KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Drei Kinder in Sport-Outfit und mit Medaillen um den Hals stehen auf einer Tartanbahn und lächeln stolz.

KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus.
Aktiv sein, vorsorgen, profitieren

Ab 2025

  • Bis zu 85 Euro für Vorsorgemaßnahmen,
    wie zum Beispiel Impfungen, Kinderuntersuchungen und Hautkrebsscreenings.
  • Bis zu 75 Euro für Ihre Fitness:
    70 Euro für eine aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder im Fitnessstudio,
    5 Euro für den Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens

Aktiv sein lohnt sich. Zum Beispiel mit dem KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus. Lassen Sie sich über diese für Ihren Einsatz belohnen. Schnell und einfach: Mit der Teilnahme an Maßnahmen, die Ihrem Konto und Ihrer Gesundheit guttun. Ab 2025 wird dieses Bonusprogramm sogar noch attraktiver – durch einen erweiterten Maßnahmenkatalog, mit dem Sie einen höheren Gesamtbonus erreichen können als bisher.

Unseren AktivBonus und unseren SportBonus gibt es für verschiedene Zielgruppen. Abhängig von Alter und Geschlecht. Je nachdem, zu welcher Gruppe Sie gehören, sind unterschiedliche Maßnahmen bonifizierbar: Zum Beispiel Kinderuntersuchungen, Schutzimpfungen, Hautkrebsscreenings oder eine aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die neuen Bonushefte für 2025 finden Sie unter Downloads. Als Ihre Krankenkasse zahlen wir Ihnen ab dem Bonusjahr 2025 bis zu 75 Euro Bonus für Ihre Fitness und bis zu 85 Euro für Vorsorgemaßnahmen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wie es geht und welche Maßnahmen ab 2025 wie oft belohnt werden.

Bitte beachten Sie: Für das Bonusjahr 2024 finden Sie das entsprechende Bonusheft (PDF) sowie eine Übersicht über die bonifizierbaren Maßnahmen (PDF) unter Downloads in der blauen Box. Unsere Spielregeln und FAQs gelten für 2024 und 2025. Alle weiteren Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf das Bonusjahr 2025.

Für jeden was dabei.
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Ein allgemeiner Hinweis zu den Impfungen für Sie: Diese werden erst bonifiziert, sobald die letzte Impfdosis verabreicht wurde und damit die Grundimmunisierung (der vollständige Impfschutz) hergestellt wurde. Sie erhalten von uns einen Bonus für alle von der STIKO empfohlene Impfungen.

AktivBonus: Für Säuglinge im ersten Lebensjahr

Vorsorge ist schon im jungen Alter sehr wichtig. Daher belohnen wir schon unsere jüngsten Versicherten im ersten Lebensjahr. Für Säuglinge ist das AktivBonus - Bonusheft ab 2025: Babys (PDF) ab dem Bonusjahr 2025 das Richtige. In der folgenden Übersicht erfahren Sie, welche Maßnahmen bonifizierbar sind:

AktivBonus und SportBonus: (Klein-)Kinder von zwei bis acht Jahren

Auch ab dem zweiten Geburtstag sollte die Vorsorge nicht vernachlässigt werden. Daher gibt es auch für unsere Versicherten im Alter von zwei bis acht Jahren einen Bonus.
Für welche Maßnahmen und unter welchen Voraussetzungen? Das haben wir für Sie zusammengefasst:

AktivBonus

SportBonus
(Bonifizierung der Maßnahmen jeweils einmal pro Bonusjahr)

  • 70 Euro für eine aktive Mitgliedschaft im Sportverein ab einem Alter von vier Jahren.
  • 5 Euro für den Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens.

