KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Junges Paar läuft durch Barcelona - sie sind unterwegs abgesichert durch die Auslandskrankenversicherung der KNAPPSCHAFT.

Auslandskrankenversicherung der KNAPPSCHAFT.
Unterwegs abgesichert

  • Gültig in der kompletten EU
  • Unkomplizierter Service
  • Immer dabei: Ihre elektronische Gesundheitskarte

Krankenversicherung im Ausland?
So gehts

Im EU-Ausland und einigen weiteren Ländern sind Sie über Ihre elektronische Gesundheitskarte versichert. Nicht alle Leistungen werden genau wie in Deutschland auch im Ausland übernommen. Für einen Rundum-Schutz auf Reisen empfehlen wir Ihnen daher eine zusätzliche, private Auslandsreisekrankenversicherung.

Alle wichtigen Infos.
Auf einen Blick

  • Für alle Auslandsreisen empfehlen wir eine private Krankenversicherung.
  • Im europäischen Ausland sind Sie über Ihre europäische Krankenversicherungskarte abgesichert.
  • Die EHIC (European Health Insurance Card) befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte
  • Unseren Auslandsnotrufservice erreichen Sie unter
    +49 89 950084 492.
Eine Versicherte wird auf einer Auslandsreise krank und ist dank der Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

Wohin soll die Reise gehen?

Im europäischen Ausland sind Sie direkt über die KNAPPSCHAFT und Ihre europäische Krankenversicherungskarte abgesichert. Für Reisen außerhalb Europa können Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung bei unserem Partner, der DKV abschließen.

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung der DKV genießen Sie weltweit bei jeder Urlaubsreise für die Dauer von bis zu 8 Wochen einen leistungsstarken Schutz, wie zum Beispiel: 

  • Bei Krankheit oder Unfall werden Sie behandelt wie Privatpatienten
  • medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten inklusive verordneter Arznei- und Verbandmittel
  • medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 Euro
  • Assistanceleistungen, wie Vermittlung eines medizinischen Dolmetschers oder Dolmetscherin, Organisation der Notfallbetreuung/ Rückreise minderjähriger Kinder

Wenn Sie mehr über die Auslandsreisekrankenversicherung der DKV erfahren oder die nötigen Unterlagen erhalten möchten, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der DKV auf: 

DKV Deutsche Krankenversicherung AG 50594 Köln 
Telefon 0800 3746444 (gebührenfrei) 
www.dkv.com

Weitere Informationen finden Sie zudem in unserer Broschüre zur Auslandsreisekrankenversicherung:

Im Urlaub versichert. Krankenversicherungsschutz bei Urlaub im Ausland (PDF)

Sie haben Fragen?
Wir geben Ihnen alle Antworten zum Schutz durch die Auslandskrankenversicherung der KNAPPSCHAFT

Gilt meine Gesundheitskarte auch im Ausland?

Ja. Nehmen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Auf der Rückseite der Karte ist der Auslandskrankenschein schon drauf. Der gilt in der kompletten EU. Aber auch in

  • der Schweiz,
  • Großbritannien,
  • Island,
  • Liechtenstein,
  • Mazedonien,
  • Montenegro,
  • Norwegen und
  • Serbien.

Legen Sie die Karte dem jeweiligen Arzt, der jeweiligen Ärztin oder dem Krankenhaus im Ausland vor.

Welche Kosten können auf mich zukommen, wenn ich keine private Reisekrankenversicherung habe?

Wir übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen in den Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Großbritannien und der Schweiz. Es kommt vor, dass Sie am Urlaubsort zu einem Privatarzt beziehungsweise einer Privatärztin geschickt werden. Dies kann durch das Hotel oder auch die Reiseleitung geschehen. Sie erhalten anschließend eine Privatrechnung als Privatpatient und begleichen diese direkt vor Ort. Wir erstatten in der Regel nach deutschen Kassensätzen. Die mögliche Differenz kann nur eine private Auslandsreiseversicherung erstatten.

Krankenrücktransport – Sie müssen oder möchten nach Deutschland zurücktransportiert werden? Zum Beispiel nach einem Unfall? Diese Leistung kennt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nicht. Daher kann keine Übernahme oder Erstattung der Kosten erfolgen. Diese Kosten kann nur eine private Reisekrankenversicherung tragen. Ein Ambulanzflug von Mallorca nach Hause kostet schnell einmal 10.000 Euro und mehr.

