KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Die KNAPPSCHAFT.
Informationen in Leichter Sprache

Die KNAPPSCHAFT ist eine Kranken-Kasse.
Eine Kranken-Kasse nennt man auch Kranken-Versicherung.

Allgemeine Informationen

Über uns

Sie geben der Kranken-Kasse jeden Monat einen kleinen Teil von Ihrem Geld.
Manchmal sind Sie krank:
Sie gehen dann zum Arzt.
Der Arzt hilft Ihnen und bekommt dafür Geld.
Das zahlt dann die Kranken-Kasse.
Sie zahlt das auch, wenn Ihr Partner, Ihre Partnerin oder Ihre Kinder zum Arzt gehen müssen.

Sie können eine Kranken-Kasse wählen.
Viele Menschen haben die KNAPPSCHAFT als Kranken-Kasse ausgesucht.
Sie können auch die KNAPPSCHAFT als Kranken-Kasse wählen.

Die KNAPPSCHAFT hat viele Büros.
In den Büros bekommen Sie Hilfe.
Die KNAPPSCHAFT hat bestimmt ein Büro da, wo Sie wohnen.

Die KNAPPSCHAFT ist auch eine Pflege-Kasse.

Sie geben auch der Pflege-Kasse jeden Monat einen kleinen Teil von Ihrem Geld.
Kranke und alte Menschen kommen manchmal alleine nicht mehr zurecht.
Deswegen pflegen gesunde Menschen kranke und alte Menschen.
Sie bekommen dafür Geld.
Das Geld zahlt die Pflege-Kasse.
Eine Pflege-Kasse nennt man auch Pflege-Versicherung.

Navigation

Die Navigation ist für die Ansicht der Website
auf dem Handy erklärt.

Im roten Balken

Am oberen Rand der Website ist ein roter Balken.
Hier kommen Sie zu verschiedenen Informationen.

Links oben im Balken
ist das Logo der KNAPPSCHAFT.
Immer wenn Sie darauf klicken,
kommen Sie zurück zur Start-Seite.

Rechts sehen Sie mehrere Symbole:

Das erste Symbol ist ein Personen-Symbol.
Wenn Sie darauf klicken,
kommen Sie zum Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT.
Das ist der Bereich für Mitglieder.
Wenn Sie schon Mitglied sind,
können Sie sich dort anmelden.

Weiter rechts ist die Such-Funktion.
Sie erkennen sie am Lupen-Symbol.

Ganz rechts sind 3 Striche.
Das ist das Haupt-Menü.
Wenn Sie auf die 3 Striche drücken,
öffnet sich eine Liste.
Im Menü gibt es oben 4 Symbole:

  • Sprechblase
    Wenn Sie darauf drücken, sehen Sie Neuigkeiten der KNAPPSCHAFT.
  • Telefon
    Mit einem Klick auf das Telefon kommen Sie zur Kontakt-Seite.
  • Lupe
    Hier können Sie nach Informationen suchen.
  • X
    Mit dem X schließen Sie das Menü wieder.

Im Menü finden Sie außerdem 6 Themen.
Das sind:

  • Gesund bleiben
  • Gesund werden
  • Pflege
  • Mitgliedschaft
  • Digitale Services
  • Krankenversicherung für

Unter den Themen gibt es 2 Felder:

  • Mitglied werden
  • Meine KNAPPSCHAFT
    Das ist das Service-Portal.

Darunter sind 5 Kreis-Symbole.
Das sind die Links zu unserem Online-Magazin
und unseren Social-Media-Kanälen.

Unter den Kreis-Symbolen sind noch mehr Links:

  • prosper / proGesund
  • Presse
  • Gesundheitstyp-Test
  • Newsletter abonnieren

Ganz unten im Menü geht es zu Inhalten
in leichter Sprache und Gebärden-Sprache.

Wenn Sie oben rechts auf das X klicken,
schließen Sie das Menü.

Start-Seite

Suche

Auf der Start-Seite sehen Sie zuerst ein großes Bild.
Im Bild ist ein Schriftzug
und darunter ein langes weißes Feld.
Das weiße Feld hat ein Lupen-Symbol.
Hier können Sie nach Wörtern suchen.

Kontakt

Auf der rechten Seite sehen Sie immer
ein blaues, rundes Symbol.
Im Symbol sind ein Brief-Umschlag und ein Telefon.
Wenn Sie darauf klicken, bekommen Sie Informationen,
wie Sie die KNAPPSCHAFT erreichen können.