AktivBonus und SportBonus - Bonusheft ab 2025: (Klein-)Kinder (PDF)

AktivBonus und Sportbonus: Kinder und Jugendliche von neun bis 17 Jahren

In jungen Jahren zahlt sich ein hohes Gesundheitsbewusstsein und eine Begeisterung für Sport aus. Im wahrsten Sinne des Wortes. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, für welche Maßnahmen Sie als Kind oder Jugendlicher im Alter zwischen neun und 17 Jahren einen Bonus im Rahmen des KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus erhalten und wie hoch dieser ausfällt:

AktivBonus

SportBonus
(Bonifizierung der Maßnahmen jeweils einmal pro Bonusjahr)

  • 70 Euro für eine aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder im Fitnessstudio
  • 5 Euro für den Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens

AktivBonus und SportBonus – Bonusheft ab 2025: Kinder und Jugendliche (PDF)

AktivBonus und SportBonus: Für Männer und Frauen ab 18 Jahren

Die Vorsorge bleibt auch mit steigendem Alter enorm wichtig. Daher zahlen wir auch Frauen und Männern ab 18 Jahren als Ihre Krankenkasse einen Bonus für Ihre Vorsorgeuntersuchungen. Zum Beispiel für die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Außerdem erhalten Sie im Rahmen des SportBonus zusätzlich bares Geld, wenn Sie beispielsweise eine aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio haben. Hört sich gut an?
Für Männer und Frauen gibt es verschiedene Bonusbögen beziehungsweise Bonushefte, da je nach Geschlecht verschiedene Untersuchungen zur Vorsorge durchgeführt werden.

Im folgenden Text haben wir Ihnen die Maßnahmen aufgelistet, für die Sie einen Bonus erhalten können:

AktivBonus

BonushöheMaßnahme und Voraussetzungen
Je 10 Euro

*wird eine Darmspiegelung durchgeführt, kann für die Darmkrebsfrüherkennung in den nächsten neun Bonusjahren kein Bonus angerechnet werden.

10 Euro
Je 5 Euro

SportBonus
(Bonifizierung der Maßnahmen jeweils einmal pro Bonusjahr)

  • 70 Euro für eine aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder im Fitnessstudio
  • 5 Euro für den Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens

KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus beantragen.
So einfach gehts

Schritt 1:

Laden Sie sich das für Sie passende Bonusheft herunter.

Schritt 2:

Füllen Sie dieses aus und lassen Sie sich die von Ihnen erfüllten Maßnahmen für das Bonusjahr bescheinigen.

Schritt 3:

Laden Sie Ihre Unterlagen in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hoch oder nutzen Sie das Kontaktformular.

KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus.
Unsere Spielregeln

Das Bonusjahr

Das Bonusjahr entspricht einem Kalenderjahr, ist also der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Es gilt sowohl für den AktivBonus als auch für den SportBonus. Beide Boni können innerhalb dieses Zeitraums nur einmal beantragt werden. Anschließend werden sie dann individuell für Sie berechnet.

Bitte beachten Sie: Es gibt nur einen Bogen für beide Boni. Dies bedeutet, dass das Bonusjahr beim SportBonus abgeschlossen ist, sobald der AktivBonus beantragt wurde und umgekehrt.
Es ist also wichtig, dass Sie zuerst alle Nachweise für Maßnahmen auf Ihrem Bonusheft sammeln und diese dann gebündelt für das jeweilige Jahr bei der KNAPPSCHAFT einreichen. Die Einreichung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Tragen Sie einfach das Bonusjahr auf dem Bogen ein, für das Sie eine Beantragung vornehmen möchten.

Keine Sorge: Sollten Sie ausversehen eine Maßnahme eines anderen Bonusjahres dort eintragen, ist das nicht weiter tragisch. Wir berücksichtigen ausschließlich die Maßnahmen des Bonusjahres, welches Sie angegeben haben. So wird in diesem Fall kein anderes abgeschlossen und Sie sammeln einfach weiter.
Wenn Sie feststellen, dass keine bonifizierbaren Maßnahmen mehr dazukommen, dann können Sie Ihren Bogen selbstverständlich auch schon vor dem 31. März des Folgejahres versenden.

