KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau liegt lächelnd auf einer Bank und hat ihr Smartphone mit der elektronischen Patientenakte in der Hand.

Die neue elektronische Patientenakte.
„ePA für alle“ ab 2025

Als Versicherte der KNAPPSCHAFT können sie die elektronische Patientenakte bereits seit geraumer Zeit zum Beispiel als Teil unserer App Meine GESUNDHEIT nutzen. Jetzt gibt es Neuigkeiten: Ab Januar 2025 kommt die neue elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten – die „ePA für alle“. Aufgrund des Digital-Gesetz (DigiG) werden wir diese ab Januar 2025 sukzessive für alle unsere Versicherten automatisch anlegen. Diese können Sie dann weiterhin über unsere App Meine GESUNDHEIT oder über die Desktop-App am Laptop oder PC nutzen. Oder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zukünftig auch vor Ort in Ihrer Arztpraxis oder in ausgewählten Apotheken von ihren Vorteilen profitieren.

Wichtig für Sie: Sie müssen sich um nichts kümmern - wir legen die „ePA für alle“ für Sie an. Sie bleibt aber ein freiwilliger Service. Wenn Sie diesen nicht nutzen möchten, können Sie einfach von der Widerspruchsregelung (Opt-Out-Regelung) Gebrauch machen. Der Widerspruch ist bis zum 20. Dezember 2024 einzureichen, wenn Sie nicht möchten, dass die neue ePA 2025 automatisch für Sie angelegt wird. Gut zu wissen: Auch wenn Sie später Ihre Meinung ändern ist das gar kein Problem. Sie können jederzeit Widerspruch einlegen oder diesen zurücknehmen. Widerspruch und Widerruf können Sie einfach und schnell in unserer App Meine KNAPPSCHAFT unter Mein Vertrag“ und „Teilnahme elektronische Patientenakte (ePA) erledigen. Alternativ finden Sie hier die entsprechenden Formulare:

Drucken Sie das gewünschte Formular einfach aus. Danach senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Welche Vorteile hat die „ePA für alle“ und wie unterscheidet sie sich von der aktuell vorhandenen?

Die meisten Vorteile und Funktionen der aktuell vorhandenen elektronischen Patientenakte bleiben weiterhin für Sie bestehen: Ihre persönliche medizinische Behandlung kann durch sie verbessert werden. Und zwar indem sie als digitaler Aufbewahrungsort für Ihre Gesundheitsdokumente den digitalen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Ihnen und Ihren Ärztinnen und Ärzten ermöglicht. Zum Beispiel können Doppeluntersuchungen vermieden werden. Was Sie, als Patient oder Patientin, aber auch Ihre Ärzten und Ärztinnen entlasten kann. Bitte beachten Sie: Die folgenden Punkte ändern sich ab 2025, um eine Verbesserung für Sie zu erzielen.

ePA für alle“.
Das ändert sich ab 2025

Besserer Überblick über Ihre Gesundheitsdaten.

Wir stellen Ihnen gleich zu Beginn eine Übersicht der Abrechnungsdaten in Ihrer neuen „ePA für alle“ bereit. Sie müssen diese nicht mehr manuell beantragen.

Zudem können Sie Ihre Arztpraxis bitten, Ihre medizinischen Unterlagen einzustellen.

Verbesserte Behandlungsqualität.

Sie müssen zukünftig Ihre Ärztinnen und Ärzte nicht mehr manuell berechtigen. Im Behandlungskontext können diese direkt auf Ihre individuellen medizinischen Unterlagen (zum Beispiel Medikationsplan und Röntgenbilder) zugreifen. So ist eine schnellere und gezieltere Behandlung möglich. Auch Sie haben den Vorteil, dass Sie Ihre medizinischen Unterlagen (zum Beispiel Arztbriefe) jederzeit und an einem Ort griffbereit haben und einsehen können. Zum Beispiel bei einem Arztwechsel oder in einer Notfallsituation.

Empfangen Sie Ihr E-Rezept und Ihren Medikationsplan digital.

