


Endlich gut versichert. Hier steh ich im Mittelpunkt
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Die passende Krankenkasse zu finden ist gar nicht so einfach. Deswegen machen wir es Ihnen so leicht wie möglich: Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie in Gesundheit und Krankheit. Wir bieten Ihnen kostenlose Programme, die Gesundheit und Entspannung fördern. Und sind auch im Ernstfall für Sie da – bei Krankheiten oder Unfällen.
Das alles und noch viel mehr managen Sie locker vom Sofa aus: online und mit Meine KNAPPSCHAFT. So behalten Sie alles im Blick, zum Beispiel was Ihre Ärzte abrechnen oder wie viel Ihr letzter Krankenhausaufenthalt gekostet hat. Sie möchten lieber persönlich beraten werden? Gar kein Problem. Greifen Sie zum Hörer und wählen Sie unsere kostenlosen Service-Nummern.
Kassenwahlrecht ab 2021: kürzere Fristen, weniger Aufwand
Ein Krankenkassenwechsel war bisher ziemlich aufwändig: Erst die bisherige Kasse kündigen, den neuen Antrag ausfüllen, auf die Kündigungsbestätigung warten und diese dann an die neue Krankenkasse weiterleiten. Das hat jetzt ein Ende! Ab Januar 2021 übernimmt die neue Krankenkasse die Kündigung der bisherigen Kasse und Sie als Neukunde müssen keine Kündigungsbestätigung mehr einreichen. Das heißt, künftig genügt der Antrag und Sie sparen sich eine Menge zusätzlicher Arbeit.
Weitere wichtige Neuerungen ab 2021:
- Neue Bindungsfrist: Sie können jetzt schon nach zwölf Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse wechseln. Bisher waren Sie 18 Monate an Ihre Krankenkasse gebunden.
- Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einem Jobwechsel können Sie künftig sofort die Kasse wechseln: ohne Kündigung bei der vorherigen Kasse und ohne Einhaltung der zwölfmonatigen Bindungsfrist. Ihren Antrag braucht Ihre neue Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den neuen Job angefangen haben. Und Sie informieren Ihren neuen Arbeitgeber über Ihre neue Krankenkasse.
- Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Arbeitgeber bekommen die Mitgliedsbescheinigung für neue Arbeitnehmer nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Weg.
Das ist wichtig:
Sonderregelungen, die in Verbindung mit dem Corona-Virus stehen, finden Sie auf unserer Corona-Sonderseite.

"Dank der KNAPPSCHAFT fühl ich mich gut versichert."
Krankenkasse wechseln.
Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam.
Ab Januar 2021 ist keine Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse mehr erforderlich. Deshalb werden auch keine Kündigungsbestätigungen mehr ausgestellt. Die Kündigung übernehmen wir jetzt für Sie. Sie füllen einfach nur unseren Online-Antrag aus.
Zudem gilt ab 2021 gilt eine kürzere Bindungsfrist nach einem Krankenkassenwechsel. Das bedeutet: Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, sind Sie nur noch zwölf Monate an sie gebunden. Bisher waren s 18 Monate.
Dann haben Sie ein sofortiges Wahlrecht und können ganz einfach sofort die Krankenkasse wechseln. Ohne Kündigung bei der vorherigen Kasse und ohne Einhaltung der zwölfmonatigen Bindungsfrist. Ihren Antrag braucht Ihre neue Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den neuen Job angefangen haben. Und Sie informieren Ihren neuen Arbeitgeber über Ihre neue Krankenkasse.
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