So füllen Sie das Bonusheft

Füllen Sie Felder wie Bonusjahr, Name, Krankenversichertennummer aus und nutzen Sie dabei das für sich oder Ihre Kinder passende Bonusheft (auch Nachweisbogen genannt). Sobald dieses bei uns angekommen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung und einen neuen Bonusbogen für das kommende Bonusjahr. Sie können sich diesen aber selbstverständlich auch jederzeit auf unserer Internetseite herunterladen und ausdrucken.
Jeder Bogen besteht aus zwei Seiten. Sie finden dort bereits eine Vielzahl an Maßnahmen und beantragen sowohl den SportBonus als auch den AktivBonus mit ein und demselben Dokument. Ergänzen Sie daher bitte keine weiteren Felder und ändern Sie die Bezeichnungen dieser nicht ab.
Sammeln Sie in diesen Feldern anschließend Ihre Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen und sportlichen Aktivitäten:

  • Bei einem Arztbesuch können Sie sich die Bestätigung für Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen sofort geben lassen. Sollten Sie das Bonusheft zu Hause vergessen haben: Achten Sie darauf, sich die ärztliche Bestätigung noch im gleichen Quartal einzuholen. Dann bleibts für Sie gratis.
  • Sie trainieren in einem Fitnessstudio oder einen Sportverein? Lassen Sie sich das regelmäßige Training im Bonusheft bestätigen. Tragen Sie hier bitte das Jahr ein, für welches Bonusjahr dieser gelten soll.
  • Beim Nachweis für das Sportabzeichen gehört auch die qualifiziert angeleitete Vorbereitung dazu. Mit dem Stempel im Bonusheft wird das ganz einfach für die jeweilige Aktivität bestätigt.  
  • Nutzerinnen und Nutzer der elektronischen Patientenakte aufgepasst: Sie können Nachweise von den Kinderuntersuchungen, vom Mutterpass, vom zahnärztlichen Bonusheft und vom Impfheft als PDF erstellen, herunterladen und Ihrem Bonusheft beifügen. Wir erkennen es dann für das aktuell abzurechnende Bonusjahr an.

Bitte beachten Sie: Reichen Sie keine Originale bei uns ein. Zum Beispiel den Impfpass oder das zahnärztliche Bonusheft. Die Originale bleiben bei Ihnen, denn wir digitalisieren Ihre Dokumente und vernichten sie danach. Als Beleg für Ihre Bonus-Aktivitäten reicht Ihr Bonusheft vollkommen aus.

Alle Hinweise zum Ausfüllen haben wir Ihnen außerdem in der folgenden PDF zusammengefasst: Ausfüllhinweise (PDF)

Einreichen des Bonushefts

Das Einrechen des Bonushefts für den KNAPPSCHAFT AktivBonus und den SportBonus ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Möchten Sie also zum Beispiel den Bonus für das Jahr 2024 beantragen, können Sie dies bis zum 31. März 2025 tun. Bevor Sie der KNAPPSCHAFT das Bonusheft zusenden, überprüfen Sie bitte, ob Ihre Angaben wie zum Beispiel Ihre Bankverbindung noch korrekt sind und ergänzen Sie gegebenenfalls noch fehlende Angaben.
Sie können es dann in Ihrem persönlichen Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT hochladen oder unser Kontaktformular nutzen.

Kleine Erinnerung für Sie: Wir berücksichtigen ausschließlich Maßnahmen des Bonusjahres, für das Sie den Bonus beantragt haben. Auch für die (Vor-)Vorjahre können wir den KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus nicht rückwirkend zahlen, wenn Sie das Bonusheft nicht bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht haben.

Beispiel gefällig?

Eine Teenagerin sitzt auf einer Couch und lächelt in die Kamera.

Tochter - Laura (14)

Aktive Mitgliedschaft im Sportverein70 Euro
Jugendgesundheitsuntersuchung J110 Euro
2 x halbjährliche Zahnuntersuchung10 Euro
Hautkrebsscreening10 Euro
HPV-Schutzimpfung5 Euro

Summe: 105 Euro

Ein Baby auf dem Arm seiner Mutter.

Sohn - Ben (9 Monate)

Kinderuntersuchungen U1 bis U550 Euro
Impfung – Rotaviren (vollständiger Impfschutz)5 Euro

Summe: 55 Euro

Ein Vater sitzt mit einem Laptop auf der Couch. Er hat ein Baby auf dem Schoß.

