KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau lächelt in die Kamera und liegt auf einer Bank.

Elektronische Patientenakte.
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen (FAQ) und die zugehörigen Antworten finden Sie hier.

Allgemeine Fragen zur ePA

Wie lange werden meine Daten in der ePA gespeichert?

Sie können Ihre Gesundheitsdokumente lebenslang in der ePA speichern. Sie können jedoch jederzeit Dokumente löschen.

Bitte beachten Sie, dass die KNAPPSCHAFT keine Einsicht auf Ihre Dokumente hat und dementsprechend Ihre Dokumente in der ePA nicht löschen kann.

Sofern Sie eine komplette Löschung Ihrer ePA wünschen, können Sie über die App Ihre Einwilligung zur Stammdatenübertragung (Widerruf) entziehen oder die komplette Löschung Ihrer ePA bei der KNAPPSCHAFT anfordern. Dies führt zur endgültigen Löschung Ihrer ePA-Dokumente. Vor der Schließung wird es Ihnen empfohlen, Ihre darin enthaltenen Unterlagen, an einem anderen sicheren Ort zu speichern.

Wie kann ich die ePA kündigen?

Sie können Ihre ePA jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. In der App Meine GESUNDHEIT finden Sie unter „Einstellungen“ und „Vertrag“ die entsprechenden Optionen zur Kündigung und zum Widerruf. Bei der Nutzung des Desktop-Clients oder als Offline-Kunde können Sie die ePA, ohne Angaben von Gründen, schriftlich kündigen.

Die Daten werden nach einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten unwiderruflich gelöscht. Ihre abgegebenen Einwilligungen werden im Rahmen einer 6-jährigen Frist aufbewahrt. Sie haben es sich anders überlegt? Kein Problem! Innerhalb der Kündigungsfrist haben Sie die Möglichkeit ihre Kündigung durch einen Widerruf bei der KNAPPSCHAFT aufzuheben. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung werden alle Ihre Gesundheitsdaten in der ePA gelöscht.

Neben der Kündigung können Sie die bei der Registrierung abgegebene Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen. Dieser Widerruf hat eine sofortige Löschung aller Ihrer Gesundheitsdaten zur Folge und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Was bedeutet das Opt-out-Verfahren “ePA für alle“?

Mit dem sogenannten Digitalgesetz soll ab Ende 2024 die elektronische Patientenakte (ePA) mit einer Opt-out-Regelung für alle gesetzlich Versicherten unter dem Titel „ePA für alle“ eingeführt werden.
Mit dieser Opt-out-Regelung werden alle Krankenkassen für ihre Versicherten, die noch keine ePA haben, automatisch eine ePA einrichten. Die bestehende ePA soll so weiterentwickelt werden, dass sie automatisch mit relevanten Gesundheitsdaten Ihrer Ärztinnen und Ärzte und Ihrer Krankenkasse befüllt wird. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre medizinischen Unterlagen (z. B. Arztbriefe) jederzeit griffbereit haben und einsehen können. Selbstverständlich behalten Sie die Hoheit über Ihre Daten.

Wichtig: Die geplante „ePA für alle“ gibt es derzeit noch nicht. Sie ist bei der gematik in Planung und soll Ende 2024 zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zur „ePA für alle“ finden Sie auf der Internetseite der gematik: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
Trotz der geplanten Änderung bleibt die ePA ein freiwilliger Service: Sofern wir die ePA Ende 2024 nicht für Sie anlegen sollen, können Sie der Erstellung und Befüllung mit Gesundheitsdaten jederzeit widersprechen.
Wir empfehlen: Legen Sie sich schon jetzt eine ePA an und nutzen Sie die damit verbundenen Vorteile.

Fragen zur Registrierung der ePA

Kann ich mich mit meinen Anmeldedaten von Meine KNAPPSCHAFT in der App anmelden?

Ja, bei der Registrierung für Meine KNAPPSCHAFT haben Sie bereits eine GesundheitsID angelegt. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer GesundheitsID-PIN auch in Meine GESUNDHEIT anmelden können. Weitere Informationen finden Sie unter www.knappschaft.de/id-info.

