Ich frag nach. So oder so
Sie wollen wissen, wie unser Bonusprogramm funktioniert? Oder wo Sie Anträge auf unserer Homepage finden? Haben Sie Fragen zu Reiseschutzimpfungen, Leistungen in der Schwangerschaft und Gesundheitskursen? Hier finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen. Und natürlich die Antworten.
Ihr Frage ist nicht dabei? Dann nutzen Sie unsere kostenfreie Servicenummer 08000 200 501. Bei der KNAPPSCHAFT finden Sie für alle Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung kompetente Ansprechpartner. Rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche. Tipp: Nachmittags sind die Wartezeiten am Telefon am kürzesten. Zudem können Sie natürlich rund um die Uhr unser Online-Kundenportal nutzen.
Themenübersicht
Elektronische Gesundheitskarte eGK.
Elektronische Gesundheitskarte eGK. Was unsere Kunden wissen wollen
Bitte nehmen Sie unbedingt immer die letzte durch die Krankenkasse zur Verfügung gestellte Gesundheitskarte mit. Diese erkennen Sie an der Kartenfolgenummer oben rechts unter dem Schriftzug "Gesundheitskarte" links neben dem Hinweis "G2.1".
Ältere Karten können in der Arztpraxis nicht mehr eingelesen werden.
Die Ihnen vorliegende Karte ist weiterhin gültig. In den meisten Fällen wird die hinterlegte Anschrift beim Einlesen in den Arztpraxen automatisch geändert.
Kennen wir Ihre neue Adresse schon?
Nein? Ihre Adresse ändern Sie ganz einfach selbst direkt in Meine KNAPPSCHAFT.
Als Neumitglied erhalten Sie bereits vor Mitgliedschaftsbeginn die Aufforderung, ein Lichtbild für Ihre Gesundheitskarte einzureichen. Wenn Sie uns rechtzeitig Ihr Bild schicken, bekommen Sie schon vor Mitgliedschaftsbeginn Ihre neue Gesundheitskarte.
Die Produktion der eGK erfolgt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ist sichergestellt, dass Kunden, die ihre Unterlagen schon vor längerer Zeit abgegeben haben, zum Beginn der Mitgliedschaft ihre eGK bekommen.
Ihr Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte ist älter als zehn Jahre? Dann muss es erneuert werden. Um Sie als Versicherten eindeutig identifizieren zu können, befindet sich auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein Foto von Ihnen. So sind Sie bestmöglich vor einer missbräuchlichen Verwendung Ihrer Karte geschützt.
Sie haben Ihre eGK verloren? Kein Problem. Ihr Foto wird bei uns digital gespeichert, sodass Sie schnell und unkompliziert einen Ersatz bekommen können.
Sie fragen sich, was mit Ihrem alten Foto passiert?
Wir löschen die digital gespeicherten Fotos von unseren Versicherten nach zehn Jahren. So schreibt es uns das Patientendaten-Schutz-Gesetz vor. Und selbstverständlich müssen Sie nicht abwarten, bis ihr Foto gelöscht wird und wir Sie um ein neues Foto bitten. Übermitteln Sie ganz einfach und unkompliziert bereits jetzt ein aktuelles Lichtbild von Ihnen über diesen Link.
Ja. Nehmen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Auf der Rückseite der Karte ist der Auslandkrankenschein schon drauf. Der gilt in der kompletten EU. Aber auch in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Legen Sie die Karte dem jeweiligen Arzt oder dem Krankenhaus im Ausland vor.
Für die Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien bekommen Sie von uns einen speziellen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie ganz einfach online anfordern. Den Krankenschein tauschen Sie bitte vor Ihrem Arztbesuch im Ausland bei der ausländischen Krankenkasse in einen Behandlungsschein um.
Für alle übrigen Länder übernehmen wir keine Kosten im Krankheitsfall.
Bitte schließen Sie in jedem Fall eine private Reisekrankenversicherung ab, damit Sie immer Ihre Kosten erstattet bekommen - egal, wo Sie Ihren Urlaub verbringen. Das geht schnell online bei unserem Partner, der DKV.
Das ist kein Problem. Wir stellen Ihnen einen Abrechnungsschein aus.
Rufen Sie uns unter 08000 200 501 an.
Nein. Eine Zweitkarte ist aus technischen Gründen und zur Vorbeugung des Kartenmissbrauches nicht möglich.
Ja. Reichen Sie die Karte innerhalb von zehn Tagen bei Ihrem Arzt nach.
Die Abkürzung NFC steht für "Near Field Communication", auf Deutsch "Nahfeld-Kommunikation". Bei der NFC-Technologie handelt es sich um einen internationalen Übertragungsstandard zum drahtlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen. NFC gilt aufgrund des Datenaustauschs über eine geringe Distanz als besonders sicher.
Eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion benötigen Sie, wenn Sie z.B. medizinische Anwendungen (NFDM und eMP) auf der Gesundheitskarte speichern oder die elektronische Patientenakte – kurz ePA – nutzen möchten. Zukünftig wird auch die Anwendung elektronisches Rezept (eRezept) mittels PIN nutzbar sein.
Die sechsstellige Card Access Number (CAN) befindet sich auf der Vorderseite Ihrer eGK. Die CAN verhindert das missbräuchliche Auslesen der eGK. Um mittels NFC auf die Daten zuzugreifen, ist zunächst die Eingabe der CAN erforderlich. Erst anschließend ist der Zugriff mit der PIN möglich.
Die PIN ist quasi die Geheimzahl zu Ihrer Gesundheitskarte. Genau wie bei einer EC-Karte müssen Sie die PIN auswendig kennen und jedes Mal neu eingeben, wenn Sie z. B. medizinische Informationen speichern möchten.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, z. B. Ihre Notfalldaten auf der Karte zu speichern oder die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen möchten, müssen diese Daten gut gesichert werden. Zum Schutz Ihrer Daten wird der PIN verwendet. Zukünftig wird auch die Anwendung elektronisches Rezept (eRezept) mittels PIN nutzbar sein. Für die ePA und das e-Rezept wird der PIN auch für den persönlichen Zugang verwendet.
Nein, für einen Arztbesuch ist die Vorlage Ihrer gültigen eGK zur Inanspruchnahme von Leistungen ausreichend.
Der PIN-Brief wird nur auf Nachfrage an unseren Kunden versandt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit wird der PIN-Brief nur nach vorheriger Identifizierung versandt. Näheres erfahren sie hier (www.knappschaft.de/egk).
Dann erhalten Sie eine neue Karte und eine neue PIN. Die PIN gilt immer nur für eine Karte. Auf der neuen Karte ist nichts gespeichert, alle Daten müssen neu eingegeben werden.
Das kann Ihr Hausarzt, Facharzt, Gynäkologe, Zahnarzt oder Apotheker erledigen. Besprechen Sie, welche Funktionen für Sie Vorteile bieten und bitten Sie um einen Ausdruck. Damit Sie selber vor Augen haben, was auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert ist.
Nein! Die KNAPPSCHAFT hat nur Zugriff auf die Patientenstammdaten. Die Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan kann die KNAPPSCHAFT nicht für Sie speichern und auch nicht auslesen.
Selbstverständlich! Ohne Angabe von Gründen können Sie Ihre Karte auch wie bisher ohne Notfalldaten und den Medikationsplan nutzen. Löschen können Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken – nicht die KNAPPSCHAFT.
Niemand kann ohne Ihre Zustimmung auf Ihre Daten zugreifen! Dafür haben Sie die PIN bekommen. Erst nachdem Sie die 6-stellige Nummer eingegeben haben, können Arzt, Therapeut oder Apotheker auf Ihre Daten zugreifen.