Vorteile

Unter dem großen Bild mit dem Such-Feld
sehen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT.

Wenn Sie auf ein Symbol klicken,
bekommen Sie mehr Informationen zu diesem Vorteil.
Mit den Pfeilen an der Seite
können Sie weitere Vorteile sehen.

Rundum-versorgt-Netz

Darunter finden Sie noch Informationen
zum Rundum-versorgt-Netz.

App

Danach gibt es Informationen
zur App Meine KNAPPSCHAFT.
Das ist die App zum Service-Portal für Mitglieder.

Leistungen

Weiter unten sehen Sie eine Übersicht
mit unseren Krankenkassen-Leistungen.
Klicken Sie auf ein Symbol,
um mehr Informationen und Links zu sehen.

Personen-Gruppen

Danach kommt die Überschrift
„Gesund in jeder Lebens-Lage“.
Darunter sehen Sie Felder
mit verschiedenen Personen-Gruppen.
Sie können links oder rechts auf die Pfeile klicken.
So sehen Sie mehr Felder.
Wenn Sie auf ein Feld klicken,
kommen Sie auf eine andere Seite.
Dort gibt es mehr Informationen
zur Krankenversicherung für diese Personen-Gruppe.

Online Magazin

Weiter unten gibt es Informationen
zu unserem Online-Magazin.
Darin finden Sie Artikel zu Gesundheit, Rezepte
und Selbst-Tests der KNAPPSCHAFT.

Aktuelle Meldungen

Darunter finden Sie aktuelle Informationen der KNAPPSCHAFT.
Klicken Sie dafür auf eines der Felder.

Häufig gestellte Fragen

Es folgen oft gestellte Fragen.
Klicken Sie auf eine Frage,
um die Antwort zu sehen.
Sie können auch mehr Fragen anzeigen lassen.

Auszeichnung

Danach kommt ein kurzer Text
über unsere Leistungen und Vorteile.
Darunter sehen Sie ein Bild von unserer Auszeichnung.
Auf dem blauen Feld bekommen Sie
mehr Informationen über die Auszeichnung.

Mitglied werden

Im blauen Feld können Sie Mitglied werden.
Geben Sie ein Start-Datum für Ihre Mitgliedschaft an.
Klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Jetzt online beantragen".

Fußbereich

Der Fußbereich ist unten am Ende der Seite.
Er ist grau hinterlegt.

Magazin und Social Media

Am Anfang finden Sie die Links zu unserem Online-Magazin
und unseren Social-Media-Kanälen.

Sonstiges

Darunter kommen verschiedene Themen:

  • Standorte
  • Informationen zum GKV-Spitzenverband
  • Satzung
    Eine Satzung sind die Regeln, die für die KNAPPSCHAFT gelten.
  • Transparenz-Bericht
  • Auf einen Blick
    Unter „Auf einen Blick“ gibt es Informationen
    zur Knappschaft Bahn See.

In der Spalte darunter finden Sie folgende Themen:

  • Über uns
  • Infos für Bewerber
  • Newsletter abonnieren
    Hier können Sie sich für den Newsletter anmelden.
  • Kontakt-Informationen
Für Unternehmen

Weiter unten sind Informationen für Unternehmen:

  • Betriebliche Gesundheits-Förderung
  • Infos für Journalisten
  • Infos für Firmen-Kunden
  • Infos für Leistungs-Erbringer
Rechtliches

Darunter gibt es noch 3 Themen mit rechtlichen Informationen:

  • Datenschutz
    Hier steht, was wir mit Ihren Daten tun und wie wir sie schützen.
  • Impressum
    Hier stehen Daten zum Unternehmen.
  • Widersprüche
    Hier können Sie sich wehren,
    wenn Sie mit einer Entscheidung von uns
    nicht einverstanden sind.

Ganz unten am Ende der Seite finden Sie noch diese Inhalte:

  • Inhaltsverzeichnis
  • Bild-Nachweise
  • Bank-Verbindungen
  • Fehl-Verhalten im Gesundheits-Wesen
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Formular „Barriere melden“
  • Compliance
    Das ist ein englisches Wort.
    Man spricht es so aus: Kom-plai-enz.
    Es bedeutet, dass ein Unternehmen und die Mitarbeiter
    Gesetze und die eigenen Regeln einhalten.
  • Inhalte in Leichter Sprache
  • Inhalte in Gebärden-Sprache

Gesund bleiben

Gesundheits-Kurse

Welche Kurse gibt es?

