KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!

Schwangerschaftsvorsorge.
Wir sind an Ihrer Seite

In Ihrer Schwangerschaft sorgen wir für Sie und Ihr Baby: Mit kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen und einem extra Zuschuss von insgesamt 200 Euro in Form unseres Schwangerschaftspakets – für bestimmte Leistungen wie die Hebammenrufbereitschaft.

Das bedeutet, dass schwangere Versicherte bei der KNAPPSCHAFT mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bekommen.

Eine Schwangere und ihr Mann sitzen auf dem Sofa und informieren sich mobil über eine Schwangerschaftsvorsorge.

Kostenübernahme.
Für Schwangere

Welche Kosten übernimmt die KNAPPSCHAFT im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge? 
  • Reguläre Vorsorgeuntersuchungen:
    Als Ihre Krankenkasse übernehmen wir für Sie als werdende Mutter die Kosten für alle regulären Termine für Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen. Diese werden etwa alle vier Wochen bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt durchgeführt. In den letzten beiden Monaten sogar doppelt so oft. Eine Liste dieser finden Sie in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente:
    Darüber hinaus erfolgt natürlich auch eine Kostenübernahme aller verschreibungspflichtigen Medikamente. Bitte beachten Sie: Ab Ihrem 18. Geburtstag leisten Sie Zuzahlung zu diesen. Unter Zuzahlungen können Sie nachlesen, wie hoch diese für Sie ausfallen.
  • Hebamme:
    Schon gewusst? Ihre Hebamme kann neben vielen weiteren Dingen, wie der Führung Ihres Mutterpasses, auch die Schwangerenvorsorge übernehmen. Informationen rund um Hebammen und den Umfang der Kostenübernahme für Sie als unsere Versicherte erfahren Sie unter Hebamme.
Welche Kosten werden im Rahmen des Schwangerschaftspakets von der KNAPPSCHAFT übernommen?

Im Rahmen des Schwangerschaftspakets bekommen Sie als schwangere Versicherte insgesamt 200 Euro. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einfach die entsprechenden Rechnungen Ihrer Hebamme, Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei uns einreichen. Den Zuschuss können Sie ganz individuell für folgende Leistungen einsetzen:

  • Online-Beratung durch eine zugelassene Hebamme von Kelaya:
    Es ist Wochenende, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat keine Sprechstunde und Sie haben eine dringende Frage zu Ihrer Schwangerschaft? Unser Kooperationspartner Kelaya bietet für solche Fälle eine Online-Beratung durch zugelassene Hebammen an. Sie können dort auch einen telefonischen Rückruf vereinbaren. Wir erstatten Ihnen die Kosten für ein zwölf-Monatspaket: Dieses enthält den Zugang zu der App von Keleya mit allen Online-Kursen und vielen Informationen zu Schwangerschaft und Geburt. Über die App sind Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Hypnobirthing, Schwangerschaftsyoga, Erste Hilfe und vieles mehr abrufbar.
  • Hebammenrufbereitschaft:
    Schwangerschaftsvorsorge kurz vor der Geburt: Ihre Hebamme kann 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar sein – maximal sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin. In diesem Zeitraum würde sie dann sofort bereitstehen, um Ihnen bei der Geburt zu helfen. Klingt gut? Auch für diese privat zu zahlenden Kosten können Sie unseren 200 Euro-Zuschuss verwenden.
  • zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen:
    • Zytomegalie-Test: CMV-Antikörpertest für Schwangere mit einem Kind unter sieben Jahren
    • Varizellen-Test: Feststellung von Antikörpern gegen Windpocken bei erhöhtem Ansteckungsrisiko
    • Parvovirus-B19-Test: Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln bei erhöhtem Ansteckungsrisiko
    • Toxoplasmose-Test: Bei erhöhtem Ansteckungsrisiko durch den Kontakt mit Tieren (insbesondere Katzen)
    • B-Streptokokken-Test: Auf ärztliche Empfehlung
  • nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Jod und Eisen:
    Wir erstatten Ihnen bis zu 200 Euro der Kosten für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel und Medikamente mit den Wirkstoffen Folsäure (Vitamin B9), Jod oder Eisen, die Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen empfiehlt. Diese Mittel sind nicht verschreibungspflichtig. Damit wir die Kosten dafür trotzdem übernehmen, brauchen Sie ein Privatrezept Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Ihr Hausarzt oder Ihre Gynäkologin stellt es Ihnen bei Bedarf aus. Mit diesem können Sie das entsprechende Mittel in der Apotheke oder im zulässigen Versandhandel kaufen. Reichen Sie anschließend Ihr Privatrezept inklusive Quittung sowie einen Nachweis über Ihre Schwangerschaft (beispielsweise eine Kopie der ersten Seite Ihres Mutterpasses) bei uns ein. Das geht postalisch oder online über Ihr persönliches Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT. Wichtig für Sie: Kosten für Nahrungsergänzungsmittel, wie zum Beispiel Femibion oder Elevit, können leider nicht erstattet werden.

Artikel im Online-Magazin.
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