Bei dreimaliger falscher PIN-Eingabe ist die elektronische Gesundheitskarte gesperrt. Ein Zugriff auf durch die PIN geschützte Daten ist in diesem Zustand nicht mehr möglich.
Ab sofort haben Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, sich schnell und einfach online über ein Webportal und eine App für die Übersendung des PIN-Briefes zu identifizieren. Näheres erfahren sie hier (www.knappschaft.de/egk).
Auf Ihrer Gesundheitskarte sind aktuell Ihre persönlichen Versichertendaten gespeichert, dazu gehören:
- Ihr Vor- und Nachname
- Ihr Geschlecht
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Adresse
- Ihre Versichertennummer
- Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Ihre Krankenkasse und deren Kassennummer
Die Änderung der PIN für die eGK kann sowohl über die ePA-App der KNAPPSCHAFT als auch auch über die Apps der gematik "eRezept" und "OpenHealthCard connect" erfolgen. Für die Vergabe einer neuen PIN ist zunächst die Eingabe der alten PIN erforderlich. Anschließend kann eine neue PIN vergeben werden.
Für nähere Information zur PIN Änderung über die Apps der gematik verweisen wir an die gematik-GmbH, da diese als Herausgeber der Apps auch für deren Funktionalität verantwortlich ist.
Fahrkosten.
Fahrkosten. Was unsere Kunden wissen wollen
Einige Rettungsdienste rechnen nicht direkt mit uns ab, sondern stellen Ihnen die Fahrt privat in Rechnung. Reichen Sie uns die Rechnung einfach unter folgender Adresse ein:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Wir kümmern uns um den Rest.
Wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Er stellt Ihnen eine neue Verordnung aus, die Sie anschließend bei uns einreichen. Die Verordnung schicken Sie an folgende Adresse:
KNAPPSCHAFT
Kranken - und Pflegeversicherung
45095 Essen
Familienversicherung.
Familienversicherung. Was unsere Kunden wissen wollen
Ihr Kind ist bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag familienversichert. Ist Ihr Kind nicht erwerbstätig, bleibt es sogar bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag familienversichert.
Ihr Kind geht zur Schule oder studiert? Dann endet die Familienversicherung mit dem Tag vor dem 25. Geburtstag. Danach kann es mit der Krankenversicherung der Studenten weitergehen.
In unserer beitragsfreien Familienversicherung versichern Sie als Mitglied:
- Ihren Ehepartner bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Ihre leiblichen Kinder
- Ihre Adoptivkinder
- die Kinder von Ihren familienversicherten Kindern
- Ihre Stiefkinder und Enkel, wenn diese in Ihrem Haushalt aufgenommen wurden oder von Ihnen überwiegend unterhalten werden
- Pflegekinder, die mit Ihnen auf längere Dauer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Welche zusätzlichen Voraussetzungen Ihre Angehörigen zudem erfüllen müssen >
Ihre Einkünfte dürften insgesamt im Monat 470 Euro (2022) nicht übersteigen. Dann ist die Familienversicherung weiterhin möglich.
Ja. Auch wenn sich nichts geändert hat, benötigen wir den Fragebogen zurück. Sie können diesen entweder schnell und einfach online ausfüllen und übermitteln oder Sie schicken uns den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen zurück an:
KNAPPSCHAFT
Versicherung und Beitrag
45095 Essen
Es kommt darauf an, welchen Nachnamen Ihre Angehörigen haben.
Haben Ihre Angehörigen den gleichen Nachnamen wie Sie, klappt die Familienversicherung auch ohne die Vorlage der Heirats- oder Geburtsurkunde. Wichtig ist dann nur der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag.
Haben Ihre Angehörigen einen anderen Nachnamen als Sie brauchen wir die Urkunden als Nachweis für die Personenstandsverhältnisse.
Alle Infos zur Familienversicherung gibt es hier.
Bitte übersenden Sie uns Ihr Scheidungsurteil unter Angabe Ihrer Krankenversichertennummer und beantragen Sie eine freiwillige Versicherung mit folgendem Formular:
Aufnahmeantrag In die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung (PDF, 458KB)
Sofern die Voraussetzungen zur Familienversicherung mehrfach erfüllt sind, haben Sie die Wahl. Gehören beide Elternteile verschiedenen Krankenkassen an, können Sie entscheiden, bei welcher Krankenkasse Ihr Kind familienversichert wird. Ihr Kind selber kann nicht wählen, wo es familienversichert sein möchte.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie Ihr Kind bei uns versichern.
Unser Fragebogen ist so gestaltet, dass wir die Namen und die Geburtsdaten aller Familienangehörigen eingetragen haben, die wir prüfen. Sollten wir im Fragebogen einen familienversicherten Angehörigen nicht namentlich vorgegeben haben, brauchen Sie für diesen Angehörigen keine Angaben zu machen.
Weitere Erläuterungen zur Fragebogenaktion finden Sie auch hier.
Auch wenn Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner selbst nicht familienversichert ist, benötigen wir seine Angaben. Vor allem die Angaben zur Versicherung und zum Einkommen sind wichtig. Denn diese sind entscheidend dafür, ob Ihre Kinder familienversichert werden können.
Wir sind verpflichtet, die Familienversicherung regelmäßig zu überprüfen. Daher wiederholen sich die Schreiben jährlich.
Heil- und Hilfsmittel.
Heil- und Hilfsmittel. Was unsere Kunden wissen wollen
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen. Er entscheidet dann, ob und welches Hilfsmittel für Sie infrage kommt. Nach dem Gespräch stellt er Ihnen eine Verordnung aus.
Ihr Hilfsmittel bekommen Sie von Sanitätshäusern oder Apotheken, mit denen wir Verträge zur Versorgung unserer Kunden haben.
Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen:
1) Sie reichen Ihre Verordnung direkt bei einem unserer Vertragspartner ein. Wer unsere Vertragspartner sind, erfahren Sie mit unserem Hilfsmittelkompass.
2) Sie schicken Ihre Verordnung zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung erst an unser Fachzentrum für Hilfsmittel. Dann prüfen wir Ihre Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Der Vertragspartner bespricht dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen
Datenübermittlung an einen Hilfsmittellieferanten (PDF, 106KB)
Gehen Sie mit Ihrer Verordnung zu einem Therapeuten Ihrer Wahl und legen Sie die Verordnung vor. So kann Ihr Therapeut mit uns abrechnen.
Shiatsu gilt als reine Wellnessbehandlung und ist nicht Teil der Heilmittelrichtlinien. Wir möchten dennoch, dass Sie in den Genuss kommen und übernehmen bis zu 50 Euro für Shiatsu Behandlungen im Jahr. Alle weiteren Informationen finden Sie unter alternative Heilmittel.
Ja. Sie brauchen dafür eine Kopie der Verordnung von der Therapiepraxis.
Bei defekten Hilfsmitteln wird geprüft, ob Sie Ersatz bekommen, oder ob das Hilfsmittel repariert werden kann. Dafür brauchen wir eine ärztliche Verordnung. Reparatur und Ersatz übernehmen unsere Vertragspartner. Kontaktieren Sie den Vertragspartner, der Ihnen Ihr Hilfsmittel ausgeliefert hat.
Oder: Sie schicken Ihre Verordnung zusammen mit der unterschriebenen Einverständniserklärung erst an unser Fachzentrum für Hilfsmittel. Dann prüfen wir Ihre Verordnung und melden uns danach bei Ihnen zur Auswahl eines Vertragspartners. Der Vertragspartner bespricht dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
Datenübermittlung an einen Hilfsmittellieferanten zwecks Reparatur (PDF, 109KB)
Versicherte ab 18 zahlen für ein Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung. Die Höhe der Zuzahlung hängt vom Hilfsmittel ab:
- Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Rollstühle) zahlen Sie 10 Prozent des von der Knappschaft zu übernehmenden Betrages, aber mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
- Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzartikel) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent je Packung, aber höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.
