KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
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Melden Sie Fehlverhalten

Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu.

Bei allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen erfolgte eine Einrichtung von „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“, um eine effektivere Verfolgung von Fehlverhalten zu ermöglichen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Krankenversicherung finden sich in § 197a SGB V und für die Pflegeversicherung in § 47a SGB XI.

Wenn Sie einen konkreten Verdacht auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben, dann melden Sie sich bitte bei der KNAPPSCHAFT. Wir werden jedem nachvollziehbaren Hinweis nachgehen.
Bitte schildern Sie uns den Sachverhalt so detailliert wie möglich, am besten schriftlich. Je konkreter Ihre Angaben sind, um so gezielter können Sachverhalte verfolgt und bei hinreichender Verdachtslage an die Strafverfolgungsbehörden übergeben werden. Ihre Daten - wie Name, Anschrift und Telefonnummer - können Sie gerne angeben, soweit Sie damit einverstanden sind, dass wir bei eventuellen Rückfragen Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Selbstverständlich können Sie uns auch anonym schreiben.

Bei Fragen zu Leistungen der Krankenversicherung melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an unser Servicetelefon (08000 200 501).

Bei Fragen zu medizinischen Behandlungen oder der Vermutung eines Behandlungsfehlers stehen Ihnen Ansprechpersonen unter der E-Mail-Adresse behandlungsfehler@knappschaft.de zur Seite.

Fehlverhalten melden

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Häufig gestellte Fragen.
Unsere Antworten

Welche Kontaktkanäle kann ich neben dem obigen Formular nutzen, um Hinweise weiterzugeben?

  • Unsere Anschrift für Ihre Hinweise:
    KNAPPSCHAFT
    Regionaldirektion Chemnitz
    Beauftragte für Fehlverhalten im Gesundheitswesen
    Jagdschänkenstrasse 50
    09117 Chemnitz
  • E-Mail: korruptionsbekaempfung@knappschaft.de

Hinweis: Die Fehlverhaltensbekämpfungsstelle der KNAPPSCHAFT ist keine Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Wenn Sie also im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über Fehlverhalten erlangt haben, wenden Sie sich bitte an die externe Meldestelle des Bundes.

Was bedeutet "Fehlverhalten im Gesundheitswesen"?

Fehlverhalten im Gesundheitswesen liegt vor, wenn Personen oder Institutionen im Gesundheitswesen vorsätzlich oder fahrlässig Handlungen begehen, die darauf abzielen, unberechtigte Vorteile (meist finanzieller Art) zu erlangen oder die Versorgung der Versicherten zu beeinträchtigen. 

Beispiele dafür sind:

  • Abrechnungsbetrug, etwa das Abrechnen nicht erbrachter Leistungen
  • Abrechnung anderer als der erbrachten Leistungen (zum Beispiel in der Verhinderungspflege oder bei Entlastungsleistungen oder zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln)
  • Missbrauch der Krankenversicherungskarte (Chipkarte)
  • Fälschung und/oder Verkauf von Rezepten
  • Rezeptbetrug, etwa indem eine Empfangsbestätigung/Unterschrift für mehrere Leistungen vorab verlangt wird
  • Urkundenfälschung / Unterschriftenfälschung
  • Erschleichen von Leistungen (beispielsweise Krankengeld, Verhinderungspflege)
  • Abrechnen überhöhter Wegstrecken (zum Beispiel bei Krankentransporten)

Mir sind Fehler in meiner elektronischen Patientenakte (ePA) oder Patientenquittung aufgefallen. Was kann ich tun?

Fragen zu abgerechneten ärztlichen Behandlungen, sei es die angegebene Diagnose oder das Behandlungsdatum, lassen sich in den meisten Fällen durch den direkten Kontakt zu Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin klären. Sollte das einmal nicht der Fall sein, sind die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen Ihres Bundeslandes die richtigen Ansprechpersonen. Auch diese haben Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten eingerichtet. 

Informationen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung