Wer sich für seine Gesundheit einsetzt, wird von der KNAPPSCHAFT mit dem AktivBonus belohnt. Nun bekommen Versicherte noch mehr Anreize, sich ins Zeug zu legen. Doch was hat sich konkret verändert? Bonus-Katalog erweitert Seit dem 1. Januar 2025 wird wieder jede Früherkennungsuntersuchung, jede Grundimmunisierung und jede Auffrischungsimpfung bonifiziert. Das bedeutet, dass nun beispielsweise für die Darmkrebsfrüherkennung plus allgemeine Krebsfrüherkennung plus das Mammografie-Screening 30 Euro Bonus gezahlt werden (vorher: 10 Euro). Zudem engagiert sich die KNAPPSCHAFT noch stärker für die Kindergesundheit und setzt Anreize, Untersuchungen und Impfschutz in Anspruch zu nehmen. Erhält das Kind die Grundimmunisierungen der sogenannten „6-fach Impfung“ im ersten Lebensjahr, kann schnell ein Bonus von 30 Euro erreicht werden (vorher: 10 Euro). Kommen dann noch die Kinderuntersuchungen U1 bis U6 und der vollständige Impfschutz gegen RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus), Rotaviren, Pneumokokken und Meningokokken B dazu, können sich Eltern nicht nur über einen Rundumschutz für ihr Kind freuen, sondern auch über einen Bonus von insgesamt 110 Euro. Zusätzlich erhalten Versicherte nun auch für das Chlamydien-Screening, den Stuhltest auf verborgenes Blut im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung, das Hautkrebs-Screening für unter 35-Jährige, die Kinderuntersuchungen U10/ U11 und die Jugenduntersuchung J2 einen Bonus. Bessere Übersichtlichkeit In verschiedenen Lebensphasen können unterschiedliche Aktivitäten bonifiziert werden. Deswegen gibt es jetzt eigene Bonushefte für Neugeborene, (Klein-)Kinder, Jugendliche, erwachsene Frauen und erwachsene Männer. Durch die individuellen Nachweishefte entsteht mehr Übersichtlichkeit. Das Aktiv sein lohnt sich! Dieses Jahr bringt viele Neuerungen in Sachen AktivBonus mit sich. Dazu zählen mehr Vorteile für Versicherte und ein vereinfachtes Einreichen. TEXT: Stephan Matiszik vereinfacht die Antragstellung der Versicherten sowie die Dokumentation bei der KNAPPSCHAFT. Nach Einreichen des Bonusheftes wird automatisch mit der Empfangsbestätigung das individuelle Heft für das neue Bonusjahr versandt. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass Versicherte angeben müssen, für welches Bonusjahr die Auszahlung des Bonus beantragt wird. Das verhindert einen versehentlichen Abschluss des Bonusjahres, weil bereits eine Maßnahme des neuen Bonusjahres abgestempelt wurde. Bitte beachten: Alle Nachweise, die nicht das beantragte Bonusjahr betreffen, werden aus Bearbeitungsgründen nicht gespeichert. Beispiel: Wer einen Bonusbogen mit Maßnahmen aus den Jahren 2025 und 2026 einreicht und das Bonusjahr 2025 beantragt, erhält den AktivBonus für 2025. Die Maßnahmen aus dem Jahr 2026 müssen erneut eingereicht werden. 14 tag 2 ∙ 2025 LEISTUNG
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