Versicherte unter 18 zahlen keine Zuzahlung. Gleiches gilt für Versicherte, die von Zuzahlungen befreit sind.
Manche Hilfsmittel sind Gebrauchsgegenstände, die jeder Mensch im täglichen Leben benutzt und die gleichzeitig eine Behinderung ausgleichen oder einer Behandlung dienen. Hierzu zählen beispielsweise orthopädische Schuhe. Für den Anteil des Gebrauchsgegenstandes des täglichen Lebens, in diesem Fall dem normalen Straßenschuh, fällt ein Eigenanteil an. Den zahlen Sie an den Leistungserbringer. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach den Kosten, die für einen Gebrauchsgegenstand ohne therapeutischen Nutzen aufgewandt werden müssten.
Wann Sie noch einen Eigenanteil zahlen: Wenn Sie eine medizinisch nicht erforderliche Menge bzw. höherwertige Produkte wünschen, die für eine Versorgung nicht notwendig sind.
Achtung: Unterschreiben Sie Mehrkostenvereinbarungen (zum Beispiel von Sanitätshäusern oder Apotheken) nur, wenn Sie eine hochwertigere oder umfangreichere Versorgung wünschen.
Grundsätzlich zahlen Sie keine Aufzahlung für Ihre Hilfsmittel. Denn unsere Vertragspartner versorgen Sie mit qualitativ hochwertigen Produkten, auch ohne Eigenanteil.
Es gibt zwei Fachzentren der KNAPPSCHAFT: In Frankfurt und Saarbrücken. Für Versicherte mit Wohnort in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen ist unser Fachzentrum für Hilfsmittel in Frankfurt zuständig. Die Hilfsmittelvorgänge von Versicherten in den restlichen Bundesländer werden in unserem Fachzentrum für Hilfsmittel in Saarbrücken bearbeitet
Schicken Sie Ihren Antrag bitte an:
KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen
Diese Adresse gilt für beide Fachzentren. Anträge, die hier eingehen, werden schnell an Ihr zuständiges Fachzentrum weitergeleitet.
Impfungen.
Impfungen. Was unsere Kunden wissen wollen
Wir übernehmen, zusätzlich zu den empfohlenen Standardimpfungen, auch Reiseschutzimpfungen für Ihren Urlaub. Alles zum Thema Schutz- und Reiseimpfungen finden Sie bei uns.
Die Impfung ist in wenigen Fällen empfohlen. Ihr behandelnder Arzt kann Sie dazu beraten.
Repevax ist ein vierfacher Impfstoff gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung). All diese Impfungen sind für Kinder von der ständigen Impfkommission empfohlen, deswegen übernehmen wir auch diese Kombinationsimpfung. Bei Erwachsenen ist die Impfung gegen Kinderlähmung nicht empfohlen. Daher übernehmen wir die Kosten dafür nicht.
Infos erhalten Sie an unserem Arneimitteltelefon unter 0800 1650 050.
Das kommt auf Ihr Ziel an. Die vollständigen Kosten übernehmen wir dann, wenn sowohl Hepatitis A als auch B für Ihr Reiseland empfohlen wird.
Liegt für das Land nur die Empfehlung für einen der Impfstoffe vor, übernehmen wir nur den auf den entsprechenden Impfstoff entfallenden Teil der Gesamtkosten.
Hepatyrix ist ein Kombinationsimpfstoff, der den Impfschutz für Hepatitis A und Typhus abdeckt. Da die Impfung gegen Hepatitis A in Deutschland nicht empfohlen wird, übernehmen wir die Kosten nur als Reiseschutzimpfung.
Infos erhalten Sie an unserem Arzneimitteltelefon 0800 1007315.
Bei gesetzlich vorgesehen Impfungen bekommen Sie von Ihrem Arzt ein Kassenrezept. Der Impfstoff ist in der Apotheke zuzahlungsfrei.
Bei unserer Sonderleistung, den Reiseschutzimpfungen, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie leben. In einigen Bundesländern wird schon über die Krankenkassenkarte abgerechnet. Hier bekommen Sie ein Kassenrezept und zahlen nichts dazu. In anderen Bundesländern erhalten Sie ein Privatrezept, dessen Kosten wir Ihnen gerne erstatten. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
In welchen Bundesländern Ärzte bereits direkt mit uns abrechnen können, erfahren Sie unter dem Punkt Reiseschutzimpfungen.
Wer als Kind die Windpocken hatte, läuft Gefahr als Erwachsener an der sehr schmerzhaften Gürtelrose (Herpes zoster) zu erkranken. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter.
Seit Mai 2019 können sich in Deutschland alle gesetzlich Versicherten ab der Vollendung des 60. Lebensjahres bei ihrem Haus- oder Facharzt kostenlos mit dem Wirkstoff "Shingrix" gegen Gürtelrose impfen lassen. Bei einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung werden bereits ab einem Alter von 50 Jahren die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zu den besonders gefährdeten Personen zählen beispielsweise chronisch Kranke, die unter Diabetes oder rheumatoider Arthritis leiden, aber auch alle immungeschwächten Patienten, die zum Beispiel mit sogenannten Immunsuppressiva behandelt werden oder an HIV erkrankt sind.
Die Leistung ist – wie üblich – über die elektronische Gesundheitskarte abzurechnen.
Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen. Daher übernehmen wir diese nicht.
Infos erhalten Sie an unserem Arneimitteltelefon unter 0800 1007315.
Gegen den Zika-Virus gibt es bisher noch keine Impfung.
Bei unserer Sonderleistung, den Reiseschutzimpfungen kommt es darauf an, in welchen Bundesland Sie leben. In einigen Bundesländern kann bereits über die Krankenkassenkarte abgerechnet werden. Hier erhalten Sie ein Kassenrezept und müssen keine Zuzahlungen leisten. In den übrigen Bundesländern erhalten Sie ein Privatrezept, dessen Kosten wir Ihnen gerne erstatten.
Senden Sie die Rechnung bitte an folgende Adresse:
Knappschaft
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Alternativ können Sie die Rechnung ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen und übermitteln. Registrieren Sie sich jetzt ganz einfach.
In welchen Bundesländern der Arzt bereits abrechnen kann, sehen Sie oben.
Ihr Arzt erledigt das gerne für Sie. Ärzte beraten Sie individuell und überprüfen Ihren Impfschutz. Wer Sie noch impfen kann? Gesundheitsämter – die bieten regelmäßig Impftermine an.
Achten Sie darauf, dass Ihre Impfungen in einem Impfpass dokumentiert werden. Sie haben schon einen Pass? Dann denken Sie an ihn, wenn Sie zu Ihrem nächsten Impftermin gehen. Sie haben noch keinen? Kein Problem. Ab der nächsten Impfung beim Arzt oder im Gesundheitsamt haben Sie einen.
Die KNAPPSCHAFT ermöglicht Ihnen mehr als gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfungen. Wir zahlen Ihnen auch notwendige Reiseschutzimpfungen, FSME-Schutzimpfungen und die Rotaviren-Impfung für Säuglinge.
Wenn Sie bestimmte Impfungen wegen Ihrer Arbeit brauchen, finanziert Ihr Arbeitgeber diese Leistung. Eine Krankenschwester braucht zum Beispiel bestimmte Impfungen, weil Sie einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist.