Was ist der Unterschied zwischen den Anmeldeverfahren "Mit meiner digitalen Identität" und "Mit meiner Gesundheitskarte"?

Ihre digitale Versichertenidentität (al.vi) ermöglicht Ihnen eine Anmeldung ohne Ihre Versichertenkarte (eGK). Eine al.vi beantragen wir auf Ihren Wunsch. Wir übertragen dann Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen und Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) an einen Signaturdienst. Entscheiden Sie sich für die Anmeldung mit der al.vi, müssen Sie im nächsten Schritt in die Nutzung des alternativen Log-in für die ePA und die Erstellung der al.vi einwilligen. Ihre al.vi wird dann automatisch erstellt. Sie werden künftig automatisch in Ihrer ePA angemeldet. Sie können das automatische Anmelden mit der al.vi im Menü Ihrer elektronischen Patienenakte jederzeit abwählen. Zusätzlich können Sie Ihre al.vi jederzeit löschen lassen. Mehr Informationen erhalten Sie telefonisch unter der 08000 200 501.

Mit Ihrer Versichertenkarte (eGK) können Sie sich als Versicherter der KNAPPSCHAFT ausweisen und anmelden. Damit Sie sich mit Ihrer Versichertenkarte in Ihrer elektronischen Patientenakte anmelden können, müssen Ihre Versichertenkarte und Ihr Smartphone NFC-fähig sein. Darüber hinaus benötigen Sie die zu Ihrer Versichertenkarte zugehörige PIN. Nachdem Sie sich für den Login mit Ihrer Versichertenkarte entschieden haben, müssen Sie die CAN-Nummer Ihrer Versichertenkarte und die zugehörige PIN eingeben. Sie haben noch keine PIN für Ihre Versichertenkarte erhalten? Dann wenden Sie sich einfach an unser Service-Center unter 08000 200 501.

Wir empfehlen Ihnen den Login mit der digitalen Versichertenidentität (al.vi). Diese Anmeldemöglichkeit ist einfacher, schneller und genauso sicher. Alles rund um den Registrierungsprozess finden Sie hier.

Fragen zur Nutzung der ePA

Kann ich die App Meine GESUNDHEIT auf mehreren Geräten gleichzeitig nutzen?

Leider nein. Die App Meine GESUNDHEIT kann nur über ein Smartphone genutzt werden. Sie können aber zu jeder Zeit ein neues Gerät für die App Meine GESUNDHEIT registrieren. Bitte beachten Sie, dass damit die Gerätebindung für das alte Gerät aufgehoben wird.

Wie kann ich die Abrechnungsdaten meiner Krankenkasse in die ePA laden?

Damit die Abrechnungsdaten in Ihre ePA eingespielt werden können, müssen Sie zunächst eine Berechtigung an die Krankenkasse erteilen. Hierzu klicken Sie in Ihrer „Medizinischen Akte“ auf „Berechtigungen verwalten“ und anschließend auf „Neue Berechtigung hinzufügen“. Im nächsten Schritt wählen Sie „Krankenkasse“ aus. Nun müssen Sie bestätigen, dass die Krankenkasse Daten in Ihre ePA einstellen darf. Die Abrechnungsdaten werden zeitnah in einem PDF-Dokument in Ihrer ePA zur Verfügung gestellt. Das PDF können Sie dann lokal auf Ihrem Smartphone speichern.

Welche Abrechnungsdaten können in meine ePA geladen werden?

Folgende Daten werden von uns zur Verfügung gestellt:

  • Krankenhausleistungen
  • Arzneimittel und Hilfsmittel
  • Ambulante Versorgung Vertragsärzte
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Zahnersatz, Kieferbruch, Kieferorthopädie und Paradontitis-Behandlungen
  • Heilmittel

Ab welchem Zeitpunkt werden die Abrechnungsdaten angezeigt?

