Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. Reichen Sie lediglich Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Wir prüfen den Anspruch für Sie und nehmen mit Ihnen Kontakt auf.
Krankengeld wird immer rückwirkend bis zum Tag der ärztlichen Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit gezahlt – auf das voraussichtliche Bis-Datum kommt es dabei nicht an. Deshalb wird Ihr Krankengeld erst angewiesen, wenn uns eine Folgebescheinigung Ihres Arztes vorliegt.
Damit das schnell geht, laden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am besten in "Meine KNAPPSCHAFT" hoch. Oder senden Sie uns diese direkt an:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Sie haben uns Ihre Bankverbindung noch nicht mitgeteilt oder Ihre Bankverbindung hat sich geändert? In der Online-Geschäftsstelle können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen. Hier sehen Sie auch, welche Bankverbindung wir von Ihnen gespeichert haben.
Wenn Ihr Arzt Sie erneut krankschreibt.
Achtung: Wenn Sie zum voraussichtlichen Bis-Datum immer noch nicht fit sind, gehen Sie spätestens am Tag nach diesem Datum noch mal zum Arzt. Brauchen Sie länger zum Gesundwerden, bekommen Sie eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese muss spätestens sieben Tage nach der erneuten Krankschreibung bei der KNAPPSCHAFT vorliegen. Geht die Bescheinigung später ein, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld. Das heißt, Sie bekommen kein Krankengeld bis uns die neue Bescheinigung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.