Auch in Gesundheitsämtern ist das Impfen kostenlos.
Indikationsimpfungen sind nur für Menschen bestimmter Personengruppen. Generell werden diese Impfungen nicht übernommen. Ausnahme: Sie sind einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Diese Indikationsimpfungen gehören zur Schutzimpfungsrichtlinie:
Virusgrippe (Influenza) – bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung
Virushepatitis A – z. B. Personen mit chronischer Leberkrankheit
Virushepatitis B (bei Erwachsenen) – z. B. Personen mit chronischer Leber- oder Nierenkrankheit
Hirnhautentzündung (Meningokokken-Meningitis)
Hämophilius influenzae Typ b
Meningokokken C – z. B. bei Personen mit Immundefekt
Pneumokokken – Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit
Krankengeld & Krankheit.
Krankengeld & Krankheit. Was unsere Kunden wissen wollen
Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.
Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.
Für Ihren Arbeitgeber und für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung!
Die Krankengeldzahlung beginnt meist mit der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, denn die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Wichtig: Für die Krankengeldzahlung benötigen wir keinen Antrag von Ihnen. Die Zahlung wird automatisch geprüft. Sie haben uns Ihre Bankverbindung noch nicht mitgeteilt oder Ihre Bankverbindung hat sich geändert? In der Online-Geschäftsstelle können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen. Hier sehen Sie auch, welche Bankverbindung wir von Ihnen gespeichert haben.
Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und maximal 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht auch Ihr Krankengeld.
Krankengeld bekommen Sie für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Darauf wird angerechnet:
- die Zeit, in der Sie wegen derselben oder einer weiteren Krankheit arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen
- die Zeit, in der Sie noch Geld von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bekommen. Sprich - die Zeit, in der Ihr Krankengeld ruht.
Kinderkrankengeld können gesetzlich Versicherte bekommen, die
- berufstätig sind
- selbst im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld haben
- ein gesetzlich versichertes Kind erziehen, das jünger als zwölf Jahre ist, oder wenn eine Behinderung vorliegt und das Kind deswegen auf Hilfe angewiesen ist
- aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können um Ihr Kind zu pflegen oder zu betreuen.
Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, wenn Ihr Kind erkrankt ist und Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht arbeiten können.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Anspruch erweitert.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für 30 Arbeitstage je Kind. Bei mehreren Kindern für bis zu 65 Arbeitstage. Anspruch auf Kinderkrankengeld hat jedes Elternteil. Deswegen ist der Anspruch von Alleinerziehenden doppelt so hoch (130 Tage). Der Anspruch kann auch ganz oder teilweise von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Sie benötigen für den Bezug des Kinderkrankengeldes eine ärztliche Bescheinigung von Ihrem Arzt.
Die Bescheinigung können Sie anschließend kinderleicht in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt!
Alternativ können Sie die Bescheinigung an folgende Adresse senden:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
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Wir wünschen Ihrem Kind gute Besserung!
Das Kinderkrankengeld beträgt
- 90 Prozent Ihres ausgefallenen beitragspflichtigen Nettoentgelts
- 100 Prozent Ihres ausgefallen beitragspflichtigen Nettoentgelts, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) erhalten haben
- maximal 116,38 Euro pro Tag
- bei hauptberuflich Selbstständigen, Künstlern und Publizisten 70% des Arbeitseinkommens, maximal 116,38 pro Tag
Sie bleiben zu Hause? Dann bei uns, wenn Sie bei uns versichert sind. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist.
Hier zählt das Verhältnis Ihres Partners zum Kind, nicht das Verhältnis zu Ihnen. Anspruch besteht also nur, wenn Ihr Freund das Kind angenommen hat, zum Beispiel durch eine Adoption.
So sichern Sie sich Ihren Versicherungsschutz: Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge nur zur Pflege, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung zahlen Sie in der Zeit nicht.
Ihr Plus bei der KNAPPSCHAFT: Wir melden die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Außerdem ziehen wir Ihre Beitragsanteile direkt vom Krankengeld ab und überweisen sie an die jeweilige Versicherung.
Sie brauchen dem Finanzamt keine Bescheinigung vorzulegen. Was Sie aber tun müssen: Geben Sie in Ihrer Steuererklärung an, dass Sie Krankengeld bekommen haben.
Die Höhe und den Zeitraum Ihres Krankengeldes melden wir dem Finanzamt. Das passiert bis zum 28. Februar des Folgejahres. Wir teilen Ihnen dann schriftlich mit, welche Daten wir dem Finanzamt gemeldet haben.
Was wir dafür brauchen: Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Falls wir diese von Ihnen noch nicht vorliegen haben, bekommen Sie eine Erklärung zugeschickt. Füllen Sie die Erklärung aus und geben Sie sie an uns zurück.
Entgeltersatzleistungen, die dem Finanzamt übermittelt werden sind:
- Krankengeld
- Wahltarif-Krankengeld
- Versorgungskrankengeld
- Verletztengeld
- Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Wahltarif-Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Verletztengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Versorgungskrankengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
Haben Sie noch Fragen? Ihre Geschäftsstelle hat die Antworten. Ihre zuständige Geschäftsstelle finden Sie unter "Wir in Ihrer Nähe".
Das Medikament, das Sie bekommen haben, ist ein Generikum. Generika werden auch als Nachahmer-Präparate bezeichnet. Generika sind genau so sicher und wirksam wie die Originalpräparate. Unterschiede ergeben sich nur bei den sogenannten Hilfsstoffen (auch Füllstoffe genannt). Hilfsstoffe sind zum Beispiel Farbstoffe, die der Pille ihre Farbe geben. Oder Stoffe, die die Tablette zusammenhalten. Ein Hilfsstoff ist zum Beispiel Milchzucker. Hier können in wenigen Ausnahmefällen Unverträglichkeiten auftreten.
Falls Sie feststellen, dass bei Ihnen durch das Präparat Nebenwirkungen ausgelöst wurden, die bei dem vorherigen Medikament nicht aufgetreten sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt darüber.
Haben Sie Fragen zu Medikamenten oder zu Ihrem Generikum? Dann steht Ihnen unser Arzneimitteltelefon unter 0800 1650 050 zur Verfügung.
Nein. Die Verordnung zur Krankenhausbehandlung müssen Sie vorher nicht zur Genehmigung einreichen. Ausnahmen bestehen aber bei bestimmten Behandlungsmethoden (z. B. kosmetische Operationen).
Hierbei kann Ihnen unser medizinischer Beratungsservice helfen. Diesen erreichen Sie rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1650 050.
Fragen Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach. Hier ist eine Übersicht der Telefonnummern Ihrer entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigungen.
Meine KNAPPSCHAFT.
Meine KNAPPSCHAFT. Was unsere Kunden wissen wollen
Ihre Registrierung ist immer mit Ihrer persönlichen Krankenversichertennummer verknüpft. Mit Ihrer Krankenversichertennummer können Sie immer nur eine Registrierung vornehmen. Es ist nicht möglich, mit einer Krankenversichertennummer mehrere Registrierungen vorzunehmen. Die Fehlermeldung bedeutet also, dass Sie sich in der Vergangenheit schon registriert haben. Über die Funktion Anmeldedaten vergessen fordern Sie Ihre Zugangsdaten einfach nochmals an: Sie bekommen dann ein neues Passwort.
In diesem Fall müssen wir Ihre Registrierung löschen. Im Anschluss können Sie eine neue Registrierung vornehmen.
Bitte nehmen Sie uns hierzu Kontakt mit uns auf.
