KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Patientin nimmt Osteopathie in Anspruch und liegt im Rahmen dessen auf einer Behandlungsliege. Sie liegt dabei auf der Seite, eine Hand hat sie hinter ihrem Rücken und ihre Schulter und die Mitte ihres Rückens werden von einem Mann gehalten.

Schmerzfrei durch Osteopathie.
Mit Ihrer Krankenkasse, der KNAPPSCHAFT

  • Bei uns ist Osteopathie eine Kassenleistung
  • 80 Prozent Erstattung für Ihre Osteopathie-Behandlung

Die Osteopathie betrachtet den menschlichen Körper so: Viele verschiedene Strukturen ergeben zusammen ein funktionierendes Ganzes. Einzelne Körperteile und Organe müssen also intakt sein, damit ihr Zusammenspiel gelingt. Wie Osteopathie genau wirkt?

Ärztinnen und Therapeuten lockern Ihre Muskeln mit wenigen Handgriffen. Sind alle Teile Ihres Körpers gut beweglich, sind sie auch gut versorgt. Ihr Körper ist dann in der Lage, sich selbst zu regulieren – und Sie werden schneller wieder gesund. Mit der KNAPPSCHAFT haben Sie die Chance, sich osteopathisch behandeln zu lassen. Denn bei uns ist Osteopathie eine Kassenleistung. Sie erhalten pro Jahr einen Zuschuss von 150 Euro für Osteopathie von Ihrer Krankenkasse. Um das natürliche Gleichgewicht Ihres Körpers zu fördern.

Osteopathie – heilen mit den Händen

Die natürliche Kraft der Hände

Osteopathie ist eine natürliche medizinische Therapiemethode, bei der Diagnose und Behandlung ausschließlich mit den Händen stattfinden.

Ganzheitlich betrachtet und sanft behandelt

Die Osteopathie hat den ganzen Menschen im Blick und kommt ganz ohne Medikamente und medizinische Geräte aus.

Fit und beweglich

Schädliche Blockaden im Skelettsystem, Schädelknochen und in den inneren Organen werden gelöst, Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert.

Wann wir die Kosten für eine Osteopathie-Behandlung erstatten

Eine osteopathische Behandlung ist besonders gut einsetzbar bei Schmerzen in der Schulter, im Kniegelenk oder im Rücken. Bei Beschwerden behandelt Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und stellt Ihnen eine Rechnung über die erbrachte Leistung aus. Nach der Behandlung reichen Sie einfach die Rechnung bei der KNAPPSCHAFT ein. Führt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Behandlung nicht selbst durch, bekommen Sie eine ärztliche Bescheinigung. In dieser steht eine Empfehlung für die entsprechende Behandlung. Die Behandlung führt dann eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut mit einer abgeschlossenen Ausbildung der Osteopathie bei Ihnen durch. Wichtig für Sie: Wenn Sie physiotherapeutisch behandelt werden, reichen Sie bitte zur Erstattung der Kosten die oben genannte ärztliche Bescheinigung mit ein.

Das bekommen Sie zurück.

Die KNAPPSCHAFT übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrages für eine Osteopathie-Behandlung. Dabei erhalten Sie pro Behandlung maximal 30 Euro. Insgesamt gibt's pro Kalenderjahr 150 Euro für die Osteopathie von Ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie einen geringeren Betrag für Osteopathie nutzen. Und bis zu 50 Euro für alternative Heilmittel verwenden.

Kostenerstattung online.
Jetzt Erstattung der Kosten für Osteopathie beantragen.

In Ihrem Service-Portal Meine KNAPPSCHAFT.

Das sagen unsere Versicherten

An alle Skeptiker: Mir hilft nur dieser ‚Humbug‘ gegen den Hammer im Schädel.

Ein Portrait eines jungen Mannes mit Bart - er lächelt in die Kamera.

- Steffen (34) aus Berlin hat seine Migräne durch Osteopathie im Griff.

Häufig gestellte Fragen.
Wir geben Antworten

Was bringt mir Osteopathie eigentlich genau?

Von Osteopathie können Körper und Psyche profitieren. So lassen sich häufig chronische Leiden lindern, weil sich die osteopathisch behandelnde Person nicht nur mit körperlichen Symptomen beschäftigt. Sondern auch ausführlich mit dem seelischen Befinden. Blockaden im Bewegungsapparat und im Kopf können gelöst werden. In unserem Blog-Artikel können Sie noch mehr über die Osteopathie erfahren.

Erhalte ich einen Zuschuss für die Osteopathie-Behandlung?

Ja, bei der KNAPPSCHAFT ist Osteopathie eine Kassenleistung. Eine Kostenübernahme  leisten wir mit maximal 80 Prozent des Rechnungsbetrages Ihrer osteopathischen Behandlung pro Kalenderjahr. Pro Behandlung beteiligen wir uns mit bis zu 30 Euro an den Osteopathie-Kosten. Der maximale Zuschuss beträgt pro Kalenderjahr 150 Euro.

Welche Angaben müssen auf der Verordnung für Osteopathie stehen?

Es reicht aus, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin auf der ärztlichen Bescheinigung den Begriff „Osteopathie“ vermerkt. Eine nähere Bezeichnung der Osteopathie benötigen wir für die Kostenerstattung nicht.

Mein Arzt hat mir ein Privatrezept für die Osteopathie ausgestellt, wird das auch akzeptiert?

Ja. Wir akzeptieren Privatrezepte als ärztliche Bescheinigungen für die Erstattung der Osteopathie-Kosten. Für die Ausstellung des Privatrezeptes kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Gebühr verlangen. Da es sich hierbei um eine Privatleistung handelt, können wir die Gebühr für das Ausstellen des Privatrezeptes nicht erstatten.