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungsdaten nicht immer sofort vom Leistungserbringer an die Krankenkasse übermittelt werden und zum Herunterladen zur Verfügung stehen:

  • Krankenhausleistungen: Aufnahme circa zwei bis fünf Werktage, Entlassung circa 14 Tage
  • Arzneimittel: in der Regel acht bis zwölf Wochen nach Rezeptausstellung
  • Hilfsmittel: circa ein bis zwei Monate nach Leistungserbringung
  • Ambulante Versorgung Vertragsärzte: circa nach sechs Monaten
  • Zahnärztliche Leistungen: nach circa drei bis fünf Monaten
  • Zahnersatz, Kieferbruch, Kieferorthopädie, Paradontitis Behandlung: Zahnersatz, Kieferbruch und Paradontose circa zwei Wochen bis spätestens einen Monat nach Ende des Abrechnungsmonats. Kieferorthopädie zwei bis drei Monate nach Quartalsende
  • Heilmittel: circa ein bis zwei Monate nach Leistungserbringung

Ich bin gegen das Coronavirus geimpft. Kann ich die Impfung in der App eintragen?

Ja. Sie können Ihre Corona-Impfung im Bereich "Impfungen" eintragen. Das ist wichtig: Dieser Eintrag gilt aktuell nicht als offizieller Impfnachweis, der Sie beim Friseurbesuch oder Einkaufen von der Testpflicht befreit. Für diesen Nachweis müssen Sie Ihren Impfpass oder die offiziellen Dokumente vorlegen, die Sie nach der Impfung bekommen haben.

Welche Kartenlesegeräte kann ich zur Nutzung des Desktop-Clients verwenden?

Um Ihre ePA an einem PC oder einem Laptop (also über den sogenannten Desktop-Client) einsehen zu können, benötigen Sie für die Registrierung Ihre elektronische Gesundheitskarte und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Dieses muss die Anforderung der sogenannten „Sicherheitsklasse 2 oder 3“ erfüllen:

  • Sicherheitsklasse 2: Diese Geräte besitzen eine Tastatur, über die zum Beispiel die PIN der elektronischen Gesundheitskarte direkt eingegeben werden kann. Dadurch wird das Ausspähen der PIN (zum Beispiel durch Keylogger oder Trojaner) praktisch ausgeschlossen.
  • Sicherheitsklasse 3: Zusätzlich zur Tastatur haben diese Geräte ein Display sowie Firmware mit der zum Beispiel auch das Bezahlen mit der Geldkarte im Internet möglich ist.

Es gibt verschiedenste Modelle von Kartenlesegeräten in verschiedenen Preiskategorien. Weitere Details dazu finden Sie im Internet unter dem Stichwort „Kartenlesegeräte“. Leider können wir Ihnen kein Kartenlesegerät zur Verfügung stellen. Außerdem dürfen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Wettbewerbsrecht leider keine bestimmten Kartenlesegeräte empfehlen.

Fragen rund um Datenschutz und Datensicherheit

Wie sicher ist die ePA?

Damit eine Krankenkasse ihren Kunden eine ePA anbieten darf, muss diese zunächst eine Zertifizierung durch die gematik und durch das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik durchlaufen.

Mit Hilfe des Zertifizierungsverfahrens wird sichergestellt, dass die angebotene ePA hohen Datenschutzrichtlinien unterliegt. So soll sichergestellt werden, dass die Daten nicht in falsche Hände gelangen.

Einen Zugang zu den ePA-Funktionen erhalten unsere Kunden nach digitaler Identifizierung über die App Meine GESUNDHEIT. Diese ist mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung gegen missbräuchlichen Zugriff geschützt.

Die Sicherheit für den Nutzer wird u.a. durch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Dokumente sichergestellt. Die ePA ist mit den jeweils aktuellsten Verschlüsselungsmethoden gesichert.