Wir bieten Kurse zu diesen Themen an:

  • Bewegung
  • Ernährung
  • Suchtmittel
  • Stress-Bewältigung
  • Entspannung

Es gibt online Kurse und Kurse vor Ort.
Unsere Kurse sind zertifiziert.
Das bedeutet, die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ schaut,
ob der Kurs gut ist.

Alle Kurse finden Sie unter:
Gesundheitskurs finden.

Welche Kurse bezahlen wir?

Wir bezahlen Ihnen 2 Kurse pro Jahr.
Wir bezahlen Ihren Kurs ganz
oder geben bis zu 80 Euro dazu.
Sie dürfen auch 2 gleiche Kurse machen.
Der Kurs zählt für das Jahr,
in dem die meisten Kurs-Stunden sind.

Wie bekommen Sie Ihr Geld?

Wenn Sie bei uns angemeldet sind,
können Sie das ganz einfach online machen.
Hier kommen Sie zu unserem Service-Portal:
Meine KNAPPSCHAFT.
Dort fordern Sie das Geld zurück.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Gesundheits-Angebote und Gesundheits-Kurse.

Impfungen

Impfungen schützen vor vielen Krankheiten.

Welche Impfungen bezahlen wir?

Wir bezahlen alle Impfungen
aus der Schutzimpfungs-Richtlinie.
Die Richtlinie schreibt vor,
welche Impfungen jede Krankenkasse bezahlen muss.
Wir bezahlen sogar noch mehr Impfungen.

Zum Beispiel bezahlen wir Impfungen für Reisen.
Das sind Impfungen für exotische Länder.
Wir bezahlen die Beratung,
den Impfstoff und die Impfung.

Wann müssen Sie sich impfen?

Für manche Berufe müssen Sie sich impfen.
Wenn Sie wegen Ihrer Arbeit geimpft werden müssen,
bezahlt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin die Impfung.
Zum Beispiel bei Krankenschwestern,
weil sie ein hohes Risiko für Infektionen haben.

Wo können Sie sich impfen?

Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt impft Sie.
Sie können für eine Impfung
auch in ein Gesundheits-Amt gehen.
Ihr Impfpass zeigt, wann Ihre letzte Impfung war.

Was brauchen Sie bei einer Impfung?

Für die meisten Impfungen müssen Sie nur
Ihre elektronische Gesundheits-Karte mitnehmen.

Für manche Impfungen brauchen Sie
einen medizinischen Grund.
Oder Sie müssen zu einer bestimmten Alters-Gruppe
oder Risiko-Gruppe gehören.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Impfungen.

Vorsorge für Schwangere

Wenn Sie schwanger sind,
gehen Sie alle 4 Wochen zur Vorsorge.
In den letzten 2 Monaten gehen Sie
alle 2 Wochen zur Vorsorge.

Welche Vorsorge bezahlen wir?

Eine Versicherung muss die
gesetzliche Schwangerschafts-Vorsorge bezahlen.
Die KNAPPSCHAFT bezahlt
noch mehr Leistungen für Schwangere.

Sie bekommen bis zu 200 Euro für diese Dinge:

  • Online-Beratung durch eine Hebamme von Kelaya
  • Ruf-Bereitschaft einer Hebamme
  • zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen
  • Medikamente aus der Apotheke
    mit Folsäure, Jod und Eisen.
    Sie brauchen dafür ein Rezept von einem Arzt oder einer Ärztin.
    Die Medikamente müssen nicht verschreibungs-pflichtig sein.

Wie bekommen Sie Ihr Geld?

Sammeln Sie die Rechnungen
von Hebamme, Arzt oder Ärztin und Apotheke.
Schicken Sie die Rechnungen per Post an die KNAPPSCHAFT.
Oder reichen Sie die Rechnungen im Service-Portal ein.
Dann bekommen Sie den Zuschuss.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Schwangeren-Vorsorge.

Mutterschafts-Geld

Im Gesetz steht, wer Mutterschafts-Geld bekommt,
und wann man es bekommt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen,
bekommen Sie Mutterschafts-Geld.
Sie bekommen das Geld während Ihrem Mutterschutz.

