KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau wird von einer Pflegerin im Rahmen der häuslichen Pflege gestützt.

Häusliche Krankenpflege.
Unterstützung zu Hause - im gewohnten Umfeld

Sie brauchen aufgrund einer akuten Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes, einer schweren Erkrankung oder Ähnlichem Hilfe in Ihren eigenen vier Wänden? Beispielsweise bei der Wundversorgung, der Medikamentengabe oder Injektionen? Damit sind Sie nicht allein.

Mit einem Arztbesuch ist es oft nicht getan. Manchmal ist Unterstützung notwendig, die ohne die richtige Versorgung zur Herausforderung werden kann. Hier kommen die Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) Ihrer Krankenkasse ins Spiel.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Leistungen die häusliche Krankenpflege umfassen kann, welche Anspruchsvoraussetzungen gelten und in welchen Fällen sowie in welcher Höhe wir als Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Sie übernehmen.

Die wichtigsten Infos zur häuslichen Krankenpflege.
Auf einen Blick

  • Anspruchsvoraussetzungen für die Kostenübernahme durch die KNAPPSCHAFT: Eine ärztliche Verordnung und eine Situation, in der weder Sie noch andere Personen im Haushalt in der Lage sind, die verordneten Leistungen zu erbringen.
  • Sie zahlen in der Regel Zuzahlungen für die häusliche Krankenpflege: Einen Eigenanteil von zehn Prozent für maximal 28 Tage im Jahr sowie zehn Euro pro Verordnung.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und zuzahlungsbefreite Versicherte zahlen keine Zuzahlungen.
  • Abhängig von Ihrem Versorgungsbedarf stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Verfügung, darunter zum Beispiel die Sicherungspflege.
Die Voraussetzungen für häusliche Krankenpflege sowie die damit verbunden Kosten und Kostenübernahme durch die KNAPPSCHAFT im Überblick.

Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege.
Das kann der Arzt oder die Ärztin verordnen

Behandlungspflege:

Das sind ärztliche Behandlungen, die von Pflegekräften übernommen werden. Sie verabreichen zum Beispiel Medikamente oder helfen beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Sie kümmern sich außerdem um die Wundversorgung.

Grundpflege:

Bei der Grundpflege helfen Pflegekräfte den Patienten und Patientinnen bei der Körperpflege und beim Essen. Zur Grundpflege gehört auch die Hilfestellung bei Ausscheidungen, wie bei der Darm- oder Blasenentleerung.

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Das bedeutet, dass Pflegekräfte dabei helfen, den Haushalt weiterzuführen. Sie unterstützen zum Beispiel beim Kochen, Einkaufen und Putzen.

Häufige Fragen.
Unsere Antworten

Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege erfüllt werden?

  • Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin hält Leistungen der häuslichen Krankenpflege aufgrund Ihres Krankheitsbildes für notwendig und verordnet Ihnen diese.
  • Weder Sie noch andere Personen in Ihrem Haushalt sind in der Lage, diese Leistungen für Sie zu erbringen. (Dies ist in § 37 Abs. 3 SGB V gesetzlich geregelt.)

Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin entscheidet also, ob Sie häusliche Krankenpflege brauchen. Er oder sie verordnet Ihnen die Leistungen – wir prüfen Ihre Verordnung anschließend. Mehr Informationen dazu gibts in FAQ 4. Welche Leistungen Sie benötigen, hängt von Ihrem Krankheitsbild ab.

In welchen Versorgungssituationen beziehungsweise bei welchen Krankheitsbildern kann die häusliche Krankenpflege verordnet werden?

  • Sicherungspflege:
    Die Sicherungspflege sichert langfristig den Erfolg Ihrer Behandlung. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten für Behandlungspflege, solange die Leistungen medizinisch erforderlich sind.
  • Krankenhausvermeidungspflege:
    Wenn sich durch die häusliche Krankenpflege ein Aufenthalt im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt, übernehmen wir die Kosten. Das gilt in der Regel für bis zu vier Wochen. Und zwar für die erforderliche Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
  • Unterstützungspflege:
    Diese kommt in Frage, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung benötigen. Wir tragen die Kosten, wenn Sie keinen Pflegegrad (2 bis 5) haben – In der Regel für bis zu vier Wochen.

Wer zahlt die häusliche Krankenpflege? Muss ich selbst für die Versorgung zu Hause mit Kosten rechnen?

Sie fragen sich, ob eine vollständige Kostenübernahme für die häusliche Krankenpflege durch uns erfolgt? Als Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernehmen wir einen Großteil der Kosten für Ihre häusliche Krankenpflege und rechnen diese direkt mit den Pflegediensten ab.
Was Sie zahlen: Wenn Sie über 18 Jahre alt und nicht zuzahlungsbefreit sind - nur Ihre Zuzahlungen. Das heißt einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent. Dieser gilt maximal für 28 Tage. Und pro Verordnung Gebühren in Höhe von zehn Euro. Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter Zuzahlungen

Wie kann ich die häusliche Krankenpflege beantragen beziehungsweise in Anspruch nehmen?

  1. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege nach Muster 12 aus.
  2. Der von Ihnen gewählte Pflegedienst füllt die zweite Seite der Verordnung aus und Sie unterschreiben diese.
    Sie sind sich noch nicht sicher oder haben noch nicht den richtigen Pflegedienst gefunden? Dann können Sie sich im Pflegelotsen einen Überblick verschaffen. Dieser ist ein unabhängiges und kostenloses Informationsportal.
  3. Sie oder Ihr Pflegedienst reichen Ihre Verordnung bei dem zuständigen Fachzentrum Pflege ein.
    Sie kümmern sich selbst darum? Dann Schicken Sie diese an folgende Adresse: KNAPPSCHAFT, Fachzentrum Pflege, 45095 Essen. Sie gilt für alle Fachzentren. Wir leiten Ihren Antrag dann für Sie an das zuständige Zentrum weiter.
  4. Dieses kümmert sich nun darum, Ihre Unterlagen beziehungsweise Ihren Antrag zu bearbeiten und zu prüfen.
    Wichtig für Sie: Erst nach erteilter Kostenzusage durch uns, kann der Pflegedienst mit uns abrechnen.

Gibt es eine Alternative, wenn mir die Unterstützungspflege nicht ausreicht?

In diesem Fall können Sie Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Ihr Anspruch besteht für bis zu acht Wochen im Jahr. Während der Kurzzeitpflege werden Sie in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut oder in einer anderen geeigneten Einrichtung. Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung übernehmen wir. Und zwar mit bis zu 3.539 Euro pro Jahr, so lange keine Pflegebedürftigkeit in den Graden 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag auf Leistungen der Kurzzeitpflege im Rahmen des § 39c Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - (SGB V) (PDF, 167KB, Datei ist nicht barrierefrei) .

Was ist der Unterschied zwischen der häuslichen Krankenpflege und der häuslichen Pflege?

Die häusliche Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und setzt unter anderem einen Pflegegrad voraus. Detaillierte Informationen rund um das Thema finden Sie unter häusliche Pflege.