KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Schwangere spricht mit ihrer Haushaltshilfe.

Ihr Haushalt macht sich nicht von allein. 
Wir unterstützen Sie

Im Krankheitsfall geht der Alltag oft ungebremst weiter. Hier kann eine helfende Hand im Haushalt oder bei der Betreuung der Kinder nützlich sein. Damit Sie schnell wieder gesund werden, können Sie eine Haushaltshilfe beantragen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Haushaltshilfe beginnt. Nur dann können wir die Kosten übernehmen – abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich. Benötigen Sie eine Haushaltshilfe? Kontaktieren Sie uns. Wir übersenden Ihnen den richtigen Antrag und beraten Sie gern.

Die wichtigsten Infos.
Auf einen Blick

  • Bei Krankheit oder Schwangerschaft Haushaltshilfe beantragen.
  • Stellen Sie den Antrag, bevor die Haushaltshilfe bei Ihnen anfängt.
  • Rückwirkend ist keine Kostenerstattung durch uns möglich.
  • Ihren Antrag erhalten Sie per Kontaktanfrage an uns.
Informationen zur Beantragung einer Haushaltshilfe bei der Krankenkasse bei Krankheit oder Schwangerschaft.

Bestens versorgt. Auch zu Hause

Wir zahlen die Kosten für eine professionelle Haushaltshilfe. Für die Höhe dieser Kosten gibt es vertragliche Regelungen. Sie brauchen Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer? Hierbei hilft Ihnen die Leistungserbringerliste (PDF) der KNAPPSCHAFT. Für eine private Haushaltshilfe erstatten wir Ihnen die Kosten für bis zu acht Stunden täglich. Die Hilfe kann zum Beispiel von Nachbarn, Freunden und Bekannten erbracht werden. Führen Verwandte bis zum zweiten Grad wie Geschwister, Schwäger, Eltern oder Kinder Ihren Haushalt? Wir übernehmen deren Fahrkosten und Verdienstausfall in angemessener Höhe.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Haushaltshilfe rechtzeitig.

Die Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn Sie den Antrag vorab stellen. Also bevor Ihre Unterstützung die Tätigkeit in Ihrem Haushalt aufnimmt. Wenn alles klar ist, erstatten wir Ihnen die Kosten – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Die beträgt maximal zehn Euro am Tag.

Alles rund um die Haushaltshilfe.
Bei Krankheit oder Schwangerschaft.

Wann kann ich eine Haushaltshilfe beanspruchen?

Grundsätzlich gilt: Geht es Ihnen nicht gut, erhalten Sie Unterstützung für Ihren Haushalt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie diesen nicht eigenständig weiterführen können. Und auch mit niemandem zusammenleben, der das für Sie übernehmen kann. Wohnen Sie beispielsweise mit Ihrem Ehepartner in einer gemeinsamen Wohnung, kann der den Haushalt für Sie übernehmen. Auch dann, wenn er sich vorher etwa nur um den Garten gekümmert hat. Lässt sein Gesundheitszustand die Tätigkeiten nicht zu, bekommen Sie natürlich Haushaltshilfe.

In folgenden Fällen steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu:

  • bei erheblichen Beschwerden durch Schwangerschaft oder Entbindung

Sie leisten keine gesetzliche Zuzahlung.

  • während einer Krankenhausbehandlung und mit einem Kind unter 15 Jahren

Lebt ein Kind unter 15 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind bei Ihnen? Dann erhalten Sie bei stationären Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsleistungen Haushaltshilfe.

  • wegen schwerer Krankheit insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung

Hierzu zählen beispielsweise Krankenhausaufenthalte, ambulante Operationen und ambulante Krankenhausbehandlungen. Sie erhalten direkt im Anschluss an die genannten Behandlungen Haushaltshilfe – für maximal vier Wochen.

  • wegen schwerer Krankheit insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung und mit einem Kind unter 15 Jahren

Lebt ein Kind bei Ihnen, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist? Auch dann erhalten Sie Haushaltshilfe.

  • Ihre Haushaltshilfe muss die Tätigkeit bei Ihnen bestätigen

Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, benötigen wir die Bankbelege über die Zahlungen an Ihre Haushaltskraft.

Ich bin krank und schaffe meinen Haushalt nicht mehr. Zahlt die KNAPPSCHAFT mir eine Haushaltshilfe?

Wir möchten, dass Sie trotz Krankheit Ihren Haushalt weiterführen können. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 15 Jahren in Ihrem Haushalt lebt. Sind Sie krank und schwanger? Dann bekommen Sie natürlich auch eine Haushaltshilfe – wenn Sie nach ärztlicher Bestätigung Ihren Haushalt aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können.

Wie lange habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Der Anspruch besteht für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes oder Ihres Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung, sofern der Haushalt zu Hause wegen Ihrer Kinder weitergeführt werden muss. Sind Sie aber zu Hause schwer erkrankt, haben Sie Anspruch für höchstens vier Wochen.

KNAPPSCHAFT-Kundenservice.
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