind? Wir unterstützen Sie und Ihre Liebsten dabei. Ganz nach Ihren Bedürfnissen. Mit dem Pflegegeld.
Ist Ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Nachbarinnen, Bekannte oder sonstige private Pflegepersonen sichergestellt, steht Ihnen ein Pflegegeld zu. Pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten dieses von der KNAPPSCHAFT. Je nach Pflegegrad bekommen Sie unterschiedlich viel Geld, in Höhe von monatlich
- 347 Euro im Pflegegrad 2,
- 599 Euro im Pflegegrad 3,
- 800 Euro im Pflegegrad 4 und
- 990 Euro im Pflegegrad 5.
Die Beantragung des Pflegegelds können Sie ganz einfach mit dem
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (PDF, 885KB, Datei ist nicht barrierefrei)
vornehmen.
Gut zu wissen: Sie haben auch die Möglichkeit diesen über Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT zu stellen. Dieser digitale Service ermöglicht Ihnen eine schnelle und digitale Beantragung – bequem von zu Hause oder unterwegs. Ganz wie Sie möchten.