Papa - Stefan (40)

Hautkrebsscreening10 Euro
Gesundheits-Check-up10 Euro
Aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio70 Euro
FSME-Auffrischungsimpfung5 Euro
Reiseschutzimpfung Hepatitis A+B (vollständiger Impfschutz)10 Euro

Summe: 105 Euro

Eine Mutter spielt fröhlich mit ihrem Baby.

Mama - Lisa (37)

Gesundheits-Check-up10 Euro
Aktive Mitgliedschaft im Sportverein70 Euro
FSME Auffrischungsimpfung5 Euro
Hautkrebsscreening10 Euro
Zahnuntersuchung5 Euro
Reiseschutzimpfung Hepatitis A+B (vollständiger Impfschutz)10 Euro
Sportabzeichen5 Euro

Summe: 115 Euro

Ein Mann und eine Frau sitzen gemeinsam mit ihren zwei Kindern und drei Hunden auf einer Couch. Sie lächeln gemeinsam mit ihrer Tochter in die Kamera, während das Baby auf dem Schoß der Frau an seinem Ärmel knabbert.

Familie Schumann - Gesamtbonus

1 x Jugendgesundheitsuntersuchung J110 Euro
3 x Aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio210 Euro
3 x Zahnuntersuchung15 Euro
6 x Auffrischungsimpfung30 Euro
3 x Hautkrebsscreening30 Euro
5 x Kinderuntersuchungen50 Euro
2 x Gesundheits-Check-up20 Euro
1 x Sportabzeichen5 Euro

Summe: 370 Euro

Häufig gestellte Fragen zum KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus.
Wir geben Antworten

Wer bekommt den KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus?

Alle, die bei der KNAPPSCHAFT versichert sind, können diesen erhalten. Reichen Sie uns einfach das Bonusheft wie oben beschrieben ein.

Wann und wie erfolgt die Auszahlung?

Sobald uns Ihr Bonusheft (auch Nachweisbogen genannt) erreicht hat, errechnen wir Ihren persönlichen Bonus. Den AktivBonus und den SportBonus zahlen wir Ihnen dementsprechend zusammen aus. Direkt auf Ihr Konto. Unser Bonusprogramm ist sehr beliebt – und viele unserer Kundinnen und Kunden nehmen die Beantragung erfahrungsgemäß von Dezember bis März vor. Bitte haben Sie deshalb ein wenig Geduld, falls die Auszahlungsdauer in diesem Zeitraum etwas länger sein sollte. Wir kümmern uns so schnell wie möglich.

Muss ich meinen KNAPPSCHAFT AktivBonus oder SportBonus versteuern?

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, an Versicherte gezahlte Boni an die Finanzverwaltung zu melden. Informationen rund um die Datenübermittlung finden Sie im Bürgerentlastungsgesetz.

Was bedeutet die aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder Sportverein?

Die KNAPPSCHAFT zahlt einen Bonus in Anlehnung an die Rechtsvorschrift für das „qualitätsgesicherte Bewegungsangebot im Fitnessstudio oder Sportverein“. Wir erklären Ihnen, was genau das bedeutet:

Eine aktive Mitgliedschaft liegt vor, wenn mindestens dreimal im Monat trainiert wird oder einen zeitlichen Mindestaufwand von monatlich zweieinhalb Stunden erreicht wird.

Bewegung im Sinne eines Qualitätsangebots bedeutet gesundheitssportliche Aktivität mit dem Kernziel „Stärkung der physischen Gesundheitsfaktoren“ bestehend aus Fitness, Ausdauer, Kraft, Dehn-, Koordinations- und Entspannungsfähigkeit. Vereinssportangebote sollten demnach zu Gesundheitskursen vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens sein.
Qualitätsgesichert und qualifiziert angeleitet bedeutet, dass bei der sportlichen Aktivität der sich unter Aufsicht bewegende Mensch im Mittelpunkt steht. Es muss eine Fachkraft aus dem Bereich Bewegungssport (zum Beispiel ausgebildete Trainerin, Sportwissenschaftler oder Sportlehrerin) vor Ort sein, welche auf die genauen Bewegungsausführungen achtet und sie gegebenenfalls korrigiert.

