KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine junge Frau sitzt nach ihrer Zahnvorsorgeuntersuchung lächelnd auf einem Zahnarztstuhl.

Zahnvorsorge durch die Krankenkasse.
Die zahlt sich aus

Kostenübernahme für die Zahnvorsorgeuntersuchungen.

Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene findet einmal je Kalenderhalbjahr statt. Dafür übernehmen wir die Kosten. Innerhalb dieser Vorsorgetermine nimmt der Zahnarzt oder die Zahnärztin eine eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vor und berät dazu.

Die wichtigsten Infos zur Zahnvorsorge durch die Krankenkasse.
Auf einen Blick

  • Wir übernehmen einmal im Kalenderhalbjahr die Kosten für die Zahnvorsorgeuntersuchung bei Erwachsenen.
  • Führen Sie Ihr Bonusheft einmal im Kalenderjahr, um hierdurch Ihren Zuschuss beim Zahnersatz zu erhöhen.
  • Die Abrechnung der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über Ihre Versichertenkarte.

Auch wenn Sie eine Prothese tragen, haben Sie Anspruch auf die Zahnvorsorgeuntersuchung. Die Abrechnung der Zahnvorsorgeuntersuchung läuft direkt über Ihre Krankenkassenkarte. Haben Sie also Ihre Versichertenkarte immer dabei. Sonst müssen Sie nichts weiter tun. 

Für den Zuschuss zum Zahnersatz durch die Krankenkasse nehmen Sie noch Ihr Bonusheft mit. Damit weisen Sie die regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchungen nach. So können Sie Ihren Zuschuss nämlich auf bis zu 75 Prozent erhöhen. Weitere Informationen finden Sie unter Zahnersatz durch die Krankenkasse 

Zuschuss zum Zahnersatz.

Gute Nachrichten: 
Die KNAPPSCHAFT beteiligt sich an Ihrem Zahnersatz mit festgelegten Zuschüssen, den sogenannten befundbezogenen Festzuschüssen.

Wenn Sie die letzten zehn Jahre vor der Behandlung bei der Zahnvorsorge waren, erhöht sich Ihr Zuschuss auf 75 Prozent. Wenn Sie die letzten fünf Jahre regelmäßig bei der Vorsorge waren, auf 70 Prozent. Bei keiner nachweislichen Vorsorge zahlt die KNAPPSCHAFT 60 Prozent Zuschuss. Wie funktionierts? Lassen Sie sich Ihre Untersuchungen im Bonusheft bestätigen.

Den Heil- und Kostenplan für den Zahnersatz erstellt Ihre Zahnärztin beziehungsweise Ihr Zahnarzt.
Er muss vor Behandlungsbeginn der KNAPPSCHAFT vorgelegt werden.

Bei regelmäßiger Zahnvorsorge können Sie Ihren Zuschuss erhöhen. Das sind die Voraussetzungen dafür:

  • halbjährliche Untersuchung für Kinder von sechs bis 17 Jahren
  • jährliche Untersuchung für Erwachsene ab 18 Jahren

in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren vor Beginn der Behandlung. Wichtig: Versicherte ab dem zwölften Lebensjahr sollten ein Bonusheft führen.