Öffnen Sie Ihr E-Rezept oder lösen es direkt mit unserer App Meine GESUNDHEIT ein. Sie benötigen dazu dann keine separate App mehr.
Auch Ihren Medikationsplan können Sie sich von Ihrer Arztpraxis direkt in Ihre elektronische Patientenakte einstellen lassen.

Sie möchten noch mehr zur „ePA für alle“ erfahren?

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte (PDF) nach §343 SGB V.

Schauen Sie gerne auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit vorbei. Dort finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.

Elektronische Patientenakte 2025.
Interessante Fragen und Antworten zur „ePA für alle“

Wie bekomme ich die "ePA für alle" ab 2025 und wie kann ich sie nutzen?

Das Digital-Gesetz hat die Teilnahme an einer ePA hin zu einem Opt-Out-Verfahren (Widerspruchslösung) gewechselt. Daher werden wir ab Januar 2025 sukzessive für alle unsere Versicherten eine elektronische Patientenakte anlegen und Ihnen darin eine Übersicht über Ihre Abrechnungsdaten zur Verfügung stellen. Darum kümmern wir uns. Sie brauchen nichts zu tun. Wer das nicht möchte, kann einen Widerspruch einlegen.

Die ePA für alle“ können Sie ganz einfach über unsere App Meine GESUNDHEIT auf Ihrem Smartphone nutzen. Informationen zur Registrierung finden Sie direkt unter:  ePA Registrierung. Darüber hinaus können Sie diese natürlich auch ohne Smartphone verwenden, indem Sie sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen PIN vor Ort in Ihrer Arztpraxis oder in ausgewählten Apotheken begrenzt einsehen und verwalten.

Was passiert mit meiner vorhandenen ePA, für die ich mich schon registriert habe?

Alle elektronischen Patientenakten, die vor dem 15. Januar 2025 selbst angelegt wurden, können ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden und werden ab Januar 2026 gelöscht. Sie haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Daten aus Ihrer vorherigen elektronischen Patientenakte in die „ePA für alle“ zu überführen. Das können Sie komfortabel über unsere App Meine GESUNDHEIT erledigen.

Erhalte ich mit Einführung der “ePA für alle” auch eine neue Gesundheitskarte?

Nein, Sie können Ihre elektronische Gesundheitskarte wie bisher weiter nutzen.

Wie erhalten Ärzte und Ärztinnen zukünftig Zugriff auf meine elektronische Patientenakte und können sie meine Dokumente uneingeschränkt einsehen?

Ab 2025 hat Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin mit Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis für 90 Tage Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte. Der Zugriff wird also nicht automatisch für alle gewährt, sondern erst durch das beschriebene Einlesen.  
Wichtig für Sie: Über die App Meine GESUNDHEIT können Sie den Zeitraum für die Zugriffs-Berechtigung beliebig verlängern oder verkürzen. Wenn Sie diese nicht nutzen, kann er durch erneutes Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis verlängert werden.

Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, einzelnen Ärztinnen und Ärzten über die App Meine GESUNDHEIT Berechtigungen zu entziehen oder einzuschränken. Alternativ können Sie sich einfach an uns wenden – wir erledigen das für Sie.
Zusätzlich ist je nach Fachgebiet genau festgelegt, welches Dokument eingesehen werden kann. Es ist also sichergestellt, dass zum Beispiel Zahnärzte nur Dokumente sehen können, die für ihre Behandlung relevant sind.

Ist die Eingabe einer PIN erforderlich, um meinem Arzt oder meiner Ärztin ab 2025 Zugriff auf meine ePA zu erteilen?

Nein, Sie müssen in der Praxis keine PIN für Ihre Gesundheitskarte eingeben. Das Einlesen der eGK ist ausreichend für den Zugriff.
Sie benötigen diese PIN nur dann, wenn Sie die elektronische Patientenakte über die App Meine GESUNDHEIT selbst nutzen möchten. Für die Erstellung einer GesundheitsID müssen Sie sich nämlich mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte mit PIN identifizieren.

Kann die KNAPPSCHAFT auf meine Daten und Dokumente in der „ePA für alle“ zugreifen?

Nein. Wir haben weiterhin keinen Zugriff auf Ihre Daten in der elektronischen Patientenakte.