KNAPPSCHAFT - für meine Gesundheit!
Eine Frau liegt auf einem Holz-Untergrund, ihre Haare sind um ihr Gesicht ausgebreitet und sie lächelt mit dem Handy in der Hand in die Kamera.

Meine GESUNDHEIT.
Hilfebereich

Sie haben Fragen zur App Meine GESUNDHEIT?

Viele Antworten finden Sie anbei.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Dann rufen Sie uns einfach an - kostenfrei Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr.

08000 200 510

Alternativ können Sie uns auch über unser Kontaktformular schreiben.

Allgemeine Fragen zur ePA

Wie lange werden meine Daten in der ePA gespeichert?

Sie können Ihre Gesundheitsdokumente lebenslang in der ePA speichern. Sie können jedoch jederzeit Dokumente löschen.

Bitte beachten Sie, dass die KNAPPSCHAFT keine Einsicht auf Ihre Dokumente hat und dementsprechend Ihre Dokumente in der ePA nicht löschen kann.

Sofern Sie eine komplette Löschung Ihrer ePA wünschen, können Sie über die App Ihre Einwilligung zur Stammdatenübertragung (Widerruf) entziehen oder die komplette Löschung Ihrer ePA bei der KNAPPSCHAFT anfordern. Dies führt zur endgültigen Löschung Ihrer ePA-Dokumente. Vor der Schließung wird es Ihnen empfohlen, Ihre darin enthaltenen Unterlagen, an einem anderen sicheren Ort zu speichern.

Wie kann ich die ePA kündigen?

Sie können Ihre ePA jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. In der App Meine GESUNDHEIT finden Sie unter „Einstellungen“ und „Vertrag“ die entsprechenden Optionen zur Kündigung und zum Widerruf. Bei der Nutzung des Desktop-Clients oder als Offline-Kunde können Sie die ePA, ohne Angaben von Gründen, schriftlich kündigen.

Die Daten werden nach einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten unwiderruflich gelöscht. Ihre abgegebenen Einwilligungen werden im Rahmen einer 6-jährigen Frist aufbewahrt. Sie haben es sich anders überlegt? Kein Problem! Innerhalb der Kündigungsfrist haben Sie die Möglichkeit ihre Kündigung durch einen Widerruf bei der KNAPPSCHAFT aufzuheben. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung werden alle Ihre Gesundheitsdaten in der ePA gelöscht.

Neben der Kündigung können Sie die bei der Registrierung abgegebene Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen. Dieser Widerruf hat eine sofortige Löschung aller Ihrer Gesundheitsdaten zur Folge und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Was bedeutet das Opt-out-Verfahren “ePA für alle“?

Mit dem sogenannten Digitalgesetz soll ab Ende 2024 die elektronische Patientenakte (ePA) mit einer Opt-out-Regelung für alle gesetzlich Versicherten unter dem Titel „ePA für alle“ eingeführt werden.
Mit dieser Opt-out-Regelung werden alle Krankenkassen für ihre Versicherten, die noch keine ePA haben, automatisch eine ePA einrichten. Die bestehende ePA soll so weiterentwickelt werden, dass sie automatisch mit relevanten Gesundheitsdaten Ihrer Ärztinnen und Ärzte und Ihrer Krankenkasse befüllt wird. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre medizinischen Unterlagen (z. B. Arztbriefe) jederzeit griffbereit haben und einsehen können. Selbstverständlich behalten Sie die Hoheit über Ihre Daten.

Wichtig: Die geplante „ePA für alle“ gibt es derzeit noch nicht. Sie ist bei der gematik in Planung und soll Ende 2024 zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zur „ePA für alle“ finden Sie auf der Internetseite der gematik: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
Trotz der geplanten Änderung bleibt die ePA ein freiwilliger Service: Sofern wir die ePA Ende 2024 nicht für Sie anlegen sollen, können Sie der Erstellung und Befüllung mit Gesundheitsdaten jederzeit widersprechen.
Wir empfehlen: Legen Sie sich schon jetzt eine ePA an und nutzen Sie die damit verbundenen Vorteile.

Fragen zur Registrierung der ePA

Kann ich mich mit meinen Anmeldedaten von Meine KNAPPSCHAFT in der App anmelden?