Wem müssen Sie das Mutterschafts-Geld melden?

Sie müssen das Mutterschafts-Geld
in Ihrer Steuer-Erklärung angeben.

Wann ist der Mutterschutz?

Der Mutterschutz dauert meistens 14 oder 18 Wochen.
Er beginnt normalerweise 6 Wochen vor der Geburt.
Das Ende ist meistens 8 Wochen nach der Geburt.

Es gibt Ausnahmen, wann der Mutterschutz
nach der Geburt 12 Wochen dauert:

  • Bei einer Früh-Geburt
  • Bei einer Mehrlings-Geburt.
    Das sind zum Beispiel Zwillinge.

Wenn Ihr Kind mit einer Behinderung geboren wird,
können Sie den Mutterschutz verlängern.

Seit dem 1. Juni 2025 gibt es auch
Mutterschutz nach einer Fehl-Geburt.
Das gilt bei einer Fehl-Geburt
ab der 13. Schwangerschafts-Woche.

Wie berechnen Sie Ihren Mutterschutz?

Der Mutterschutz-Rechner sagt Ihnen
wann Ihr Mutterschutz gilt.
Sie finden ihn hier: Mutterschutz-Rechner

Mehr Informationen finden Sie unter:
Mutterschafts-Geld.

Verhütung

Sie möchten nicht schwanger werden?

Dann können Sie Verhütungs-Mittel benutzen.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin
berät Sie zu Verhütungs-Mitteln.
Er oder sie verschreibt Ihnen dann die Verhütungs-Mittel.

Wann bezahlen wir Verhütungs-Mittel?

Wir bezahlen verschreibungs-pflichtige
Verhütungs-Mittel für Jugendliche.

Ab 18 Jahren müssen Sie
einen Teil selbst bezahlen.
Ab 22 Jahren müssen Sie
Verhütungs-Mittel komplett selbst bezahlen.

Was ist, wenn eine Schwangerschaft
für Ihre Gesundheit sehr gefährlich wäre?

Dann bezahlt die Krankenkasse auch eine Sterilisation.
Eine Sterilisation ist eine Operation,
damit Sie nicht schwanger werden können.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Empfängnis-Schutz.

Gesund werden

Kur und Reha

Was ist eine Kur?

Eine Kur kann helfen,
dass Sie nicht krank werden.
Bei einer Kur haben Sie mehrere Wochen
verschiedene Anwendungen in einer Klinik.
Es gibt ambulante Kuren und stationäre Kuren.

Ambulant bedeutet:  
Sie wohnen nicht in der Klinik,
sondern in einer Unterkunft in der Nähe
oder zu Hause.

Stationär bedeutet:
Sie wohnen während der Kur in der Klinik.
Sie schlafen und essen auch dort.

Was bezahlen wir bei einer ambulanten Kur?

Wir bezahlen die Anwendungen während der ambulanten Kur.
Wir bezahlen einen Teil für Unterkunft,
Essen, Kurtaxe und Fahrt.
Kurtaxe ist eine kleine Gebühr an die Gemeinde.
Sie zahlen sie für jede Nacht, die Sie dort verbringen.

Sie können alle 3 Jahre
eine ambulante Kur machen.

Was bezahlen wir bei einer stationären Kur?

Bei einer stationären Kur
bezahlen wir alles, außer Zuzahlungen.
Das bedeutet, dass Sie
einen bestimmten Geldbetrag selbst zahlen.
Wie hoch der ist, sagen wir Ihnen.

Sie können alle 4 Jahre
eine stationäre Kur machen.

Was ist eine Reha?

Eine Reha kann helfen,
dass Sie gesund werden.

Sie machen mehrere Wochen lang
verschiedene Therapien in einer Klinik.
Bei einer ambulanten Reha wohnen Sie zu Hause.
Die Reha-Leistungen bekommen Sie
in einer Einrichtung in Ihrer Nähe.

Wenn eine ambulante Reha nicht reicht,
können Sie eine stationäre Reha machen.

Eine Reha können Sie alle 4 Jahre machen.
Wenn Sie eine Operation hatten,
können Sie auch früher eine Reha machen.

Was bezahlen wir bei einer Reha?

Bei einer Reha bezahlen wir alles,
außer Zuzahlungen.
Das bedeutet, dass Sie
einen bestimmten Geldbetrag selbst zahlen.
Wie hoch der ist, sagen wir Ihnen.

