Patientenquittung per Mausklick.
Hier blick ich durch
Ihre Vorteile.
Mit der Patientenquittung
Dauerhafter Überblick
Alle Kosten auf einen Blick.
Transparente Darstellung
Alle Abrechnungen jederzeit einsehen. Für das laufende Jahr und die letzten drei Jahre.
Sicherer Zugang
Wir behandeln Ihre persönlichen Patientendaten besonders sicher und vertraulich.
Das ist neu
Die Einsicht in Ihre elektronische Patientenquittung steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.
Auf der Startseite finden Sie nun eine neue Auswahlmöglichkeit zum Aufruf Ihrer elektronischen Patientenquittung. In der Patientenquittung sind alle Leistungen aufgeführt, die z.B. der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit uns abgerechnet hat. Aufgelistet sind die kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlung in der Praxis Krankenhausbehandlungen und Aufenthalt verschreibungspflichtige Arzneimittel Heil- und Hilfsmittel Transport bzw. Fahrten zur Behandlung häusliche Krankenpflege Schauen Sie doch mal vorbei.
Und so einfach geht's
Registrieren Sie sich ganz einfach in Ihrem Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT. Rund um die Uhr. Sieben Tage die Woche. Dann sehen Sie die Abrechnungen der Kassenleistungen direkt ein. Und erledigen in Zukunft alle persönlichen Anliegen bequem vom Sofa aus. Oder vom Bett aus. Sie entscheiden.
Loggen Sie sich einfach ein. Unter der Rubrik "Patientenquittung" laden Sie die Teilnahmeerklärung runter. Einmal unterschreiben – und ab zu uns. Sie bekommen eine E-Mail, sobald wir Ihre Teilnahmeerklärung verarbeitet haben. Ab der nächsten Anmeldung haben Sie dann den Überblick über alle Abrechnungsdaten. Der Service ist jederzeit kündbar. Danach ist der Zugriff auf alle Abrechnungsdaten sofort gesperrt.
Noch nicht registriert?
Sie möchten sich nicht registrieren? Dann füllen Sie einfach die Erklärung einfach manuell aus, unterschreiben sie und senden sie uns zu. Egal, ob Sie Mitglied oder familienversicherter Angehöriger sind. Wir schicken Ihnen dann Ihre Patientenquittung per Post nach Hause.
Teilnahmeerklärung (PDF, 216KB)
Was bedeuten die Abrechnungsziffern?
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für Ärzte (EBM) und Zahnärzte (BEMA) ist die Gebührenordnungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sind alle Leistungen festgehalten, die Ärzte zu Lasten der Krankenversicherung abrechnen können.
Jede Ziffer steht für eine Leistung. Die Ziffer hilft bei der Ermittlung für den Abrechnungsbetrag.