Ja, bei der Registrierung für Meine KNAPPSCHAFT haben Sie bereits eine GesundheitsID angelegt. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer GesundheitsID-PIN auch in Meine GESUNDHEIT anmelden können. Weitere Informationen finden Sie unter www.knappschaft.de/id-info.

Was ist der Unterschied zwischen den Anmeldeverfahren "Mit meiner GesundheitsID" und "Mit meiner Gesundheitskarte"?

Mit Ihrer GesundheitsID können Sie sich ohne Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der ePA anmelden. Ihr Vorteil: Sie können sich mit der GesundheitsID sowohl in unserer App Meine GESUNDHEIT als auch in der ePA anmelden. Diese Alternative zur Anmeldung mit der eGK nennen wir alternativer Versicherten-Login (al.vi). Wenn Sie sich für die Anmeldung mit der al.vi entscheiden, müssen Sie im nächsten Schritt der Nutzung des alternativen Logins für die ePA und der Erstellung der al.vi zustimmen. Ihre al.vi wird dann automatisch angelegt. Künftig werden Sie automatisch an Ihrer ePA angemeldet. Sie können die automatische Anmeldung mit der al.vi jederzeit im Menü Ihrer ePA deaktivieren. Außerdem können Sie Ihre al.vi jederzeit löschen lassen.

Mit Ihrer eGK können Sie sich als Versicherter der KNAPPSCHAFT ausweisen und anmelden. Damit Sie sich mit Ihrer eGK in Ihrer ePA anmelden können, müssen sowohl Ihre eGK als auch Ihr Smartphone NFC-fähig sein. Außerdem benötigen Sie die zu Ihrer eGK gehörende PIN. Nachdem Sie sich für die Anmeldung mit Ihrer eGK entschieden haben, müssen Sie die CAN-Nummer Ihrer Versichertenkarte und die zugehörige PIN eingeben. Sie haben noch keine PIN zu Ihrer Versichertenkarte erhalten? Dann erfahren Sie unter www.knappschaft.de/id-egkpin, wie Sie eine PIN für Ihre eGK beantragen können.

Wir empfehlen Ihnen, den Login mit der GesundheitsID zu nutzen. Das ist einfacher, schneller und genauso sicher. Alles zur Registrierung finden Sie unter www.knappschaft.de/epa-registrierung.

Fragen zur Nutzung der ePA

Kann ich die App Meine GESUNDHEIT auf mehreren Geräten gleichzeitig nutzen?

Leider nein. Die App Meine GESUNDHEIT kann nur über ein Smartphone genutzt werden. Sie können aber zu jeder Zeit ein neues Gerät für die App Meine GESUNDHEIT registrieren. Bitte beachten Sie, dass damit die Gerätebindung für das alte Gerät aufgehoben wird.

Wie kann ich die Abrechnungsdaten meiner Krankenkasse in die ePA laden?

Damit die Abrechnungsdaten in Ihre ePA eingespielt werden können, müssen Sie zunächst eine Berechtigung an die Krankenkasse erteilen. Hierzu klicken Sie in Ihrer „Medizinischen Akte“ auf „Berechtigungen verwalten“ und anschließend auf „Neue Berechtigung hinzufügen“. Im nächsten Schritt wählen Sie „Krankenkasse“ aus. Nun müssen Sie bestätigen, dass die Krankenkasse Daten in Ihre ePA einstellen darf. Die Abrechnungsdaten werden zeitnah in einem PDF-Dokument in Ihrer ePA zur Verfügung gestellt. Das PDF können Sie dann lokal auf Ihrem Smartphone speichern.

Welche Abrechnungsdaten können in meine ePA geladen werden?

Folgende Daten werden von uns zur Verfügung gestellt:

  • Krankenhausleistungen
  • Arzneimittel und Hilfsmittel
  • Ambulante Versorgung Vertragsärzte
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Zahnersatz, Kieferbruch, Kieferorthopädie und Paradontitis-Behandlungen
  • Heilmittel

Ab welchem Zeitpunkt werden die Abrechnungsdaten angezeigt?