Die Daten werden inhaltsverschlüsselt (End-to-End) auf Servern gespeichert, die in Deutschland stehen und damit unter das deutsche Datenschutzrecht fallen. Nur unsere Kunden selbst können ihre eigenen Daten lesen. Die ePA wird von der KNAPPSCHAFT bereitgestellt und durch einen technischen Dienstleister, der IBM Deutschland GmbH, im Auftrag der KNAPPSCHAFT betrieben. Weder die KNAPPSCHAFT noch die IBM können die Daten einsehen. Die Entschlüsselung der Daten erfolgt erst auf dem Smartphone und nur der Kunde bestimmt, mit wem er welche Informationen teilt.

Wie steht es um den Schutz meiner Daten?

Die elektronische Patientenakte haben wir nach höchsten IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards entwickelt. Sie können hier alles nachlesen:

Elektronische Patientenakte (ePA)

  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie außerdem die Erklärung zur Barrierefreiheit und weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte (PDF) nach §343 SGB V.

Wo wird die elektronische Patientenakte gespeichert?

Die Server, auf denen die ePA-Daten gespeichert werden, befinden sich in Europa. Sie entsprechen den höchsten Datenschutz-Vorgaben.

Wozu dient die Gerätebindung?

Durch die Gerätebindung wird Ihre ePA mit Ihrem Smartphone verbunden. So wird verhindert, dass sich jemand von einem fremden Gerät aus in Ihre ePA einloggen kann. Die Gerätebindung stellt somit einen weiteren Sicherheitsfaktor zusätzlich zu Ihren persönlichen Zugangsdaten dar.

Kann ich eine biometrische Anmeldung nutzen?

Ja, nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich regelmäßig per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung anmelden. Diese biometrische Anmeldung steht Ihnen für Android- und Apple-Geräte zur Verfügung und muss zuvor in den Sicherheitseinstellungen Ihres Smartphones aktiviert werden.
Wenn Sie sich zum ersten Mal auf Ihrem Gerät anmelden, werden Sie automatisch gefragt, ob Sie die biometrische Authentifizierung für zukünftige Anmeldungen verwenden möchten. Wenn Sie sich bei der ersten Anmeldung gegen die biometrische Authentifizierung entschieden haben, können Sie diese auch nachträglich über Ihr Profil aktivieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die biometrische Anmeldung nur dann angezeigt wird, wenn auf Ihrem Endgerät eine sichere Bildschirmsperre eingerichtet ist und Ihr Endgerät die erforderliche Sicherheitsstufe (hoch) erfüllt. Die Sicherheitsstufen sind abhängig vom verwendeten Betriebssystem (iOS, Android) und Gerätetyp. In den Sicherheitseinstellungen Ihres Gerätes finden Sie die eingestellten Sicherheitsstufen.

Hinweis: Bei einigen Geräten können Sie die biometrische Anmeldung nur verwenden, wenn Sie die Bildschirmsperre mit einem Sperrcode und nicht mit einem Sperrmuster eingerichtet haben.
Je nach Gerät kann es auch sein, dass die biometrische Anmeldung nur funktioniert, wenn Sie zusätzlich zur Gesichtserkennung Ihren Fingerabdruck hinterlegt haben.

Warum muss ich eine Bildschirmsperre eingerichtet haben?

Um die Nutzung der App Meine GESUNDHEIT zu ermöglichen, werden sicherheitsrelevante Schlüssel auf Ihrem Smartphone gespeichert. Um die Sicherheit dieser Schlüssel und damit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, sind wir bemüht, das größtmögliche Maß an Sicherheit für alle unsere Kunden herzustellen. Konkret bedeutet dies, dass wir die kryptografische Unterstützung Ihres Telefons verwenden.

Die Verwendung dieser App ist an die Nutzung einer Bildschirmsperre geknüpft. Wir sind uns bewusst, dass es andere Maßnahmen gibt, die versierte Nutzer wählen können, um die Sicherheit Ihrer Geräte herzustellen. Im Interesse des Schutzes der Daten aller Versicherten, sind wir hier jedoch auf überprüfbare Maßnahmen, wie beispielsweise eine hardwaregestützte Verschlüsselung und Bildschirmsperre, angewiesen.