Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu.
Bei allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen erfolgte eine Einrichtung von „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“, um eine effektivere Verfolgung von Fehlverhalten zu ermöglichen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Krankenversicherung finden sich in § 197a SGB V und für die Pflegeversicherung in § 47a SGB XI.
Wenn Sie einen konkreten Verdacht auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben, dann melden Sie sich bitte bei der KNAPPSCHAFT. Wir werden jedem nachvollziehbaren Hinweis nachgehen.
Bitte schildern Sie uns den Sachverhalt so detailliert wie möglich, am besten schriftlich. Je konkreter Ihre Angaben sind, um so gezielter können Sachverhalte verfolgt und bei hinreichender Verdachtslage an die Strafverfolgungsbehörden übergeben werden. Ihre Daten - wie Name, Anschrift und Telefonnummer - können Sie gerne angeben, soweit Sie damit einverstanden sind, dass wir bei eventuellen Rückfragen Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Selbstverständlich können Sie uns auch anonym schreiben.
Bei Fragen zu Leistungen der Krankenversicherung melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an unser Servicetelefon (08000 200 501).
Bei Fragen zu medizinischen Behandlungen oder der Vermutung eines Behandlungsfehlers stehen Ihnen Ansprechpersonen unter der E-Mail-Adresse behandlungsfehler@knappschaft.de zur Seite.