KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Ein Arzt wäscht sich die Hände.

Jeder macht mal Fehler.
Aber nicht jeder kommt damit davon

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers geworden? Wir fordern Ihre Patientenakte an und beauftragen ärztliches Fachpersonal, eine Stellungnahme abzugeben. Weil Sie jetzt kompetente Hilfe brauchen. Um Gewissheit zu erlangen und das Erlebte zu verarbeiten.

Deshalb ist Aufklärung so wichtig. Denn Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser machen manchmal Fehler. Schaden diese der Gesundheit einer Person, die sich in medizinische Behandlung begibt, spricht man von einem Behandlungsfehler. Wenn Sie nicht nach Ihren Wünschen behandelt wurden, kann es sich auch um eine „normale“ Beschwerde handeln. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie.

Häufig gestellte Fragen.
Wir geben Antworten

Diese Behandlungsfehler gibt es

Ein Behandlungsfehler liegt nicht schon dann vor, wenn der gewünschte Behandlungserfolg ausbleibt. Ist bei Ihnen durch eine durchgeführte oder ausgebliebene Behandlung ein gesundheitlicher Schaden entstanden, handelt es sich um einen Behandlungsfehler. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Falsche Diagnose
  • Fehlerhafte Medikation
  • Zurückbleiben von Fremdkörpern bei Operationen
  • Ausführen eines überflüssigen, medizinisch nicht notwendigen Eingriffs

Hier liegt kein Behandlungsfehler vor

Die ärztliche Behandlung hat nicht so zum Erfolg geführt, wie Sie es sich vorgestellt haben? Das ist ärgerlich, aber noch kein Behandlungsfehler. Ist Ihnen kein gesundheitlicher Schaden entstanden, handelt es sich um eine ganz normale Beschwerde gegen den Arzt oder die Ärztin. Der Empfänger ist in den meisten Fällen die Ärztekammer oder die Kassen(zahn-)ärztliche Vereinigung. Jedes Krankenhaus hat auch eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher, an die Sie sich vertrauensvoll wenden können. Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Kontaktperson zu finden. Denn Sie haben immer Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung.

So hilft Ihnen die KNAPPSCHAFT

Bei Beschwerden gegen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt helfen wir Ihnen, den richtigen Ansprechperson zu finden. Bei möglichen Behandlungsfehlern besorgen wir Ihre Patientenakte. Wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler dann wächst, rufen wir einen Arzt oder eine Ärztin dazu und erhalten von ihnen eine neutrale Stellungnahme. Das kostet Sie nichts. Falls Sie sich allerdings für einen Rechtsstreit oder ein Privatgutachten entscheiden, können wir die Kosten dafür nicht übernehmen.

Verjährungsfrist für Behandlungsfehler

Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Nach diesem Zeitraum können Sie nicht mehr gegen Behandlungsfehler vorgehen.

Besonderheiten beim Zahnersatz

Die Gewährleistung für Zahnersatz dauert zwei Jahre. In dieser Zeit zahlen Sie nichts für Erneuerung und Wiedereingliederung. Bei Problemen: Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin. Oder wenden Sie sich an uns. Die Experten und Expertinnen in Ihrer Geschäftsstelle beraten Sie gerne.

Behandlungsfehler bei Ihnen oder in Ihrer Familie?
Ganz einfach per E-Mail melden. Bei der KNAPPSCHAFT.

Damit wir Ihnen unkompliziert helfen können, geben Sie uns in Ihrer E-Mail auch schon die nachfolgenden Informationen:

  • Worauf beruht Ihr Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers?
  • In welcher Form ist daraufhin nach Ihrer eigenen Einschätzung ein gesundheitlicher Schaden entstanden?
  • Wer hat den Behandlungsfehler verursacht? 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen mit weiteren Informationen. (PDF)