KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein junger Mann sitzt bei seiner Psychotherapie auf einem Sofa und spricht mit der behandelnden Person.

Psychotherapie durch die Krankenkasse.
Hilfe, wenn ich sie brauche

Professionelle Unterstützung.
Für Ihre mentale Gesundheit

Ebenso wie der Körper kann auch die Seele und der Geist erkranken. In einigen Fällen benötigen wir Unterstützung bei der Pflege unserer mentalen Gesundheit. Dann ist es wichtig, sich professionelle Hilfe zu suchen. 

Alle Versicherten der KNAPPSCHAFT können die Hilfe eines zugelassenen Psychotherapeuten oder einer zugelassenen Psychotherapeutin beanspruchen. Eine vorherige Überweisung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt ist bei psychischen Beschwerden nicht nötig. Sie entscheiden selbst, wann Sie Hilfe brauchen.

Die wichtigsten Infos zur Übernahme der Psychotherapie durch die Krankenkasse.

  • Ihren Antrag reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten beziehungsweise Ihrer Therapeutin ein
  • Die Kosten für die Psychotherapie übernimmt Ihre Krankenkasse
  • Sie müssen für die therapeutische Behandlung keine Zuzahlungen leisten
  • Versicherte der KNAPPSCHAFT haben die Möglichkeit, unsere speziellen Verträge zu nutzen
  • Sie können Ihre psychotherapeutische Behandlung auch online wahrnehmen
Einige relevante Infos zur Übernahme der Kosten für die Psychotherapie durch die Krankenkasse.

So läuft Ihre Behandlung ab

Sie entscheiden sich für einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin und gehen dort zur Sprechstunde. Das ist wichtig. Denn bevor Sie weiter behandelt werden können, müssen sie mindestens 50 Minuten in einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sein. Die Sprechstunde kann auch in zwei Einheiten von jeweils 25 Minuten durchgeführt werden. Falls die weitere Behandlung von einem anderen Psychotherapeuten oder einer anderen Psychotherapeutin durchgeführt wird, ist bei Behandlungsbeginn innerhalb eines Jahres keine erneute Sprechstunde erforderlich.

Anschließend nehmen Sie an Probesitzungen teil. Und werden von einer Ärztin oder einem Arzt körperlich untersucht. Sobald Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin der ärztliche Untersuchungsbericht vorliegt, beantragen Sie gemeinsam Ihre Behandlung bei der KNAPPSCHAFT. Nachdem wir Ihre Therapie genehmigt haben, kann Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin die vollständigen Behandlungskosten über Ihre Gesundheitskarte abrechnen. Sie müssen für die therapeutische Behandlung keine Zuzahlung leisten. Das gilt übrigens auch für unser neues Angebot –  die Online-Psychotherapie.

Die richtige Ansprechperson.
Immer für Sie bereit

Ih­re Ter­min­ser­vice­stel­le

Vermittelt Sie an eine Psychiaterin oder Psychotherapeuten. Dort wird geklärt, ob bei Ihnen Behandlungsbedarf besteht.

Ih­re Fach­arzt­ter­min­stel­le

Vermittelt Sie an eine Neurologin oder einen Neurologen. Wenn Sie körperliche Beschwerden haben, die Sie abklären wollen.

Ihre Ärztin oder The­ra­peut

Berät Sie bei allen weitergehenden Fragen. Beispielsweise zu möglichen Behandlungs- und Therapieformen.

Psychotherapie zu jeder Zeit.
Auch online

Eine Psychotherapie anzufangen, kostet viele Menschen Überwindung. Hier hilft ein neues Angebot: Bei einer Online-Therapie und der Zusatzleistung MindDoc kommt der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin virtuell zu Ihnen nach Hause.

Mit Psychotherapie Körper und Geist stärken.

Ihre Psychotherapeutin oder Ihr Psychotherapeut rechnet die Sitzungen direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte ab. Erst nachdem Ihre Diagnose klar ist, stellen Sie gemeinsam den Antrag für ein bestimmtes Therapieverfahren. Sie nehmen deshalb zunächst an Probesitzungen teil. Ihre Therapeutin beauftragt anschließend einen Vertragsarzt, der Ihren körperlichen Gesundheitszustand untersucht. So wird sichergestellt, dass Ihre Beschwerden tatsächlich psychischer Natur sind und keine körperlichen Ursachen haben. 

Wussten Sie schon? 

Viele Menschen leiden im Alltag unter Stress. Dieser kann ebenfalls der Auslöser für psychische oder physische Probleme sein. Testen Sie jetzt mit unserem Resilienz-Test Ihre seelische Widerstandskraft und die Fähigkeit, Krisen gut zu bewältigen. Auf Basis der Test-Auswertung stellen wir Ihnen individuelle Lösungsstrategien und hilfreiche Tipps im Umgang mit Stress zur Verfügung.

02.02.2021 Magazin-Beitrag

Resilienz - Psychische Widerstandsfähigkeit und Stressbewältigung

Entdecke, was Resilienz wirklich bedeutet und wie du sie in deinem Leben umsetzen kannst. Klicke hier, um mehr zu erfahren und deinen Weg zu einem ausgeglicheneren und stressfreieren Leben zu beginnen!

Psychotherapie durch die Krankenkasse.
Unsere Zusatzangebote für Sie

Versicherte der KNAPPSCHAFT können darüber hinaus ein Zusatzangebot wahrnehmen, wenn sie an psychischen und/oder psychosomatischen Gesundheitsstörungen leiden. Dieses Angebot kann allerdings nur in ausgewählten Regionen zuzahlungsfrei genutzt werden. Warum? Es dient als Modell der integrierten Versorgung und befindet sich momentan in einer ersten Orientierungsphase. Die Ausdehnung auf weitere Regionen erfolgt bei Gelingen.

In diesen Regionen ist die zusätzliche fachliche Unterstützung von Ärzten, Psychotherapeutinnen und anderen qualifizierten Leistungserbringern für Sie zuzahlungsfrei: Bergheim, Moers, Gelsenkirchen-Buer, Recklinghausen und Hamm. Teilweise auch im Saarland, dort können Sie allerdings ausschließlich psychosoziale Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. In den anderen Regionen umfasst das Angebot daneben:

  • ärztliche Behandlungen
  • psychotherapeutische Behandlungen
  • Ergotherapie
  • Patientenschulungen

Haben Sie Fragen?
Wir helfen weiter

Muss ich Zuzahlungen für die Psychotherapie an die Krankenkasse leisten?

Nein. Sowohl die Online-Beratung als auch die ambulante Psychotherapie sind zuzahlungsfrei. Für die Kosten der Psychotherapie ist Ihre Krankenkasse zuständig.

Kann ich nach meiner Sprechstunde einen anderen Therapeuten oder eine andere Therapeutin für die Therapie besuchen?

Ja. Wenn die weitere Behandlung von einem anderen Psychotherapeuten oder einer anderen Psychotherapeutin durchgeführt wird, ist bei Behandlungsbeginn innerhalb eines Jahres keine erneute Sprechstunde erforderlich.