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungsdaten nicht immer sofort vom Leistungserbringer an die Krankenkasse übermittelt werden und zum Herunterladen zur Verfügung stehen:

  • Krankenhausleistungen: Aufnahme circa zwei bis fünf Werktage, Entlassung circa 14 Tage
  • Arzneimittel: in der Regel acht bis zwölf Wochen nach Rezeptausstellung
  • Hilfsmittel: circa ein bis zwei Monate nach Leistungserbringung
  • Ambulante Versorgung Vertragsärzte: circa nach sechs Monaten
  • Zahnärztliche Leistungen: nach circa drei bis fünf Monaten
  • Zahnersatz, Kieferbruch, Kieferorthopädie, Paradontitis Behandlung: Zahnersatz, Kieferbruch und Paradontose circa zwei Wochen bis spätestens einen Monat nach Ende des Abrechnungsmonats. Kieferorthopädie zwei bis drei Monate nach Quartalsende
  • Heilmittel: circa ein bis zwei Monate nach Leistungserbringung

Ich bin gegen das Coronavirus geimpft. Kann ich die Impfung in der App eintragen?

Ja. Sie können Ihre Corona-Impfung im Bereich "Impfungen" eintragen. Das ist wichtig: Dieser Eintrag gilt aktuell nicht als offizieller Impfnachweis, der Sie beim Friseurbesuch oder Einkaufen von der Testpflicht befreit. Für diesen Nachweis müssen Sie Ihren Impfpass oder die offiziellen Dokumente vorlegen, die Sie nach der Impfung bekommen haben.

Welche Kartenlesegeräte kann ich zur Nutzung des Desktop-Clients verwenden?

Um Ihre ePA an einem PC oder einem Laptop (also über den sogenannten Desktop-Client) einsehen zu können, benötigen Sie für die Registrierung Ihre elektronische Gesundheitskarte und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Dieses muss die Anforderung der sogenannten „Sicherheitsklasse 2 oder 3“ erfüllen:

  • Sicherheitsklasse 2: Diese Geräte besitzen eine Tastatur, über die zum Beispiel die PIN der elektronischen Gesundheitskarte direkt eingegeben werden kann. Dadurch wird das Ausspähen der PIN (zum Beispiel durch Keylogger oder Trojaner) praktisch ausgeschlossen.
  • Sicherheitsklasse 3: Zusätzlich zur Tastatur haben diese Geräte ein Display sowie Firmware mit der zum Beispiel auch das Bezahlen mit der Geldkarte im Internet möglich ist.

Es gibt verschiedenste Modelle von Kartenlesegeräten in verschiedenen Preiskategorien. Weitere Details dazu finden Sie im Internet unter dem Stichwort „Kartenlesegeräte“. Leider können wir Ihnen kein Kartenlesegerät zur Verfügung stellen. Außerdem dürfen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Wettbewerbsrecht leider keine bestimmten Kartenlesegeräte empfehlen.

Fragen rund um Datenschutz und Datensicherheit

Wie sicher ist die ePA?

Damit eine Krankenkasse ihren Kunden eine ePA anbieten darf, muss diese zunächst eine Zertifizierung durch die gematik und durch das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik durchlaufen.

Mit Hilfe des Zertifizierungsverfahrens wird sichergestellt, dass die angebotene ePA hohen Datenschutzrichtlinien unterliegt. So soll sichergestellt werden, dass die Daten nicht in falsche Hände gelangen.

Einen Zugang zu den ePA-Funktionen erhalten unsere Kunden nach digitaler Identifizierung über die App Meine GESUNDHEIT. Diese ist mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung gegen missbräuchlichen Zugriff geschützt.

Die Sicherheit für den Nutzer wird u.a. durch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Dokumente sichergestellt. Die ePA ist mit den jeweils aktuellsten Verschlüsselungsmethoden gesichert.

Die Daten werden inhaltsverschlüsselt (End-to-End) auf Servern gespeichert, die in Deutschland stehen und damit unter das deutsche Datenschutzrecht fallen. Nur unsere Kunden selbst können ihre eigenen Daten lesen. Die ePA wird von der KNAPPSCHAFT bereitgestellt und durch einen technischen Dienstleister, der IBM Deutschland GmbH, im Auftrag der KNAPPSCHAFT betrieben. Weder die KNAPPSCHAFT noch die IBM können die Daten einsehen. Die Entschlüsselung der Daten erfolgt erst auf dem Smartphone und nur der Kunde bestimmt, mit wem er welche Informationen teilt.