Wie bekommen Sie eine Kur oder Reha?

Sie brauchen einen Antrag oder eine Verordnung
für eine Kur oder Reha.
Das bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Kur und Reha

Krankengeld und Krankmeldung

Was ist Krankengeld?

Wenn Sie in Krankenstand gehen,
bezahlt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin weiter Ihr Gehalt.
Wenn Sie aber lange im Krankenstand sind,
bekommen Sie stattdessen Krankengeld.
Das bezahlt die Krankenkasse.

Wann bekommen Sie Krankengeld?

Ab der 7. Woche vom Krankenstand
bezahlen wir Krankengeld.
Das zählt ab dem Tag,
an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin
Ihre Krankheit festgestellt hat.

Sie müssen das Krankengeld nicht beantragen.

Wichtig: Für dieselbe Krankheit
bekommen Sie höchstens 78 Wochen lang Krankengeld.
Das gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Ihr Krankengeld ist so geregelt:

  • Es beträgt 70 Prozent vom letzten Brutto-Gehalt.
    Dabei zählen auch Einmal-Zahlungen
    aus den letzten 12 Monaten.
  • Es beträgt höchstens 90 Prozent vom letzten Netto-Gehalt.
    Dabei zählen auch Einmal-Zahlungen
    wie Urlaubs-Geld oder Weihnachts-Geld dazu.
  • Oder es beträgt höchstens 100 Prozent
    vom letzten Netto-Gehalt.
    Dann zählen keine Einmal-Zahlungen.

Im Jahr 2025 ist das Krankengeld
höchstens 128,63 Euro pro Tag.
Im Jahr 2026 ist das Krankengeld
höchstens 135,63 Euro pro Tag.

Wie wird der Krankenstand gemeldet?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin meldet uns,
wenn Sie nicht arbeiten können.
Das nennt man eine
Bescheinigung der Arbeits-Unfähigkeit.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin schickt uns
die Bescheinigung elektronisch.
Wenn das nicht funktioniert,
müssen Sie uns die Bescheinigung selbst schicken.

Wie schicken Sie uns die Bescheinigung?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Melden Sie sich in unserem Service-Portal an
    und laden Sie die Bescheinigung dort hoch.
    Hier kommen Sie in unser Service-Portal:
    Meine KNAPPSCHAFT.
  2. Schicken Sie die Bescheinigung per Post an diese Adresse:
    KNAPPSCHAFT
    Kranken- und Pflegeversicherung
    45095 Essen

Wem müssen Sie das Krankengeld melden?

Sie müssen das Krankengeld
in Ihrer Steuer-Erklärung angeben.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Krankengeld

Kinder-Krankengeld

Was ist Kinder-Krankengeld?

Wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern müssen
und deshalb nicht bezahlt werden,
können Sie Kinder-Krankengeld bekommen.

Wann haben Sie Anspruch auf Kinder-Krankengeld?

Sie haben Anspruch, wenn Ihr krankes Kind
jünger als 12 Jahre ist.

Es gibt 2 Ausnahmen bei älteren Kindern:

  • Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat.
  • Wenn es notwendig ist,
    dass Sie mit Ihrem Kind im Krankenhaus bleiben.

Wie lange bekommen Sie Kinder-Krankengeld?

Das Kinder-Krankengeld bekommen Sie in einem Jahr
für höchstens 15 Arbeits-Tage pro Kind.
Insgesamt können Sie es
für höchstens 35 Arbeits-Tage bekommen.
Auch wenn Sie mehr Kinder haben.

Ausnahme: Wenn Sie allein-erziehend sind,
haben Sie doppelt so viel Anspruch.

Wie bekommen Sie Kinder-Krankengeld?

Holen Sie eine Bescheinigung vom Arzt oder der Ärztin.
Schicken Sie uns die Bescheinigung.
Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Melden Sie sich in unserem Service-Portal an
    und laden Sie die Bescheinigung dort hoch.
    Hier kommen Sie in unser Service-Portal:
    Meine KNAPPSCHAFT.
  2. Schicken Sie die Bescheinigung per Post an diese Adresse:
    KNAPPSCHAFT
    Kranken- und Pflegeversicherung
    45095 Essen
    Geben Sie dabei Ihre Krankenversicherungs-Nummer an.

Wem müssen Sie das Kinder-Krankengeld melden?

