Ambulante Operationen bei Kindern.
Für Kinder bedeuten Operationen im Krankenhaus seelische Belastung. Wenn ein Elternteil als Begleitperson dabei ist, ist das tröstlich. Aber kein Ausgleich für die Trennung von Zuhause. Da kommt die ambulante Operation ins Spiel: Nach wenigen Stunden Überwachung können die Kinder wieder nach Hause. Diese Operationen sind in der Kinderchirurgie möglich:
- Einlegen von Paukenröhrchen
- Operationen bei Leisten- oder Nabelbruch
- Entfernung von Nasenpolypen
- Korrektur abstehender Ohren
- Eingriffe an Penis oder Hoden (Hodenhochstand, Vorhautverengung, Wasserbruch)
- Metallentfernung nach Knochenfrakturen
Ihr Kinderarzt berät Sie dabei ausführlich. Er prüft, ob ein ambulanter Eingriff bei Ihrem Kind infrage kommt.
Mandeln entfernen geht auch ohne Stress.
Vergrößerte Mandeln sind bei Kindern häufig. Die Mandeln setzen sich mit den Antigenen im Körper auseinander. Kinder werden oft mit möglichen Krankheitserregern konfrontiert, zum Beispiel Viren und Bakterien. Deswegen kann es manchmal zu einer physiologischen Größenzunahme der Gaumenmandeln kommen. Vergrößerte Mandeln sind keine Krankheit. Sie können aber zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen:
- Atembeschwerden
- nächtliches Schnarchen
- Durchschlafprobleme
- erhöhte Neigung zu Erkältungskrankheiten
Bei vergrößerten Mandeln raten Ärzte deswegen oft zur kompletten Mandelentfernung (Tonsillektomie). Das ist verbunden mit mehreren Tagen Krankenhausaufenthalt, Schluckschmerzen und einer nicht zu unterschätzenden Nachblutungsgefahr. Die Tonsillotomie bietet dafür eine Option: Die Gaumenmandeln werden ambulant nur zum Teil entfernt. Das ist viel schonender. Mit einem Laser entfernen Ärzte nur das überschüssige Gewebe der Mandeln. Das Risiko für eine Nachblutung ist bei dieser Behandlung deutlich kleiner. Außerdem bleibt die "Wächterfunktion" der Mandeln erhalten.
Die Tonsillotomie ist eigentlich keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Die KNAPPSCHAFT bietet sie ihren Versicherten aber als ambulante Behandlungsalternative an, um Patienten vor Schmerzen und Risiken zu schützen. Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme: ein qualifizierter Hals-Nasen-Ohren Facharzt stellt bei Ihrem Kind eine Tonsillenhyperplasie fest. Und empfiehlt nach gründlicher Untersuchung die Tonsillotomie. Ihr Kind muss dafür im Alter von zwei bis sechs Jahren alt sein. Hier werden kleine Patienten schon kostenlos behandelt:
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen-Anhalt und
- Schleswig-Holstein
In den übrigen Bundesländern klären Sie die Kostenfrage am besten vorher mit Ihrer betreuenden Geschäftsstelle.