KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Patient zeigt vor der Organspende gemeinsam mit einer anderen Person, die Handschuhe trägt, ein Herz mit den Händen.

So geht Leben retten.
Mit Organ- und Gewebespenden

In Deutschland gibt es nicht genügend Organspenden. Das ist ein Problem, denn derzeit hängt bei circa 8.500 Patienten das Überleben von einer Organ- oder Gewebespende ab (Quelle: organspende-info.de) Krankenkassen sind deswegen verpflichtet, ihre Kunden und Kundinnen über die Organspende aufzuklären.

Wir informieren Sie ausführlich zum Thema postmortale Spenden sowie Lebendspenden und klären Fragen wie “Wer darf Organspender werden?” sowie “Wie läuft eine Organspende ab?”. 

Wer sich entscheidet, Organspender beziehungsweise Organspenderin zu werden, kann möglicherweise Leben retten.

Die wichtigsten Infos zur Organspende.
Auf einen Blick

  • Theoretisch kann jeder Mensch Organ- und Gewebespender beziehungsweise -spenderin werden.
  • Es gibt keine Altersgrenze.
  • Das biologische Alter ist wichtiger als das kalendarische.
  • Der Gesundheitszustand der Organe zählt.
  • Ausnahme: Menschen mit einer akuten oder chronischen Krankheit, welche die Organe angreift, zum Beispiel Tumorerkrankungen oder ein positiver HIV-Befund - Betroffene kommen oftmals als Spender/Spenderin nicht in Frage.
  • Letztlich entscheiden aber die behandelnden Ärzte und/oder Ärztinnen zum Zeitpunkt einer möglichen Spende, ob und welche Organe für eine Transplantation in Frage kommen.
  • Eine grundsätzliche Entscheidung zu Lebzeiten ist zunächst für jeden beziehungsweise jede möglich.
Übersicht über die wichtigsten Infos zur Organspende.

Alles rund um die Organspende.

Was bedeutet ,,postmortale Spende" und ,,Lebendspende"?

Es gibt zwei Arten von Organ- und Gewebespende: die postmortale Spende und die Lebendspende.

Wer sich entscheidet, nach dem Tod seine Organe zu spenden, kann das im Organspendeausweis vermerken.

Unter einer Lebendspende versteht man die Transplantation eines Organs von einem lebendigen Menschen. Die Möglichkeiten sind dabei natürlich begrenzt. Lebendspenden werden nur in Anspruch genommen, wenn die hierfür erforderlichen Kriterien ausnahmslos erfüllt sind. Das heißt, es darf unter anderem für den kranken Menschen, der eine Transplantation braucht, keine postmortale Spende vorliegen. Denn die Lebendspende ist ein Eingriff am gesunden Menschen. Wie jede Operation ist auch diese nicht ohne Risiko. Postmortale Spenden werden daher immer vorgezogen.

Eine postmortale Spende bedeutet, dass dem Spender im Falle des Hirntodes die noch „lebenden“ beziehungsweise funktionierenden Organe entnommen werden.

Für die postmortale Spende gibt es ganz klare Voraussetzungen. Die sind für jeden gleich und werden ganz objektiv geprüft.

  • Zwei Ärzte stellen unabhängig voneinander den Hirntod fest.
  • die Zustimmung zu Organ- und Gewebespende liegt vor.
  • der potenzielle Spender beziehungsweise die potenzielle Spenderin darf zum Zeitpunkt der Transplantation keine akut oder chronisch erkrankten Organe haben.
  • Ein Arzt oder eine Ärztin hat untersucht, dass die Spenderorgane in Ordnung sind und funktionieren.

Was ist der Hirntod und wie wird er festgestellt?

Eine Organ- oder Gewebespende ist nur zulässig, wenn der Hirntod ohne Zweifel festgestellt wurde. Das ist gesetzlich im Transplantationsgesetz geregelt (TPG).

Aber was genau ist der Hirntod? Es ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Um das festzustellen, gibt es genaue Regeln und Vorschriften. Für diese ist die Bundesärztekammer verantwortlich. Zwei Ärzte müssen den Patienten unabhängig voneinander untersuchen und den Hirntod feststellen. Um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, dürfen diese Ärzte oder Ärztinnen nicht selbst an der Organ- und Gewebeentnahme oder der Transplantation beteiligt sein.

Mit eingetretenem Hirntod ist ein Mensch naturwissenschaftlich-medizinisch tot. Nach dem Tod eines Spenders beziehungsweise einer Spenderin ist es möglich, seine beziehungsweise ihre Organe in ihrer Funktion zu erhalten, damit sie anschließend einem Menschen das Leben retten.

Welche Organe und welches Gewebe lassen sich postmortal spenden?

Organspende

Gewebespende

  • Herz
  • Lunge
  • Leber
  • Nieren
  • Bauchspeicheldrüse
  • Darm
  • Hornhaut der Augen
  • Gehörknöchelchen
  • Herzklappen
  • Blutgefäße
  • Hirnhaut
  • Haut
  • Knochengewebes
  • Knorpelgewebes und
  • Sehnen

Wussten Sie, dass nicht immer ein komplettes Organ gespendet wird? Manchmal ist auch die Kombination von Spenderorgan und Teil-Transplantation möglich.