Gibt es Altersgrenzen bei dem Bonus für Sportverein oder Fitnessstudio?

Ja, die gibt es. Die KNAPPSCHAFT erkennt grundsätzlich den Bonus für das Fitnessstudio erst ab 15 Jahren an.
Fitnessstudios nehmen in der Regel erst ab 16 Jahren Mitglieder auf, in Einzelfällen (kurz vor dem 16. Geburtstag) kommt es auch vor, dass 15-Jährige bereits aktives Mitglied im Fitnessstudio sind. Daher ist es auch ab 15 bereits möglich, einen Bonus dafür zu erhalten.
Auch bei Sportvereinen ist es nicht möglich, allen Altersgruppen diesen Bonus zu gewähren. Hier gilt grundsätzlich die Altersgrenze ab vier Jahren. Dies geschieht in Anlehnung an den Begriff des "qualitätsgesicherten Bewegungsangebots". Die meisten Sportangebote wenden sich vor allem an etwas ältere Kinder ab dem vierten Geburtstag. Der Grund dafür liegt darin, dass jüngere Kinder für viele Sportarten noch nicht über die entsprechende Motorik und Bewegungskoordination verfügen. Schließlich achtet eine Fachkraft auf die genauen Bewegungsausführungen und korrigiert sie gegebenenfalls. Kinder nehmen solche Korrekturen erst ab diesem Alter bewusst wahr. Zudem führt ein zu früher Start im Sportverein zu Misserfolgserlebnissen, Leistungsdruck und vielleicht auch zu der Erfahrung, „zu versagen“ – beides kann dazu führen, dass die Kinder um sportliche Betätigung noch lange einen Bogen machen. Daher ist die Altersgrenze durchaus angemessen.

Aus diesem Grund scheiden Aktivitäten wie beispielsweise das Babyschwimmen für den Bonus aus.
Bei Sonderfällen legen Sie dem Bonusbogen bitte eine Erklärung bei, weswegen von den Regelungen abgewichen werden soll.

Was zählt alles als Fitnessstudio?

Nicht immer sind uns die Fallkonstellationen klar. Manche Einrichtungen besitzen ein voll ausgestattetes Fitnessstudio, was wir anhand von Stempeln nicht immer eindeutig nachvollziehen können. 

Folgende Voraussetzungen sollte das Studio erfüllen:

  • qualifizierte sportliche Leitung oder Trainer
  • individuelle Trainingsplanung und -steuerung
  • hochwertiger Gerätepark
  • ganzheitliches Trainings- und Kursangebot
  • möglichst ein TÜV-Fitnesssiegel

Sollte auf dem Stempel kein klassisches Fitnessstudio erkennbar sein, fügen Sie bitte eine Information bei, dass es sich genau um ein solches handelt.

Was zählt als Sportverein?

Einen Anhaltspunkt liefert der „Deutsche Olympische Sportbund” (DOSB). Alle eingetragenen Sportvereine finden Sie auf den jeweiligen Seiten des Landessportbunds, des Kreissportbunds oder des DOSB.

Ein Wechsel mit satten Belohnungen.
Mit unseren Bonusprogrammen abräumen

Ein Mann und eine Frau lächeln ein Kind an und halten es in den Armen. Sie sitzen dabei nebeneinander auf dem Boden.
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Glücklich versichert

für kontinuierliche Vorsorge in der Schwangerschaft und danach.

Zwei junge Frauen freuen sich über das Gesundheitskonto Gesundplus.
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Das Gesundheitskonto der KNAPPSCHAFT

Guthaben in Höhe von 150 Euro für Gesundheitsleistungen und mehr erhalten

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Das sagen unsere Versicherten.

120 Euro fürs Fitbleiben. Besser geht es nicht.

Eine Frau schaut lächelnd in die Kamera und legt den Kopf leicht schief.

- Franzi (38) aus Dortmund profitiert vom KNAPPSCHAFT AktivBonus und SportBonus.