KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine junge Frau sitzt an einem Fluss. Sie denkt an die Kostenübernahme bei einem Schwangerschaftsabbruch.

Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs?
Ihre Entscheidung, unser Beitrag

Schwangerschaftsabbruch.
Ganz allein Ihre Entscheidung

Eine ungeplante Schwangerschaft kann Sie völlig aus der Bahn werfen. Ihnen gehen jetzt tausend Gedanken durch den Kopf – aber keine Sorge! Stellt die Schwangerschaft für Sie ein schwerwiegendes Problem dar, lassen wir Sie nicht allein.

Gemeinsam finden wir einen passenden Ansprechpartner oder eine passende Ansprachpartnerin, der oder die Sie ausführlich berät. Damit Sie die richtige Entscheidung für sich und Ihr ungeborenes Kind treffen. Entscheiden Sie sich für den Abbruch, erhalten Sie von uns Krankengeld, wenn Sie nicht zur Arbeit können. Die Kosten für den Eingriff übernehmen wir aber nur, wenn er nicht rechtswidrig ist. Wird die Schwangerschaft auf eigenen Wunsch beendet, handelt es sich meist um einen rechtswidrigen, aber straffreien Abbruch. Die Krankenkasse kann die Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch nicht übernehmen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst.

Die wichtigsten Infos
auf einen Blick.

  • Ein Schwangerschaftsabbruch wird von der Krankenkasse übernommen, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt.
  • Für einen Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch müssen die Kosten selbst getragen werden.
  • Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn Sie kein oder nur geringfügiges Einkommen haben.
  • Die Schwangerschaftsabbruch-Kosten werden dann vom Bundesland getragen, in dem Sie leben.
Veranschaulichung der Kostenübernahme im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs.

Rechtswidrig, oder nicht?
Wir erklären Ihnen den Unterschied.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation vorgenommen wird. 

  • Medizinische Indikation: Es besteht Lebensgefahr für die Schwangere. Oder es droht die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes.
  • Kriminologische Indikation: Die Schwangerschaft beruht auf einer Sexualstraftat, zum Beispiel auf einer Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern.

Liegt ein entsprechendes ärztliches Gutachten vor, übernehmen wir sämtliche Kosten für den Eingriff. Beim Arzt oder bei der Ärztin legen Sie einfach nur Ihre Gesundheitskarte vor.

Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch.

Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch auf Ihren eigenen Wunsch, spricht man von einem rechtswidrigen Abbruch. Er bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird. Außerdem muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Einrichtung erfolgt sein. Als Nachweis erhalten Sie von der Beratungsstelle eine Bescheinigung. Diese legen Sie anschließend bei dem Arzt oder der Ärztin vor, der oder die den Abbruch der Schwangerschaft durchführt.

Die persönlichen Gründe, warum Sie einen Abbruch, umgangssprachlich auch Abtreibung genannt, wünschen, sind Ihnen überlassen. Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, tragen Sie die Kosten grundsätzlich selbst. Das gilt auch für eventuelle Nachbehandlungskosten. Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, trägt das Bundesland, in dem Sie leben, die Kosten. Dafür sorgt das Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die KNAPPSCHAFT stellt Ihnen die Bescheinigung für die Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs durch Ihr Bundesland aus. Stellen Sie einen Antrag mit diesem Formular: Antrag auf Kostenübernahme von einem Schwangerschaftsabbruch (PDF)

Auf der angefügten Homepage finden Sie die Liste der Bundesärztekammer zu Ärzten, Ärztinnen, Krankenhäusern und Einrichtungen in Ihrer Nähe, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen: www.bundesaerztekammer.de

Lassen Sie sich vor jedem medizinischen Eingriff ausführlich beraten. Direkt bei Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder bei einer der folgenden überregionalen Beratungsstellen.


AWO Arbeiterwohlfahrt
www.awo.org

Deutscher Caritasverband
www.caritas.de

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
www.diakonie.de

pro familia
www.profamilia.de

donum vitae
www.schwangerschaftsberatung.donumvitae.org

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) über die Suche nach der Postleitzahl oder dem Ortsnamen unter www.familienplanung.de.

Eine Vermittlung passender Hilfsangebote und Kontakt zu Beratungsstellen erhalten Sie rund um die Uhr vom Hilfetelefon Schwangere in Not unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4040020.
Weitere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-schwangere.de.

KNAPPSCHAFT-Kundenservice.
Wie können wir Ihnen helfen?

Meine KNAPPSCHAFT

Kostenlos im Google Play Store und Apple App Store

Telefon-Service

Montag bis Freitag
8 - 19 Uhr

08000 200 501

Oder teilen Sie uns Ihren Rückruf-Wunsch mit.

Kontaktformular

Per Online-Formular in Kontakt treten.

Digitaler-Service

Hier finden Sie den Einstieg in unsere digitalen Services.