KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Drei Bergsteigerinnen klatschen sich an einem Berg stehend ab.

Behandlung im Ausland.
Kostenübernahme durch die KNAPPSCHAFT

Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland erhalten Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Auslandskrankenscheinen die sofort notwendigen Sachleistungen. Es kann trotzdem sein, dass Sie im Ausland medizinische Leistungen selbst bezahlen müssen. Das kommt vor, wenn der Auslandskrankenschein oder Ihre Gesundheitskarte im Ausland nicht akzeptiert wird oder wenn Sie auf einem Kreuzfahrtschiff unterwegs sind.

Die wichtigsten Infos
auf einen Blick.

  • Sie müssen nicht in Vorkasse gehen, wenn die KNAPPSCHAFT direkt mit der ausländischen Krankenkasse abrechnet.
  • Wir erstatten die Leistungen, die im Leistungskatalog der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, in Höhe der inländischen Abrechnungssätze.
  • Maximal können nur die tatsächlich getragenen Kosten erstattet werden.
  • Geplante Krankenhausbehandlungen im Ausland lassen Sie bitte immer vor Behandlungsbeginn genehmigen.
  • Rechnungen, die bereits durch eine private Zusatzversicherung erstattet wurden, können wir nicht zusätzlich erstatten.
Übersicht über die Kostenübernahme von Behandlungen im Ausland und darüber wie diese abläuft.

Behandlungen im Ausland.
Kostenerstattung für Leistungen in der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich

Bei sofort notwendigen Sachleistungen

Hier gibt es

  • die Erstattung im Rahmen europäischer Rechtsvorschriften nach den Sätzen des Aufenthaltsstaats. Hierzu erfragen wir die Höhe der Erstattungssätze im Ausland. Die Antwort aus dem Ausland dauert jedoch oftmals sehr lange.

oder 

  • die Erstattung im Rahmen europäischer Rechtsvorschriften nach deutschen Kassensätzen.

Bei geplanter Behandlung im EU/EWR-Ausland oder der Schweiz

  • die Erstattung erfolgt nach deutschen Kassensätzen im Rahmen des Sozialgesetzbuchs V. Dabei wird ein Abschlag für Verwaltungskosten vom Zahlungsbetrag abgezogen. Diese Art der Kostenerstattung gilt nicht für das Vereinigte Königreich.

Behandlungskosten im Ausland.
So geht die Kostenübernahme

Nehmen Sie vor Beginn einer geplanten Behandlung im Ausland immer Kontakt mit der KNAPPSCHAFT auf. Sie erhalten für die EU-Länder einen speziellen Anspruchsnachweis, den Sie bei der ausländischen Krankenkasse vorlegen. Dann kann die KNAPPSCHAFT direkt mit der ausländischen Kasse abrechnen. Ihr Vorteil: Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Falls Sie dennoch Kosten haben: Wir erstatten die Leistungen, die im Leistungskatalog der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, in Höhe der inländischen Abrechnungssätze, gegebenenfalls begrenzt auf den Rechnungsbetrag. Eigenanteile und Gebühren der Auslandsbehandlung werden dabei berücksichtigt. Auch Verwaltungskosten sind abzuziehen.

Die mögliche Differenz kann nur eine private Reisekrankenversicherung erstatten. Das geht mit unserem Partner, der DKV. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter Auslandsreisekrankenversicherung

Hier können Sie viele nützliche Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten, Kontaktadressen und Praxistipps erhalten: Behandlung im EU-Ausland - EU-PATIENTEN.DE

Kostenerstattung für Sachleistungen im Ausland.
Nach deutschen Vergütungssätzen

Übrigens: Landesübliche Zuzahlungen sind nicht erstattungsfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir diese berücksichtigen, wenn sie Ihre individuelle Belastungsgrenze übersteigen. 

Ob eine Kostenerstattung nach deutschen oder nach ausländischen Vergütungssätzen günstiger ist, ist nicht pauschal zu beantworten. Die Erfahrung zeigt, dass eine Kostenerstattung nach deutschen Sätzen bei den meisten Ländern vorteilhafter ist. Dies ist dann der Fall, wenn das andere Land ein deutlich niedrigeres Preisniveau als Deutschland hat. Wir erstatten Ihnen generell die deutschen Vergütungssätze. Ihr Vorteil: Die langwierige Anfrage im Ausland fällt weg. Maximal können nur die tatsächlich getragenen Kosten erstattet werden. 

Sollten Sie mit dem von uns ermittelten Erstattungsbetrag nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden anschließend eine ergänzende Rückfrage beim ausländischen Träger zu den ausländischen Kassensätzen stellen. Wurden Ihre Rechnungen bereits durch eine private Zusatzversicherung erstattet, ist keine Kostenerstattung von unserer Seite möglich.

Kundenservice der KNAPPSCHAFT.
Wie können wir Ihnen helfen?

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Kostenerstattung für Leistungen.
In Bosnien-Herzegowina, Türkei, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien

Für diese Länder gibt es keine Regelungen für die Kostenerstattung. Die Erstattung erfolgt entsprechend Art. 34 VO (EWG) Nr. 574/72. Bis zu einem Betrag von 1.000 Euro erstatten wir die deutschen Kassensätze. Betragen die Kosten über 1.000 Euro, müssen wir die Art und Höhe der Erstattungsbeträge im Ausland erfragen.

Kostenübernahme bei gezielten Behandlungen im Ausland.
Das müssen Sie beachten

Bei antragspflichtigen ambulanten Leistungen sind die in Deutschland geltenden Voraussetzungen (zum Beispiel vorherige Genehmigung bei Zahnersatz) einzuhalten. Geplante Krankenhausbehandlungen lassen Sie sich bitte immer vor der Behandlung von der Krankenkasse genehmigen. 

Bei gezielten Behandlungen in Bosnien-Herzegowina, der Türkei, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien oder Tunesien ist für alle Leistungen eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich (Ausnahme: Zahnersatz in der Türkei). Sofern Sie die vorgesehene Behandlung privat, das heißt ohne den ausländischen Versicherungsträger in Anspruch nehmen und die Kosten selbst bezahlen, ist keine Erstattung der Behandlungs- und Arztkosten im Ausland durch die Krankenkasse möglich. 

Bitte bedenken Sie: Der Erstattungsbetrag kann erheblich vom entstandenen Rechnungsbetrag abweichen. Für einen Rundum-Schutz auf Reisen empfehlen wir Ihnen in jedem Fall eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung. Das geht schnell und bequem online bei unserem Partner, der DKV.