Eventuell haben Sie Ihre alte Krankenversichertennummer oder eine falsche Kombination vorgegeben. Ihre aktuelle Krankenversichertennummer finden Sie auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte:
Diese beginnt immer mit einem Buchstaben und einer neunstelligen Zahlenkombination. Den Zusatz "-1/-2" müssen Sie nicht angeben.
Es kann schon einmal ein paar Minuten dauern, bis die E-Mail bei Ihnen eintrifft. Sollte die E-Mail aber nicht innerhalb einer halben Stunde bei Ihnen eintreffen, kontrollieren Sie bitte den SPAM-Ordner in Ihrem E-Mail-Account. Über die Funktion Anmeldedaten vergessen können Sie nochmals eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Registrierung anfordern.
Da Sie im geschützten Kundenbereich persönliche und sensible Daten verwalten bzw. einsehen können, übersenden wir Ihnen das Passwort für die Anmeldung zu Ihrer Sicherheit per Post.
Damit wir Ihnen Ihre Zugangsdaten an die korrekte Adresse zusenden können, nehmen Sie bitte unmittelbar nach Abschluss Ihrer Registrierung Kontakt mit uns auf.
Leider können Sie Ihren Benutzernamen nach Abschluss Ihrer Registrierung bzw. nachdem Sie das Formular zur Registrierung abgeschickt haben, nicht mehr ändern. Ihre Krankenversichertennummer ist ab diesem Moment mit Ihrem Benutzernamen verknüpft. Sollten Sie Ihren Benutzernamen trotzdem ändern wollen, löschen wir Ihre Registrierung. Im Anschluss können Sie sich mit einem neuen Namen registrieren.
Mit Meine KNAPPSCHAFT haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre persönlichen Anliegen bequem von zu Hause aus zu erledigen. Und Sie nutzen exklusive Services, wie zum Beispiel die elektronische Patientenquittung.
Die Teilnahmebedingungen haben hier wir für Sie zusammengefasst.
Füllen Sie das Formular zur Registrierung bitte vollständig aus und schicken es ab. Im Anschluss bekommen Sie eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den dort aufgeführten Link, um Ihre Registrierung abzuschließen. Nach etwa drei Werktagen erhalten Sie Ihr Passwort per Post.
Mit Ihrem individuellen Benutzernamen und Ihrem Passwort können Sie sich nun anmelden und alle Vorteile von "Meine KNAPPSCHAFT" nutzen.
Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Die häufigste Ursache ist, dass der Link zur Bestätigung ungültig ist. Nach der ersten Bestätigung des Links verliert dieser nämlich seine Gültigkeit, da Ihre Registrierung bereits abgeschlossen wurde.
Ihr individueller Benutzername muss aus mindestens 3 und maximal 12 Zeichen bestehen. Nicht möglich sind: Umlaute, ß und Sonderzeichen mit Ausnahme: Unterstrich, Leerzeichen oder Punkte. Diese dürfen aber nicht an erster oder letzter Stelle stehen.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie hier nicht Ihre Krankenversichertennummer angeben, sondern Ihren individuellen Benutzernamen, den Sie sich bei Ihrer Registrierung selbst überlegt haben.
Prüfen Sie, ob die "Feststelltaste" auf Ihrer Tastatur deaktiviert ist. Wenn die Feststelltaste (engl. Caps Lock) oder auch Umschaltsperre /Shift Lock aktiviert ist, werden alle Buchstaben groß geschrieben und statt Zahlen Zeichen ausgegeben.
Die Feststelltaste befindet sich in der unteren linken Ecke der Tastatur direkt über der Shift Taste und unter der Tabulator- oder Tab-Taste. Sie wird unterschiedlich dargestellt. Entweder durch das Zeichen ↓ , die Aufschrift "Caps Lock” oder ein Schloss.
Wenn Sie die "Num"-Taste oder auch "Num Lock" Taste für die Eingabe von Zahlen nutzen, überprüfen Sie bitte auch, ob diese aktiviert ist. Die "Num"- Taste befindet sich im rechten Bereich der Tastatur, dem sogenannten Num-Block. Entweder befindet sie sich oben Links im Num-Block in der ersten Reihe oder in der 2zweiten Reihe unter der "Pos1"-Taste.
Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise, wenn Sie Ihr Passwort aus unserem Schreiben in das Online-Formular übertragen.
Prüfen Sie außerdem bitte, ob die "Feststelltaste" Ihrer Tastatur deaktiviert ist. Wenn die Feststelltaste (engl. Caps Lock) oder auch Umschaltsperre/Shift Lock aktiviert ist, werden alle Buchstaben groß geschrieben und statt Zahlen Zeichen ausgegeben.
Die Feststelltaste befindet sich in der unteren linken Ecke der Tastatur direkt über der Shift Taste und unter der Tabulator- oder Tab-Taste. Sie wird unterschiedlich dargestellt. Entweder durch das Zeichen ↓ , die Aufschrift "Caps Lock” oder ein Schloss.
Wenn Sie die "Num"-Taste oder auch "Num Lock" Taste für die Eingabe von Zahlen nutzen, überprüfen Sie bitte auch, ob diese aktiviert ist. Die "Num"- Taste befindet sich im rechten Bereich der Tastatur, dem sogenannten Num-Block. Entweder befindet sie sich oben Links im Num-Block in der ersten Reihe oder in der 2zweiten Reihe unter der "Pos1"-Taste.
Wenn Sie mehrfach Ihre Zugangsdaten eingegeben haben, kommt es vor, dass sich ein Fehler einschleicht und von Ihrem Browser automatisch gespeichert wird.
In diesem Fall hilft es, wenn Sie den Cache Ihres Browsers (Mozilla Firefox, Internet Explorers, etc.) leeren und die Anmeldung wiederholen.
Eine Anleitung, wie Sie den Browsercache in Ihrem System leeren, finden Sie hier (http://praxistipps.chip.de/thema/browsercache). Bitte beachten Sie, dass Ihre gespeicherten Kennwörter auf sämtlichen besuchten Internetseite gelöscht werden.
Wenn Sie sich weiterhin nicht anmelden können und auch unsere Hinweise zum Benutzernamen und Passwort beachtet haben, brauchen Sie neue Zugangsdaten.
Bitte nutzen Sie die Funktion Anmeldedaten vergessen.
Ihren Benutzernamen finden Sie in der E-Mail, die wir Ihnen zur Bestätigung Ihrer Registrierung zugeschickt haben.
Wenn Ihnen diese nicht mehr vorliegt, können Sie über Anmeldedaten vergessen nochmals Ihren Benutzernamen anfordern.
Das machen Sie ganz einfach selbst. Bitte nutzen Sie hierfür die Funktion Anmeldedaten vergessen.
Nach Eingabe Ihres Benutzernamens oder Ihrer Krankenversichertennummer erhalten Sie eine E-Mail, in der Ihnen das weitere Vorgehen erklärt wird.
Melden Sie sich zunächst mit dem zugewiesenen Passwort an und ändern Sie im geschützten Bereich Ihr Passwort in der Rubrik "Mein Kundenkonto" in ein persönliches Passwort um. Ihr neues Passwort muss dabei aus Groß-, Kleinbuchstaben, Ziffern und mehr als acht Zeichen bestehen.
Meine Vorteile bei der KNAPPSCHAFT.
Meine Vorteile bei der KNAPPSCHAFT. Was unsere Kunden wissen wollen
Ja, klar!
Mitglied sein lohnt sich. Bei uns streichen Sie viele Extras ein – ohne zusätzlich Geld in die Hand zu nehmen. Beispiele aus unserem Programm AktivBonus:
- 10 Euro für Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
- 70 Euro für ein Bewegungsangebot im Fitnessstudio oder Sportverein
Wofür genau und wie oft sie das Geld bekommen können, haben wir hier zusammen gestellt.
