Jede Schwangere hat das Recht auf Hebammenleistungen vor, während und nach der Geburt – so steht es im Gesetz. Deshalb ist Hebammenhilfe eine Kassenleistung. Obendrein haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie berufstätig sind. Auch das ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Hebammen tragen hohe Verantwortung
Eine Hebamme kann die Schwangerenvorsorge übernehmen, den Mutterpass führen, sie findet den passenden Geburtsvorbereitungskurs für Sie und hilft Ihnen bei der Frage, ob eine Entbindung daheim, im Krankenhaus, im Geburtshaus oder in der Hebammenpraxis die beste Wahl ist.
Übrigens: Die KNAPPSCHAFT bezuschusst den Geburtsvorbereitungskurs für Ihren Partner mit bis zu 80 Euro, wenn er auch bei uns krankenversichert ist.
Bei jeder Geburt ist eine Hebamme dabei. Sie darf die Entbindung von der ersten Wehe bis zur Abnabelung komplett alleine betreuen. Der Arzt hingegen muss zur Geburtshilfe immer eine Hebamme hinzuziehen.
Im Wochenbett schaut die Hebamme nicht nur auf das Neugeborene (das Neugeborenenscreening darf sie nach ambulanten Geburten zu Hause machen), sondern auch auf die Gesundheit der jungen Mutter: von Baby-Blues, Rückbildungsgymnastik, Stillberatung und welche frühen Hilfen es für Familien oder Alleinerziehende gibt – die Hebamme ist Vertrauensperson und Wegbegleiterin.