Wie steht es um den Schutz meiner Daten?

Die elektronische Patientenakte haben wir nach höchsten IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards entwickelt. Sie können hier alles nachlesen:

Elektronische Patientenakte (ePA)

  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie außerdem die Erklärung zur Barrierefreiheit und weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte (PDF) nach §343 SGB V.

Wo wird die elektronische Patientenakte gespeichert?

Die Server, auf denen die ePA-Daten gespeichert werden, befinden sich in Europa. Sie entsprechen den höchsten Datenschutz-Vorgaben.

Wozu dient die Gerätebindung?

Durch die Gerätebindung wird Ihre ePA mit Ihrem Smartphone verbunden. So wird verhindert, dass sich jemand von einem fremden Gerät aus in Ihre ePA einloggen kann. Die Gerätebindung stellt somit einen weiteren Sicherheitsfaktor zusätzlich zu Ihren persönlichen Zugangsdaten dar.

Kann ich eine biometrische Anmeldung nutzen?

Ja, nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich regelmäßig per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung anmelden. Diese biometrische Anmeldung steht Ihnen für Android- und Apple-Geräte zur Verfügung und muss zuvor in den Sicherheitseinstellungen Ihres Smartphones aktiviert werden.
Wenn Sie sich zum ersten Mal auf Ihrem Gerät anmelden, werden Sie automatisch gefragt, ob Sie die biometrische Authentifizierung für zukünftige Anmeldungen verwenden möchten. Wenn Sie sich bei der ersten Anmeldung gegen die biometrische Authentifizierung entschieden haben, können Sie diese auch nachträglich über Ihr Profil aktivieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die biometrische Anmeldung nur dann angezeigt wird, wenn auf Ihrem Endgerät eine sichere Bildschirmsperre eingerichtet ist und Ihr Endgerät die erforderliche Sicherheitsstufe (hoch) erfüllt. Die Sicherheitsstufen sind abhängig vom verwendeten Betriebssystem (iOS, Android) und Gerätetyp. In den Sicherheitseinstellungen Ihres Gerätes finden Sie die eingestellten Sicherheitsstufen.

Hinweis: Bei einigen Geräten können Sie die biometrische Anmeldung nur verwenden, wenn Sie die Bildschirmsperre mit einem Sperrcode und nicht mit einem Sperrmuster eingerichtet haben.
Je nach Gerät kann es auch sein, dass die biometrische Anmeldung nur funktioniert, wenn Sie zusätzlich zur Gesichtserkennung Ihren Fingerabdruck hinterlegt haben.

Warum muss ich eine Bildschirmsperre eingerichtet haben?

Um die Nutzung der App Meine GESUNDHEIT zu ermöglichen, werden sicherheitsrelevante Schlüssel auf Ihrem Smartphone gespeichert. Um die Sicherheit dieser Schlüssel und damit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, sind wir bemüht, das größtmögliche Maß an Sicherheit für alle unsere Kunden herzustellen. Konkret bedeutet dies, dass wir die kryptografische Unterstützung Ihres Telefons verwenden.

Die Verwendung dieser App ist an die Nutzung einer Bildschirmsperre geknüpft. Wir sind uns bewusst, dass es andere Maßnahmen gibt, die versierte Nutzer wählen können, um die Sicherheit Ihrer Geräte herzustellen. Im Interesse des Schutzes der Daten aller Versicherten, sind wir hier jedoch auf überprüfbare Maßnahmen, wie beispielsweise eine hardwaregestützte Verschlüsselung und Bildschirmsperre, angewiesen.

Allgemeine Fragen zur GesundheitsID

Was ist die GesundheitsID und was bedeutet das für mich?