Sie können den Nachweisbogen ganz einfach hier runterladen. Viel Spaß beim Abkassieren!!
Sie möchten sich bewegen? Super! Viele Kurse sind für unsere Versicherten kostenfrei.
Ansonsten bekommen Sie von uns für Kurse im Bereich Bewegung, Ernährung, Stressmanagement, Entspannung und Suchtmittelbewältigung einen Zuschuss von 80 Euro.
Und das Beste: Den gibt es sogar zweimal im Jahr.
Hier gibt´s alle Infos für den Start.
Sie brauchen Ihre bisherige Krankenkasse nicht kündigen und eine Kündigungsbestätigung bei uns einreichen. Das übernehmen wir für Sie. Sie füllen einfach unseren Online-Antrag aus. Die KNAPPSCHAFT kündigt Ihre bisherige Krankenkasse, die Bestätigung erfolgt elektronisch. Das heißt für Sie: Uns reicht der vollständig ausgefüllte Antrag. Und Sie sparen sich eine Menge zusätzlicher Arbeit und Zeit. Zudem gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten nach einem Krankenkassenwechsel.
Der Gesundheitskurs wird dem Jahr zugeordnet, in dem der Großteil der Kurseinheiten durchgeführt worden ist.
Ja. Alle zwei Jahre bezuschussen wir eine sportmedizinische Untersuchung mit bis zu 120 Euro. Gute Laufschuhe sind wichtig. Nutzen Sie doch unseren AktivBonus als Finanzspritze dafür. Wir drücken Ihnen 42.195 mal die Daumen!
Ja, diese Leistung bieten wir Ihnen gerne an. Wir beteiligen uns im Kalenderjahr mit maximal 80 Prozent des Rechnungsbetrages für Ihre osteopathische Behandlung. Pro Behandlung beteiligen wir uns mit bis zu 30 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt pro Kalenderjahr 150 Euro.
Mitgliedschaft.
Mitgliedschaft. Was unsere Kunden wissen wollen
Direkt hier online. Oder Sie rufen unseren Neukunden-Service unter 0800 7245 900 an. Herzlich Willkommen - wir freuen uns auf Sie!
Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate nach Ablauf des Kündigungsmonats.
Beispiel:
• Kündigung der bisherigen Krankenkasse am 15.04.2020.
• Die Kündigungsfrist läuft vom 01.05.2020 – 30.06.2020.
• Die Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT beginnt am 01.07.2020
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachberater (Telefonnummer 0800 7245 900) gerne zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich mit unserem Service-Telefon unter 08000 200 501 in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Natürlich!
Am Komfortabelsten ist geht das für Sie online über unseren Online-Bereich "Meine KNAPPSCHAFT". Drucken Sie sich über den Punkt "Patientenquittung" eine Einwilligungserklärung aus. Faxen Sie diese an uns oder schicken Sie sie per Post (die Anschrift steht bereits auf dem Formular). Sobald die Daten zur Verfügung stehen, bekommen Sie eine E-Mail.
Sie wollen Ihre Daten nicht online einsehen sondern per Post erhalten oder Daten für Ihre familienversicherten Angehörigen anfordern? Dann laden Sie einfach folgendes Formular herunter und schicken Sie es uns zu.
Bitte rufen Sie uns einfach unter 08000 200 501 an. Wir nehmen Ihr Anliegen auf und stellen Ihnen die Bescheinigung aus.
Ja, Sie sind weiterhin bei uns krankenversichert. Ihr neuer Arbeitergeber benötigt eine Mitgliedsbescheinigung, um Sie bei uns anzumelden.
Diese Frage beantwortet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger.
Wenn Sie zuvor bei uns versichert waren, haben Sie mit Aufnahme der Beschäftigung die Möglichkeit, bei uns freiwilliges Mitglied zu werden oder in die private Krankenversicherung zu wechseln. Warum wir Ihnen empfehlen bei uns zu bleiben, erfahren Sie hier. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.
Dies liegt beim Arbeitgeber. Dieser kann weiterhin für Sie die Beiträge an uns abführen. Wahlweise können auch Sie die Beiträge an uns zahlen. Ihr Arbeitgeber ist daher auch Ihr Ansprechpartner für die Frage. Rechtlich betrachtet bleiben Sie jedoch Beitragsschuldner.
Nein. In der Regel meldet Ihr Arbeitgeber Sie in der freiwilligen Kranken-Pflegeversicherung an. Wir schicken Ihnen dann ein Schreiben zu Ihrer Weiterversicherung.
Ja. Als gesetzliche Krankenkasse sind wir verpflichtet, Ihre beitragspflichtigen Einnahmen regelmäßig zu überprüfen. Selbst, wenn sich nichts geändert hat, dient uns diese Angabe als Nachweis. Sollte Ihnen zwischen zwei Fragebögen kein neuer Einkommensteuerbescheid erteilt worden sein, geben Sie dies im Fragebogen einfach an und reichen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid nach Erhalt bitte schnell und mit Ihrer Krankenversichertennummer nach. Hier die Adresse:
KNAPPSCHAFT
Versicherung und Beitrag
45095 Essen
Die Beitragsbemessung zur freiwilligen Krankenversicherung orientiert sich an Ihrem Einkommen. Damit wir Ihnen ein individuelles Angebot machen können, kontaktieren Sie bitte unsere Fachberater unter der Telefonnummer 0800 7245 900.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Pflege - zu Hause.
Pflege - zu Hause. Was unsere Kunden wissen wollen
Senden Sie uns den
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (PDF, 766KB)
ausgefüllt wieder an folgende Adresse zurück:KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Um alles Weitere kümmern wir uns, alle weiteren Infos gibt es unter Pflege.
Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist.
Das Pflegegeld wird bei Teilmonaten für die tatsächlichen Anspruchstage gezahlt.
Eine Kostenzusage gilt unbefristet. Übrigens, die Empfehlung einer Nachuntersuchung durch den SMD gilt nicht als Befristung. Der SMD nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf.
- jeweils die Hälfte der Leistung
- bezüglich der Erstattung der anderen Hälfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle
Stellen Sie dafür einen Höherstufungsantrag.
Die Rechnung ist immer auf den Namen des Kunden auszustellen, für den die Maßnahme beantragt wurde. Lassen Sie unbedingt die aktuelle Anschrift vermerken. Das gilt auch für Quittungen.
Ja. Eine vorherige Antragstellung ist möglich. Natürlich kann die Wohnumfeldverbesserung erst bewilligt werden, wenn tatsächlich ein Pflegegrad vorliegt. Beginnen Sie also nicht vorher mit der Maßnahme.
Ja. Sie können den Anspruch an den Handwerker/ die Umzugsfirma abtreten. Fügen Sie die Abtretungserklärung der Rechnung bei, und zwar im Original. Oft haben Firmen schon Abtretungserklärungen vorbereitet, in denen nur noch Ihre Daten ergänzt werden müssen.
Wenn Sie den Entlastungsbetrag im jeweiligen Kalenderjahr nicht voll ausschöpfen, können Sie ihn bis zum 30.06. des Folgejahres noch in Anspruch nehmen.
Als Beihilfeberechtigter haben Sie Anspruch auf den halben Betrag. Bezüglich der Erstattung der anderen Hälfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle.
Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Erstattungsbetrag, egal ob Leistungsbeginn der 15. oder der 30. eines Monats ist.
Pflege - durch Pflegedienste.
Pflege - durch Pflegedienste. Was unsere Kunden wissen wollen
Eine Bindungsfrist gibt es nicht. Sie können jederzeit einen Antrag auf Umstellung beantragen.
