Sie bevorzugen einen weiter entfernten Behandlungsort.
Manchmal kommt das vor. Vielleicht haben Sie sich in einer bestimmten Einrichtung gut aufgehoben gefühlt oder sie liegt einfach günstiger für Ihre Angehörigen. Das ist natürlich kein Problem. Aber: Die KNAPPSCHAFT kann die Mehrkosten in diesem Fall nicht übernehmen. Bitte beachten Sie das, wenn Sie sich gegen die nächstgelegene Einrichtung entscheiden und zu einem anderen Behandlungsort fahren.
Fahrten vorab genehmigen lassen?
Das kommt darauf an: Wenn Sie zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus fahren, müssen Sie die Fahrt nicht genehmigen lassen.
Fahrten zu den meisten ambulanten Behandlungen müssen dagegen vorab von der KNAPPSCHAFT genehmigt werden. Bei Fahrten mit dem Taxi oder einem Mietwagen mit Trage- oder Rollstuhl füllt Ihr Arzt Ihnen die Verordnung zur Krankenbeförderung aus. Für Fahrten mit Bus und Bahn oder einem Privatfahrzeug brauchen Sie keine ärztliche Verordnung. Nutzen Sie einfach den:
Und senden ihn an diese Adresse:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Aufgepasst: Sie zahlen für jede Fahrt eine Zuzahlung. Aber keine Sorge, Zuzahlungen sollen niemanden belasten und sind deshalb in ihrer Höhe begrenzt. Mehr Informationen zu Ihrer Zuzahlung und zur festgelegten Höchstgrenze finden Sie unter Zuzahlungen.