So geht Spenden.
Alles, was ich wissen muss
Gut zu wissen.
Wenn Sie Spender werden wollen
An Ihrer medizinischen Versorgung ändert sich nichts
Das Leben eines Patienten zu retten ist das Ziel aller Ärzte. Dabei macht es keinen Unterschied, wie Sie sich entschieden haben. Wurde der Hirntod bei einem Patienten festgestellt, können die übrigen Organe eine Zeit lang ihre Funktion behalten. So eignen sie sich zur Transplantation.
Patientenverfügung und Organspendeausweis
Eine Organspendeerklärung dokumentiert Ihre Entscheidung: Organspende "ja" oder "nein". Sie ist kein Ersatz für eine Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung lässt Ihnen die Wahl, wie Ärzte vorgehen sollen, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können.
Der Körper nach der Spende
Der Körper sieht nach der Spende nicht anders aus. Das Transplantationsteam geht jederzeit respektvoll mit den Körpern der Toten um. Nach der Operation verschließen die Ärzte sorgfältig alle Wunden. Anschließend wird der Leichnam an die Angehörigen übergeben, damit diese sich verabschieden und den Körper beerdigen können.
Die Voraussetzungen für eine Spende nach dem Tod.
- Beim Spender wurde der Hirntod ärztlich festgestellt.
- Der Spender hat der Organ- oder Gewebespende vor seinem Tod zugestimmt.
- Beim Spender lagen keine akuten oder chronischen Krankheiten vor.
- Die Funktionsfähigkeit der Spenderorgane wurde ärztlich attestiert.
Lebendspende.
Die Lebendspende ist ein Eingriff am gesunden Körper und generell nicht ohne Risiko. Sollten Sie sich trotzdem dafür entscheiden, einem Freund oder Verwandten ein Organ zu spenden, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind volljährig und einwilligungsfähig.
- Sie wurden über alle Risiken der Organentnahme aufgeklärt.
- Sie haben der Organentnahme zugestimmt.
- Ihr Arzt sagt, dass Sie als Spender geeignet sind.
- Sie sind nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet.
Deswegen prüft die Lebendspendekommission, ob der mögliche Empfänger des Organs eine Gegenleistung erbracht hat. Häufigste Gegenleistung: Geld. Diese wichtige Prüfung ist gesetzlich geregelt und wird zum Schutz des Spenders zwingend vorgenommen.
Organe spenden und Leben retten. Ihre Entscheidung.
Entscheiden Sie sich für eine Spende, werden Sie unter Umständen zum Lebensretter. Sie brauchen keine Angst haben, dass sich mit Ihrer Entscheidung irgendetwas an Ihrer medizinischen Versorgung ändert. Sollten Sie einmal in Lebensgefahr schweben, werden Ihre Ärzte alles dafür tun, Ihr Leben zu retten. Aber manchmal kommt es zu Situationen, in denen Ärzte einfach nicht mehr helfen können. Das kann an einem Unfall oder einer Krankheit liegen. Dann stellt sich die Frage der Organspende.
Idealerweise machen Sie sich zum Thema Organspende Gedanken, wenn es Ihnen gut geht. Natürlich fällt es nicht leicht, sich mit so bedrückenden Gedanken auseinanderzusetzen. Aber der Vorteil: Sollte es Ihnen irgendwann nicht mehr möglich sein, eine eigene Entscheidung zu treffen, müssen Ihre Angehörigen die Last nicht für Sie tragen. Das Gleiche gilt für das Thema Patientenverfügung. Mit dieser können Sie zum Beispiel über lebensverlängernde Maßnahmen bestimmen. Auch Ihre Wahl über die postmortale Organspende können Sie hier vermerken. Ein Organspendeausweis kann Ihre Patientenverfügung aber nicht ersetzen. Informieren Sie sich bitte auf der Internetseite des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Ihr Service der KNAPPSCHAFT
Zum Hörer greifen und Fragen zum Thema Organspende stellen:
08000 200 501 (kostenfrei)
Montag bis Freitag von 8.00 – 19.00 Uhr
Oder per E-Mail an: organspendeinfo@knappschaft.de