Wenn Sie die Pflegesachleistung nur teilweise nutzen, zahlen wir Ihnen ein anteiliges Pflegegeld. Und zwar dann, wenn Sie von einer privaten Pflegeperson gepflegt werden. Den Antrag auf die sogenannte Kombinationsleistung finden Sie hier.
Nehmen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch? Und werden Sie von einer privaten Pflegeperson gepflegt? Dann haben Sie Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Den Antrag auf die Kombinationsleistung finden Sie hier:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (PDF, 766KB)
Senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag an uns zurück.
Ja. Neben der Pflegesachleistung haben Sie Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Ja. Wenn Sie Pflegesachleistungen beziehen, dürfen Pflegedienste Ihnen laut der Landespflegegesetze Investitionskosten in Rechnung stellen.
Ja. Sowohl Pflegedienste als auch Kurzzeitpflegeeinrichtungen können Kosten (Ausbildungsumlage) für Auszubildende geltend machen. Diese sind schon in den Preisen der Pflegedienste/Kurzzeitpflegeeinrichtungen enthalten oder werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
Pflege - im Heim.
Pflege - im Heim. Was unsere Kunden wissen wollen
Stellen Sie dafür einen Umstellungsantrag. Die Leistungen der ambulanten Pflege werden bis zu dem Tag gezahlt, an dem Sie ins Pflegeheim kommen.
Es kommt auf die vertraglichen Verhältnisse an. Gegebenenfalls wird ein entsprechendes Platzgeld vom Pflegeheim mit der Pflegekasse abgerechnet.
Das Heim rechnet den Kassenanteil direkt mit uns ab. Nur Ihr Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Ja, Sie können das Pflegeheim während des Monats wechseln. Für den Tag der Verlegung darf nur das aufnehmende Pflegeheim Kosten berechnen. Sofern der von der Pflegekasse zu zahlende Leistungsbetrag noch nicht verbraucht ist, erhält das neue Pflegeheim den Restbetrag.
Jedes Pflegeheim hat unterschiedliche Pflegesätze. Die Höhe dieser Sätze ist unter anderem davon abhängig, wo sich das Pflegeheim befindet und welche Leistungen Sie zusätzlich mit dem Pflegeheim vereinbart haben. Welche Kosten genau auf Sie zukommen, erfahren Sie im Pflegeheim oder in Ihrer zuständigen Stadtverwaltung.
Ab dem 1. Januar 2017 sind die Eigenanteile für alle Bewohner eines Pflegeheimes unabhängig von dem Pflegegrad gleich.
Heimbewohner mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten ab 1. Januar 2022 einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlages ist abhängig von der Dauer des Bezuges von vollstationären Pflegeleistungen.
Übersicht Leistungszuschlag für Pflegebedürftige
Dauer des Leistungsbezuges | Zuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen |
---|---|
Bis zu 12 Monaten | 5 Prozent |
Mehr als 12 Monaten | 25 Prozent |
Mehr als 24 Monaten | 45 Prozent |
Mehr als 36 Monaten | 70 Prozent |
Wichtig für Sie: Ein Antrag der pflegebedürftigen Person auf Zahlung des Leistungszuschlags ist nicht erforderlich.
Ein Beispiel für Sie
Eine pflegebedürftige Person des Pflegegrades 3 ist am 15. Juli 2021 in die vollstationäre Pflegeeinrichtung eingezogen. Der Juli 2021 wird für die Ermittlung der Dauer des Leistungsbezugs als voller Kalendermonat gezählt. Die pflegebedürftige Person bezieht am 1. Januar 2022 unter zwölf Kalendermonate Leistungen der vollstationären Pflege. Daher erhält sie ab dem 1. Januar 2022 einen Leistungszuschlag in Höhe von fünf Prozent zu dem von ihr zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen. Unter der Voraussetzung, dass sich keine Änderungen im Sachverhalt ergeben, erfolgt die nächste Erhöhung des Leistungszuschlages auf 25 Prozent mit Ablauf des zwölften Kalendermonats des Leistungsbezugs zum 1. Juli 2022.
Weitere Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II finden Sie hier.
Ansprechpartner ist hier der Sozialhilfeträger.
In diesem Fall kümmern sich Ihre Angehörigen oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person um die Anmeldung. Sollten Sie direkt vom Krankenhaus in ein Pflegeheim ziehen, übernimmt der Sozialdienst des Krankenhauses die Organisation.
Diese Kosten übernehmen und bezuschussen wir nicht.
An die Heimaufsicht. Die Zuständigkeit für die Heimaufsicht ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert. Zum Teil sind die Heimaufsichtsbehörden direkt bei den obersten Landesbehörden angesiedelt. In anderen Ländern ist die Zuständigkeit kommunal geregelt, d.h. bei den Kreisen und kreisfreien Städte angesiedelt.
Nein. Ab/ Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Möchten Sie diese Leistung zusätzlich in Anspruch nehmen, beantragen Sie diese direkt mit dem vollstationären Pflegeantrag. Anders als bei der häuslichen Pflege (Angebote zur Unterstützung im Alltag), müssen Sie in diesem Fall nicht in Vorleistung treten. Sofern sie diese Leistung in Anspruch nehmen möchten, wird die hierfür vorgesehene Vergütung direkt von der Pflegekasse an die Einrichtung gezahlt.
Rehabilitationsmaßnahmen - Kuren.
Rehabilitationsmaßnahmen - Kuren. Was unsere Kunden wissen wollen
Für ambulante Leistungen zur medizinischen Vorsorge kann der Arzt Ihnen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Sie müssen sich also Urlaub nehmen.
Nein. Familienmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt werden.
Nein. Maßnahmen der Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation werden nicht auf Ihren Urlaub angerechnet. Sie müssen für Ihre Kur also keinen Urlaub beantragen. Das gilt nicht für ambulante Leistungen zur medizinischen Vorsorge.
Ja. Während einer Mutter-/Vater-Kind-Kur zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn weiter. Befinden Sie sich bereits im Krankengeldbezug, wird dieses für die Maßnahme weitergezahlt.
Ja. Voraussetzung ist, dass Ihre Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Schwangerschaft.
Schwangerschaft. Was unsere Kunden wissen wollen
Ja. Und wenn der werdende Vater oder der Partner der Mutter ebenfalls bei uns versichert ist, dann zahlen wir den Kurs bis zu 80 Euro mit. Reichen Sie uns die Rechnung einfach ein:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Alternativ können Sie die Rechnung für den Geburtsvorbereitungskurs ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen und übermitteln.
Alles Gute für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft.
Die Zahlung erfolgt immer zum Ende des Monats für den laufenden Monat. Auf Wunsch zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld auch in einer Summe zum Ende der Schutzfristen.
Ja. In diesem Fall zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn das Mutterschaftsgeld. Für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen erhalten Sie 210 Euro.
Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website des Bundesamts für Soziale Sicherung in Bonn zum Thema Mutterschaftsgeld.
Ja. Sie erhalten Mutterschaftsgeld von uns. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt. Wir zahlen maximal 13 Euro pro Tag. Um den Verdienstausfall auszugleichen, zahlt Ihr Arbeitgeber ergänzend einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettolohn.
Krankenversicherung als Student.
Krankenversicherung als Student. Was unsere Kunden wissen wollen
Als versicherungspflichtiger Student oder Studentin beträgt Ihr monatlicher Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (inklusive des knappschaftlichen Zusatzbeitrags) 120,75 Euro, wenn Sie noch keine 23. Jahre alt sind oder ein Kind haben.
Sind Sie bereits 23 Jahre oder älter und können keine eigene Elterneigenschaft nachweisen, liegt ihr monatlicher Beitrag bei 123,59 Euro.