Bei Lebendspenden können Spender oder Spenderinnen eine Niere oder einen Teil der Leber spenden. Das gilt jedenfalls für Deutschland.

Wie sieht die Rechtslage bei Organspenden aus?

In Deutschland wird alles rund um die Organspende − ganz gleich, ob Lebendspende oder Spende nach dem Tod − durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Alle Voraussetzungen zum Spenden, zum Erhalt sowie zum Ablauf der Spende sind dort festgelegt. Wichtige Entscheidungsträger und Koordinatoren sind dabei die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Stiftung Eurotransplant (ET).

In Deutschland gilt laut TPG die Zustimmungsregelung zur Organentnahme. Das bedeutet, einem/einer Verstorbenen dürfen nur mit seiner/ihrer eindeutigen Zustimmung, beispielsweise festgehalten in einem Organspendeausweis, Organe entnommen werden. Die Widerspruchsregelung hat sich dagegen nicht durchgesetzt. Hier wäre eine Organentnahme erlaubt, sofern ein Mensch zu Lebzeiten einer Spende nicht widersprochen hat. Eine eindeutige Zustimmung des Verstorbenen beziehungsweise der Verstorbenen ist also immer noch notwendig. Wenn keine Entscheidung des Verstorbenen beziehungsweise der Verstorbenen vorliegt, darf sie auch stellvertretend von den nächsten Angehörigen erteilt werden. Laut TPG sind die nächsten Angehörigen die Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen oder eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern.
Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen ihre Versicherten alle zwei Jahre vor allem über diese Themen aufklären:

  • die Möglichkeiten der Organspende
  • die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spendern und Spenderinnen einschließlich der Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen Spendeerklärung
  • das Verhältnis von Organspende-Erklärung und Patientenverfügung
  • die Rechtsfolgen einer unterlassenen Erklärung im Hinblick auf das Entscheidungsrecht der Angehörigen
  • die Bedeutung einer Organ- und Gewebeübertragung im Hinblick auf den möglichen Nutzen, den sie für kranke Menschen hat

Im TPG ist außerdem geregelt, dass ein Spender beziehungsweise eine Spenderin zu Lebzeiten nicht entscheiden darf, wer seine beziehungsweise ihre Organe im Falle des Todes erhält.

Wer darf Organspender beziehungsweise Organspenderin werden und wie geht das?

Jeder Versicherte und jede Versicherte der KNAPPSCHAFT, der oder die über 16 Jahre alt ist, bekommt eine Informationsbroschüre zum Thema "Organspende". Die Entscheidung, ob Sie Organe und Gewebe spenden möchten, dokumentieren Sie schriftlich. Am besten in einem Organspendeausweis, den Sie von uns erhalten können. Oder Sie erzählen Ihren nahen Angehörigen von Ihrer Entscheidung. Falls Sie Ihre Entscheidung nicht schriftlich festgehalten haben, müssen Ihre Angehörigen im Todesfall für Sie entscheiden.

Der Organspendeausweis: Das müssen Sie wissen.

So einfach gehts mit der Organspende-Erklärung: In Ihrem Organspendeausweis halten Sie Ihre Entscheidung fest, ob Sie nach Ihrem Tod Spender beziehungsweise Spenderin sein möchten oder nicht. Nehmen Sie den Ausweis überall mit hin. Am besten erzählen Sie auch Ihren engsten Angehörigen von Ihrer Entscheidung. Eine Umfrage hat ergeben, dass im Jahr 2022 rund 40 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis ausgefüllt haben (Quelle: organspende-info.de).

Ist die Organspende-Erklärung ein Ersatz für eine Patientenverfügung? Nein, ist sie nicht. In der Patientenverfügung bestimmt der Patient beziehungsweise die Patientin, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn er beziehungsweise sie nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen betreffen lebensverlängernde Maßnahmen und auch die Ablehnung oder Zustimmung für eine Organspende.

In Ihrem Organspendeausweis können Sie angeben, ob Sie all Ihre Organe oder einen Teil davon spenden würden oder eine Spende komplett ablehnen. Bei einer Teilzustimmung geben Sie an, welche Organe Sie spenden würden und welche nicht. Außerdem können Sie in diesem Ausweis eine Person benennen, die stellvertretend für Sie eine Entscheidung treffen soll.

Sie müssen keinen Organspendeausweis ausfüllen

Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern

Sie müssen sich nicht für den Organspendeausweis registrieren

Dann liegt die Entscheidung über eine Spende bei Ihren Angehörigen. Und für diese ist es mitunter schwer, eine Entscheidung zu treffen. Helfen Sie und sprechen Sie mit Freunden und Familie über das Thema.

Vernichten Sie dafür einfach Ihren Organspendeausweis und dokumentieren Sie Ihre Wahl in einem neuen Ausweis. Erzählen Sie auch Ihren nahen Angehörigen davon.

Auch Ihre Krankenkasse brauchen Sie nicht zu informieren. Es reicht, wenn Sie Ihren Organspendeausweis ausfüllen. Tragen Sie Ihren Ausweis immer bei sich.

Informationsüberblick über den Organspendeausweis.

Die Entscheidung, ob Sie nach dem Tod Organspender beziehungsweise Organspenderin sein möchten, liegt ganz bei Ihnen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Spender werden und Organempfänger. Jetzt informieren!