Die GesundheitsID wird ab dem 1. Januar 2024 der neue Zugang in die digitale Welt der Gesundheitsservices sein - deutschlandweit. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten die neue GesundheitsID anzubieten. Diese neue GesundheitsID soll es ermöglichen, dass sich Versicherte zukünftig bei allen digitalen Gesundheitsanwendungen (zum Beispiel die e-Rezept-App) anmelden können.

Das betrifft auch unsere digitalen Services: Ab Mitte Dezember statten wir Meine KNAPPSCHAFT und Meine GESUNDHEIT mit der GesundheitsID aus.

Mit Einführung der GesundheitsID ist eine Neuregistrierung für Meine KNAPPSCHAFT und Meine GESUNDHEIT erforderlich. Eine Anmeldung mit Ihren alten Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein. Für die Registrierung Ihrer GesundheitsID benötigen Sie entweder Ihren Personalausweis (eID) mit PIN oder Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN.

Ist die Erstellung einer GesundheitsID freiwillig?

Ja, die Erstellung einer GesundheitsID ist freiwillig.

Eine GesundheitsID benötigen Sie zukünftig zur Nutzung unserer digitalen Services Meine KNAPPSCHAFT und Meine GESUNDHEIT.

Was muss ich unternehmen, wenn ich die GesundheitsID nicht nutzen möchte?

Wenn Sie keine GesundheitsID anlegen oder verwenden möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Die Erstellung und Nutzung der GesundheitsID ist freiwillig. Wenn Sie sich für die GesundheitsID entscheiden, können Sie diese jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder löschen.

Gibt es eine alternative Form der Anmeldung, wenn ich die GesundheitsID nicht nutzen möchte?

Eine Nutzung des persönlichen Serviceportals Meine KNAPPSCHAFT und der App Meine GESUNDHEIT ist ohne GesundheitsID nicht möglich.

Sofern Sie uns online Unterlagen zusenden möchten, nutzen Sie unser Kontaktformular unter www.knappschaft.de/service.

Was kann ich tun, wenn ich ein dringendes Anliegen habe aber noch nicht registriert bin?

Bei dringenden Anliegen können Sie bis zur Neuregistrierung unser Kontaktformular unter www.knappschaft.de/service nutzen.
Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Anträge, Rechnungen und sonstige Unterlagen als Anhang mitzuschicken.

Kann ich meine GesundheitsID löschen?

Im Profilbereich unserer Apps Meine GESUNDHEIT und Meine KNAPPSCHAFT können Sie Ihre GesundheitsID jederzeit löschen und erteilte Einwilligungen widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass das Löschen Ihrer GesundheitsID für die App Meine GESUNDHEIT nicht das Löschen Ihrer ePA und Ihres alternativen Versichertenlogins (al.vi) bedeutet. Wenn Sie Ihre ePA kündigen oder widerrufen möchten, können Sie dies über die Einstellungen in der ePA tun. Wenn Sie Ihre ePA kündigen oder widerrufen, wird automatisch auch Ihr alternativer Versicherten-Login (al.vi) gelöscht. Wenn Sie nur Ihren alternativen Versicherten-Login (al.vi) löschen möchten, rufen Sie uns bitte unter 08000 200 510 an.

Fragen zur Registrierung der GesundheitsID

Wie aktiviere ich meinen Personalausweis mit PIN (eID)?

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie viele Dinge einfach und schnell von zu Hause aus erledigen. Liegt Ihnen bereits die selbstvergebene PIN vor, müssen Sie nicht weiter tätig werden. Sie sind bereits bestens für den Wechsel gewappnet.

Sie sind sich nicht sicher, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert ist? Nutzen Sie hierfür einfach die AusweisApp2. Diese finden Sie in Ihrem jeweiligen App-Store. Anschließend nutzen Sie die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“. Alternativ können Sie sich auch an Ihr Bürgeramt wenden.

Um Ihren Personalausweis als Identifizierungsmittel zu nutzen, benötigen Sie Folgendes:

  • Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Ein NFC-fähiges (Near Field Communication) Handy oder ein Kartenlesegerät
  • Die AusweisApp2
  • Ihre Transport-PIN (mit Personalausweis zugeschickt oder ausgehändigt)

Sollten Sie noch keine Transport-PIN zu Ihrem Personalausweis besitzen oder nicht mehr wiederfinden, können Sie sich diese über folgende Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de zusenden lassen.