Überführungskosten – Im Sterbefall auf Reisen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für die Überführung nach Hause, eine private Reisekrankenversicherung hingegen schon.

Link zur DKV-Reiseversicherung https://zusatzversicherungen.dkv.com/knappschaft/startseite.html

Kann ich eine gezielte Behandlung auch im Ausland vornehmen lassen? Werden dafür die Kosten übernommen?

Es ist möglich, dass Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland behandeln lassen können. Einige Voraussetzungen müssen außerdem zutreffen: eine vorherige Antragstellung, die Vorlage einer ärztlichen Verordnung, eventuell die Begutachtung durch den Sozialmedizinischen Dienst. Eine Übersicht über die Länder finden Sie hier:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern (griechischer Teil)

Hier können Sie viele nützliche Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten, Kontaktadressen und Praxistipps erhalten: Behandlung im EU-Ausland - EU-PATIENTEN.DE

Auch in anderen Ländern sind unter bestimmten Voraussetzungen gezielte Behandlungen möglich.

Wir empfehlen:

Nehmen Sie vor Beginn einer Behandlung im Ausland immer Kontakt mit der KNAPPSCHAFT auf. Sie erhalten für die EU-Länder einen speziellen Anspruchsnachweis, den Sie bei der ausländischen Krankenkasse vorlegen. Dann kann die KNAPPSCHAFT direkt mit der ausländischen Kasse abrechnen. Ihr Vorteil: Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Falls Sie dennoch Kosten haben: Wir erstatten die Leistungen, die im Leistungskatalog der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen sind, in Höhe der inländischen Abrechnungssätze, gegebenenfalls begrenzt auf den Rechnungsbetrag. Eigenanteile und Gebühren werden dabei berücksichtigt. Auch Verwaltungskosten sind abzuziehen.

Ich steche in See. Wie bin ich als Kreuzfahrer versichert?

Ahoi,

bei Kreuzfahrten gilt das Recht des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fährt. AIDA und Costa fahren unter italienischer Flagge, TUI Cruises unter maltesischer Flagge.

Der Schiffsarzt oder die Schifsärztin behandelt nach unseren Erfahrungen ausschließlich privat. Ihre Gesundheitskarte wird dort nicht akzeptiert, Sie treten in Vorkasse. Die Rechnung reichen Sie nach Ihrer Reise bei der KNAPPSCHAFT ein. Eine Erstattung erfolgt nach deutschen Kassensätzen. Die Differenz zwischen der Rechnung des Schiffsarztes oder der Schiffsärztin und den deutschen Kassensätzen kann mitunter beträchtlich sein.

Bei nicht europäischer Flagge (z.B. MSC Cruises) ist keine Erstattung möglich. Verlassen Sie das Schiff für einen Landgang, gilt mit Betreten des Hafengeländes das Recht des Landes, in dem das Schiff ankert. Im europäischen Ausland können Sie dort Ihre EHIC einsetzen.

Wir wünschen Ihnen immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!

Bekomme ich mein Pflegegeld im Ausland weiter?

Bei Aufenthalt in den EU/EWR-Staaten sowie in der Schweiz können Sie Ihre Pflegegeldleistungen durch die KNAPPSCHAFT ohne Einschränkung weiterbeziehen. In allen übrigen Ländern einschließlich Großbritannien kommt eine Zahlung von Pflegegeld und anteiligem Pflegegeld nur für maximal 6 Wochen im Kalenderjahr in Betracht.

Woher weiß ich, welche Reiseimpfung ich benötige?

Das Centrum für Reisemedizin bietet ein externes Angebot, mit welchem Sie überprüfen können, welche Impfung für welches Reiseziel notwendig ist. Jetzt CRM Globe entdecken!

Die KNAPPSCHAFT erstattet Ihnen die Gebühren für alle Schutzimpfungen, die das Auswärtige Amt oder die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI) für Ihr Reiseziel empfiehlt.

Mehr Schutz und Geld im Urlaub.
Lassen Sie sich rechtzeitig impfen

Übernahme der Impfkosten