KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau wird von einer Pflegerin im Rahmen der häuslichen Pflege gestützt.

Zu Hause ist es am schönsten.
Häusliche Krankenpflege im gewohnten Umfeld

Meine Unterstützung zu Hause.

Mit einem Arztbesuch ist es oft nicht getan: Viele Menschen brauchen auch zu Hause Hilfe bei medizinischen Leistungen. Ohne die richtige Pflege wird das schnell zur Herausforderung.

Seien Sie unbesorgt. Wir helfen Ihnen gerne, indem wir Sie mit häuslicher Krankenpflege unterstützen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen es für die Pflege in den eigenen vier Wänden gibt. Und welche Hilfeleistungen Ihnen zur Verfügung stehen.

Alle wichtigen Infos zur häuslichen Krankenpflege
Auf einen Blick

  • Voraussetzung für die häusliche Krankenpflege ist, dass ein Arzt dessen Notwendigkeit feststellt, abhängig vom Krankheitsbild des Betroffenen.
  • Der Eigenanteil der Kosten beträgt zehn Prozent für maximal 28 Tage im Jahr. Pro Verordnung fallen zudem 10 Euro an.
  • Bis zum 18. Lebensjahr muss nichts dazu bezahlt werden, ebenso bei Versicherten, die von Zuzahlungen befreit sind.
  • Abhängig von Ihrem Versorgungsbedarf stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Verfügung, darunter zum Beispiel die Sicherungspflege.

Auch zu Hause bestens versorgt.
Mit der richtigen Pflege

Behandlungspflege

Das sind ärztliche Behandlungen, die von Pflegekräften übernommen werden. Sie verabreichen zum Beispiel Medikamente oder helfen beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Sie kümmern sich außerdem um die Wundversorgung.

Grundpflege

Bei der Grundpflege helfen Pflegekräfte den Patienten bei der Körperpflege und beim Essen. Zur Grundpflege gehört auch die Hilfestellung bei Ausscheidungen, wie bei der Darm- oder Blasenentleerung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Das bedeutet, dass Pflegekräfte dabei helfen, den Haushalt weiterzuführen. Sie unterstützen zum Beispiel beim Kochen, Einkaufen und Putzen.

Alles rund um die häusliche Krankenpflege.
Für Sie

Was sind die Voraussetzungen für häusliche Pflege?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet, ob Sie häusliche Krankenpflege brauchen. Er verordnet Ihnen die Leistungen – und wir prüfen sie. Welche Leistungen Sie benötigen, hängt von Ihrem Krankheitsbild ab. Die Voraussetzung: weder Sie noch andere Personen in Ihrem Haushalt sind in der Lage, diese Leistungen für Sie zu erbringen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Leistungserbringer auszuwählen. In der Regel ist das ein ambulanter Pflegedienst.

Welche Kosten erwarten mich?

Um die Kosten für Ihre häusliche Krankenpflege brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Wir rechnen direkt mit den Leistungserbringern ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil von zehn Prozent. Dieser gilt für maximal 28 Tage im Jahr. Pro Verordnung zahlen Sie außerdem zehn Euro.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zahlen nichts dazu. Genau wie Versicherte, die von Zuzahlungen befreit sind. Alle Informationen finden Sie unter Zuzahlungen.

Wer ist meine Ansprechperson?

Ihr zuständiges Fachzentrum Pflege kümmert sich darum, Ihren Antrag zu bearbeiten. Schicken Sie Ihren Antrag an folgende Adresse. Sie gilt für alle Fachzentren. Wir leiten Ihren Antrag dann für Sie an das zuständige Zentrum weiter.

KNAPPSCHAFT
Fachzentrum Pflege
45095 Essen

Ihnen stehen unterschiedliche Leistungsvarianten zur Verfügung. Je nachdem, wie sich Ihre Versorgungssituation gestaltet.
Lernen Sie Ihre Optionen kennen

Sicherungspflege

Die Sicherungspflege sichert langfristig den Erfolg Ihrer Behandlung. Wir übernehmen die Kosten, solange die Leistungen medizinisch erforderlich sind.

Krankenhausvermeidungspflege

Der Name hält, was er verspricht: Wenn sich durch die häusliche Pflege ein Aufenthalt im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt, übernehmen wir die Kosten. Das gilt in der Regel für bis zu vier Wochen. Und zwar für die erforderliche Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Wenn die Unterstützungspflege in Ihrem Haushalt nicht ausreicht, können Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Ihr Anspruch besteht für bis zu acht Wochen im Jahr. Während der Kurzzeitpflege werden Sie in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut, oder in einer anderen geeigneten Einrichtung. Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung übernehmen wir. Und zwar mit bis zu 1.774 Euro pro Jahr, so lange keine Pflegebedürftigkeit in den Graden 2,3,4 oder 5 vorliegt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selber.