Sie müssen das Kinder-Krankengeld
in Ihrer Steuer-Erklärung angeben.
Wir melden dem Finanz-Amt, wie lange
und wie viel Kinder-Krankengeld Sie bekommen haben.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Kinder- Krankengeld

Allgemeines

Mitgliedschaft

Möchten Sie sich bei uns versichern?

So werden Sie Mitglied bei der KNAPPSCHAFT:

  1. Füllen Sie den Antrag online aus.
    Den Antrag finden Sie hier:
    Online-Antrag
  2. Oder füllen Sie den Antrag aus
    und schicken Sie ihn per Mail an
    willkommen@meine.knappschaft.de
    Das Formular dafür finden Sie hier:
    Formular (PDF, 739KB, Datei ist barrierefrei)

Wenn wir Ihren Antrag bekommen haben,
melden wir Sie bei uns an.
Und wir kündigen Ihre alte Krankenkasse für Sie.

Sind Sie schon Mitglied?

Suchen Sie einen Antrag oder eine Broschüre?
Hier finden Sie Unterlagen
zur Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung:
Anträge und Broschüren

Familien-Versicherung

Wenn Sie bei der KNAPPSCHAFT versichert sind,
können Sie Ihre Familie kostenlos familienversichern.

Wen können Sie kostenlos familienversichern?

  • Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin
  • Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin
    nach dem Lebenspartnerschafts-Gesetz
  • Ihre Kinder und Adoptivkinder
  • Ihre Pflegekinder,
    wenn sie bei Ihnen wohnen
  • Ihre Stiefkinder und Enkelkinder,
    wenn sie bei Ihnen wohnen
  • Ihre Stiefkinder und Enkelkinder,
    wenn Sie ihren Unterhalt bezahlen
  • Kinder von Ihren mitversicherten Kindern

Wann können Sie jemanden mitversichern?

Wenn Ihr Familien-Mitglied alle diese Voraussetzungen erfüllt,
können Sie es kostenlos familienversichern.
Ihr Familien-Mitglied:

  • ist nicht selbst bei einer Krankenkasse versichert.
  • lebt in Deutschland.
  • gilt nicht als versicherungs-frei.
  • ist nicht von der Versicherungs-Pflicht befreit.
  • ist nicht hauptsächlich selbstständig.
  • hat kein oder nur wenig Einkommen.
    Im Jahr 2026 dürfen es höchstens 565 Euro pro Monat sein.
    Mit einem Minijob, dürfen es höchstens 603 Euro sein.

Wie lange können Sie Kinder familienversichern?

Sie dürfen Ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag
kostenlos familienversichern.

Für ältere Kinder gibt es diese Regeln:

  • Ihr Kind hat keine Arbeit?
    Sie können es bis zum 23. Geburtstag familienversichern.
  • Ihr Kind ist in Ausbildung,
    oder macht ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
    oder macht Bundes-Freiwilligendienst?
    Sie können es bis zum 25. Geburtstag familienversichern.
  • Ihr Kind hat Wehrdienst oder Freiwilligendienst gemacht?
    Es hat seine Ausbildung dadurch später angefangen?
    Dann verlängert sich der Anspruch um bis zu 12 Monate.
  • Ihr Kind hat eine Behinderung?
    Für Kinder mit Behinderung gibt es
    keine Altersgrenze für die Familien-Versicherung.
    Regel: Die Behinderung muss vor dem Ende
    der normalen Altersgrenzen entstanden sein.
    Wenn die Behinderung erst als Erwachsener auftritt,
    gilt es nicht.

Welche Regeln gibt es noch?

Wenn der andere Elternteil nicht gesetzlich versichert ist,
gibt es eine Sonder-Regel.
Dann können Sie Ihr Kind nur familienversichern,
wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Das Einkommen vom anderen Elternteil ist höchstens 6450 Euro im Monat (im Jahr 2026).
  • Oder Ihr Einkommen ist höher als das Einkommen vom anderen Elternteil.

Wie schließen Sie eine Familien-Versicherung ab?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Füllen Sie das Kontakt-Formular aus.
    Sie finden das Formular hier:
    Antrag Familien-Versicherung
    Dann schicken wir Ihnen den Antrag auf Papier
    und das Einmal-Kennwort.
    Mit dem Einmal-Kennwort können Sie
    die Familien-Versicherung online beantragen.
  2. Melden Sie sich in unserem Service-Portal an
    und fordern Sie das Einmal-Kennwort dort an.
    Hier kommen Sie in unser Service-Portal:
    Meine KNAPPSCHAFT.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Familien-Versicherung

eGK

eGK ist die Abkürzung für
elektronische Gesundheits-Karte.
Die elektronische Gesundheits-Karte zeigt,
dass Sie bei der KNAPPSCHAFT versichert sind.