Tipp: Am leichtesten geht es, wenn Sie die Internetseite auf Ihrem Handy aufrufen.

Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse geschickt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Damit können Sie Ihren Online-Ausweis selbst aktivieren und mit der neuen PIN sofort nutzen. Der Brief kommt via POSTIDENT-Verfahren.

Befolgen Sie die Anweisungen der AusweisApp2 und Ihr Personalausweis wird Ihnen kurzfristig als Identifizierungsmittel zur Verfügung stehen.

Hinweis: Die Nutzung ist erst ab 16 Jahren möglich.

Wie beantragen Sie eine PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte?

Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie identifizieren sich persönlich in einer unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe.
  • Sie identifizieren sich digital über unsere Internetseite: www.knappschaft.de/nect

Weitere Informationen finden Sie unter www.knappschaft.de/egk.

Ich kann meinen Personalausweis/meine elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht scannen - was kann ich tun?

Probieren Sie zunächst die folgenden Tipps aus:

  • Wenn Sie eine Schutzhülle für Ihr Smartphone verwenden, entfernen Sie diese für den Scanvorgang.
  • Legen Sie Ihre Karte auf eine ebene Fläche und legen Sie Ihr Smartphone auf die Karte.
  • Warten Sie, bis der Scanvorgang abgeschlossen ist und Sie in der App angemeldet sind.

Sollten Sie trotz der Tipps weiterhin Probleme haben, überprüfen Sie bitte in der Liste der geeigneten Smartphones, ob Ihr Smartphone das Scannen des Personalausweises oder der eGK grundsätzlich unterstützt.

Bitte beachten Sie: Um unsere Apps Meine KNAPPSCHAFT und Meine GESUNDHEIT nutzen zu können, muss bei Android-Geräten mindestens die Version Android 9.0 und bei iPhones mindestens die Version iOS 13.1 installiert sein.

Sie finden die NFC-Schnittstelle auf Ihrem Android-Smartphone nicht?

Überprüfen Sie in den Geräteeinstellungen, ob NFC auf Ihrem Smartphone aktiviert ist. Einige Geräte deaktivieren die NFC-Schnittstelle auch nach längerem Kontakt mit dem Ausweis, schalten Sie in diesem Fall das Display aus und wieder ein oder deaktivieren und aktivieren Sie NFC in den Einstellungen.
Entfernen Sie gegebenenfalls die Schutzhülle und laden Sie das Gerät ausreichend auf. Deaktivieren Sie den Energiesparmodus.
Halten Sie den Ausweis direkt an die NFC-Schnittstelle, so dass sich Ausweis und Smartphone berühren, und halten Sie die Position während des Scannens möglichst stabil. In der Regel befindet sich die NFC-Schnittstelle auf der Rückseite des Geräts.
Um die optimale Position für das Auslesen des Ausweises herauszufinden, probieren Sie in kleinen Schritten verschiedene Positionen aus. Sollte nach einigen Sekunden keine Rückmeldung erfolgen, entfernen Sie den Ausweis wieder und halten Sie die Karte erneut an das Smartphone.

Sie finden die NFC-Schnittstelle an Ihrem iPhone nicht?

Beim iPhone befindet sich die NFC-Schnittstelle am oberen Rand auf der Rückseite.
Legen Sie den Ausweis auf eine ebene Fläche und halten Sie Ihr iPhone schräg an den Ausweis, so dass die Oberkante des iPhones auf dem Ausweis aufliegt.
Entfernen Sie gegebenenfalls die Schutzhülle für eine bessere Verbindung und laden Sie Ihr Gerät ausreichend auf. Deaktivieren Sie den Energiesparmodus.
Sie benötigen mindestens ein iPhone 7 oder neuer und Ihr Smartphone muss mindestens iOS 13 oder höher installiert haben. Mit dem iPhone SE und dem iPhone 6/6S (Plus) können Sie die Online-Ausweisfunktion leider nicht nutzen, da Apple hier die notwendige NFC-Technologie zur Kommunikation mit Smartcards wie dem Personalausweis noch nicht zur Verfügung stellt.