Wofür ist die eGK?

Mit der Karte können Sie Gesundheits-Untersuchungen
und Vorsorge-Untersuchungen machen.

Zeigen Sie die Karte im Krankenhaus
oder bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Auf der Karte sind
Ihre persönlichen Daten gespeichert.
Das sind zum Beispiel Ihr Name,
Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum.

Die Arzt-Praxis liest Ihre Daten mit der Karte ein.
Die KNAPPSCHAFT bezahlt dann die Behandlung direkt.

Wo ist die Karte gültig?

Die Karte gilt in ganz Deutschland.
Sie gilt aber auch in Europa.

Auf der Rückseite der Karte
ist die europäische Gesundheits-Karte.

Diese Karte gilt in fast allen Ländern in Europa:

  • alle Länder in der Europäischen Union
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Nordmazedonien
  • Montenegro und
  • Serbien

Wann brauchen Sie ein Foto auf der eGK?

Ab 15 Jahren brauchen Sie
ein Foto auf Ihrer Gesundheits-Karte.
So soll niemand anderes Ihre Karte benutzen können.

Sie können das Foto einfach
über unser Bild-Portal hochladen.
Hier kommen Sie zu unserem Bild-Portal.
Das Portal prüft das Foto
direkt beim Hochladen.

Alle 10 Jahre müssen Sie das Foto erneuern.

Wie bekommen Sie die PIN für Ihre Gesundheits-Karte?

Für manche Dinge brauchen Sie
eine PIN für Ihre Gesundheits-Karte.
Zum Beispiel, um Ihren Medikations-Plan
digital zu speichern.
Und um Ihre digitale Akte anzusehen.

Die PIN bekommen Sie,
wenn Sie bestätigen, wer Sie sind.
Gehen Sie dafür in eine Geschäfts-Stelle der KNAPPSCHAFT.
Am besten machen Sie dafür einen Termin aus.
Sie brauchen für den Termin Ihre Gesundheits-Karte
und einen aktuellen Ausweis.

Danach bekommen Sie die PIN
mit der Post zugeschickt.

PostIdent-Verfahren 

Mit dem PostIdent-Verfahren können Sie die PIN
für Ihre eGK auch online bestellen.
Klicken Sie dafür auf diese Seite:
https://pin-verfahren.knappschaft.de/
Füllen Sie die Nummern aus und bestellen Sie die PIN.
Dann schicken wir die PIN in einem Brief
zu Ihnen nach Hause.

Den Brief dürfen nur Sie selbst annehmen.
Der Brief-Zusteller kontrolliert auch Ihren Ausweis.
Zum Beispiel Ihren Personalausweis.

Wenn Sie nicht zu Hause sind,
wird der Brief in der nächsten Postfiliale hinterlegt.
Dort müssen Sie ihn dann selbst abholen.

Das PostIdent-Verfahren gibt es nur in Deutschland.

Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie uns an: 08000 200 510.
Oder Sie benutzen unser Kontakt-Formular.

Sie haben Ihre Gesundheits-Karte verloren?

Das ist kein Problem.
Sie können über unser Service-Portal
eine neue Karte bestellen.
Hier kommen Sie zu unserem Service-Portal:
Meine KNAPPSCHAFT.

Wenn Sie eine neue Karte haben,
brauchen Sie auch einen neue PIN.

Dafür müssen Sie noch einmal bestätigen,
wer Sie sind.

Das gilt auch, wenn Sie
Ihre PIN verloren haben.

Was tun, bevor die neue Karte da ist?

Wenn Sie dringend zum Arzt oder zur Ärztin müssen,
können wir Ihnen einen Abrechnungs-Schein ausstellen.
Alle Ärztinnen und Ärzte akzeptieren den Abrechnungs-Schein.

Schreiben Sie uns dafür eine Nachricht.
Hier finden Sie unser Kontakt-Formular.

Der Abrechnungs-Schein gilt nur,
bis Sie Ihre neue Gesundheits-Karte bekommen.