Weitere Details zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studierende finden Sie hier.
Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten (KVdS), wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und keine vorrangige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben. Im Regelfall tritt das nach dem Ende Ihrer Familienversicherung ab dem 25. Geburtstag ein.
Sie werden versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, wenn Sie
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind (Immatrikulation),
- Ihr 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- keinen Anspruch auf Sachleistungen nach zwischen- oder überstaatlichen Recht haben und
- nicht hauptberuflich selbstständig tätig bzw. nicht aufgrund einer Vorrangversicherung wie z.B als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind.
Ihre Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung als Student besteht längstens bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden.
Liegen Verlängerungstatbestände vor (zum Beispiel aufgrund familiärer oder persönlicher Gründe oder des Erwerbs der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges), kann die Krankenversicherung als Student auch darüber hinaus bestehen.
Sie bleiben in Deutschland kranken- und pflegeversichert, wenn Sie an einer ausländischen Hochschule, in einem EU- bzw. EWR-Staat, der Schweiz oder in Großbritannien eingeschrieben sind. Wir gehen davon aus, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt, sofern Sie nur wegen Ihres Studiums im Ausland sind. Sie bleiben bei uns versichert, sofern Sie im Ausland keine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausüben. Durch die Versicherung in Deutschland können Sie über die EHIC (Rückseite der Krankenversichertenkarte) Leistungen in diesen Staaten beanspruchen.
Falls Sie in einem anderen als den oben genannten Staaten studieren möchten, wenden Sie sich für Ihre weitere Krankenversicherung gerne an uns.
Lassen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt von uns beraten: unter der kostenfreien Telefonnummer 08000 200 501.
Urlaub.
Urlaub.
Ja. Nehmen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Auf der Rückseite der Karte ist der Auslandkrankenschein schon drauf. Der gilt in der kompletten EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Legen Sie die Karte dem Arzt oder im Krankenhaus vor.
Für die Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien bekommen Sie von uns einen speziellen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie ganz einfach über unser Kontaktformular anfordern. Den Krankenschein tauschen Sie bitte vor Ihrem Arztbesuch im Ausland bei der ausländischen Krankenkasse in einen Behandlungsschein um.
Für die Türkei sind von Rentnern und Familienangehörigen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer noch besondere Regeln zu beachten. Dazu haben wir für Sie ein Merkblatt in türkischer und deutscher Sprache erstellt. Beide Versionen des Merkblattes stellen wir Ihnen im Folgenden als Download zur Verfügung:
Merkblatt Krankenversicherung deutschsprachig (PDF, 147KB)
Merkblatt Krankenversicherung türkischsprachig (PDF, 123KB)
Für alle übrigen Länder übernehmen wir keine Kosten im Krankheitsfall.
Reiseschutz umfasst noch mehr. Damit Sie keiner Gefahr ausgesetzt sind, empfehlen wir: Informieren Sie sich auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über mögliche Reisewarnungen. Denn wir möchten, dass Sie wohlbehalten aus Ihrem Urlaub zurückkommen.
Ahoi,
bei Kreuzfahrten gilt das Recht des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Bei einer europäischen Flagge sind Sie über Ihre Gesundheitskarte versichert. AIDA und Costa fahren unter Italienischer Flagge, TUI Cruises unter Maltesischer Flagge.
Der Schiffarzt behandelt nach unseren Erfahrungen ausschließlich privat. Ihre Gesundheitskarte wird dort nicht akzeptiert, Sie treten in Vorkasse. Die Rechnung reichen Sie nach Ihrer Reise bei der KNAPPSCHAFT ein. Eine Erstattung erfolgt nach deutschen Kassensätzen. Die Differenz zwischen der Rechnung des Schiffsarztes und den deutschen Kassensätzen kann mitunter beträchtlich sein.
Bei nichteuropäischer Flagge (z.B. MSC Cruises) ist keine Erstattung möglich.
Verlassen Sie das Schiff für einen Landgang, gilt mit Betreten des Hafengeländes das Recht des Landes, in dem das Schiff ankert.
Wir wünschen Ihnen immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!
Wir übernehmen alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommision (STIKO) für das Reiseland empfohlen werden.
Alle Infos finden Sie hier.
Ihr Arzt rechnet die Impfungen entweder direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte mit uns ab oder Sie reichen die Rechnung mit dem Privatrezept bei uns ein. Schicken Sie die Rechnung bitte an folgende Adresse:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!
Zahngesundheit.
Zahngesundheit. Was unsere Kunden wissen wollen
Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen erhöhten Zuschuss zu beantragen. Rufen Sie uns gern unter 08000 200 501 an, wir schauen mit Ihnen zusammen, ob wir Ihnen einen höheren Zuschuss zahlen können.
Ja. Ihr neuer Kieferorthopäde übernimmt dann den bisherigen Behandlungsplan.
Möchte Ihr neuer Arzt einen eigenen Plan erstellen, schicken Sie uns bitte den neuen Plan zu.
Wir melden uns dann bei Ihnen. Das gilt auch, wenn Sie aus anderen Gründen den Kieferorthopäden wechseln möchten.
Schicken Sie die Unterlagen bitte an:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Das Schreiben erhält der Kieferorthopäde, der mit Ihnen dann die Gründe und das weitere Vorgehen bespricht.
Der Kieferorthopäde kann die Reparatur mit uns abrechnen.
Liegt der Defekt an unsachgemäßem Gebrauch der Zahnspange, stellt Ihr Kieferorthopäde Ihnen eine private Rechnung aus. Wir übernehmen diese Kosten nicht.
Zuzahlungen.
Zuzahlungen. Was unsere Kunden wissen wollen
Reichen Sie uns den
Antrag auf Zuzahlungsbefreiung und Erstattung von Zuzahlungen (PDF, 627KB)
für die Zuzahlungsbefreiung zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen in Kopie ein. Vergessen Sie nicht, Ihre Zuzahlungsquittungen im Original mitzuschicken.Alle Infos zur Befreiung gibt es mit einem Klick hier bei uns.
Eine chronische Erkrankung für die Befreiung von den Zuzahlungen liegt vor, wenn Sie mindestens ein Jahr lang wegen der selben Krankheit jedes Quartal in ärztlicher Behandlung. Weiter ist
Voraussetzung, dass Sie entweder
- einen Pflegegrad 3,4 oder 5 haben oder
- einen Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent oder
- eine kontinuierliche medizinische Versorgung ist erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafe Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Eine Rechnung flattert ins Haus und Sie wissen nicht wofür Sie bezahlen müssen?! Wir klären Sie gerne auf: Sobald bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, fallen für Sie als Anspruchsnehmer gesetzliche Zuzahlungen an. Das gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten.
Auf der Rückseite unserer Zuzahlungsaufforderung finden Sie eine Tabelle. Hier sehen Sie, wofür die Zuzahlung ist. Folgende Abkürzungen finden Sie dort:
FK = Fahrkosten
HKP= Häusliche Krankenpflege
KH= Krankenhaus
Reha= Rehabilitation
HEMI = Heilmittel
APO = Arzneimittel.
Die Höhe der Zuzahlung ist von der jeweiligen Leistung abhängig.
Wir kümmern uns nicht nur um Ihre Befreiung, sondern auch um die Ihres Ehegatten. Stellen Sie den Antrag einfach gemeinsam bei uns. Wir berechnen Ihren gemeinsamen Zuzahlungsbetrag. Diesen können Sie dann komplett an uns überweisen, damit Sie für das ganze Jahr befreit sind. Anschließend erhalten Sie einen Befreiungsausweis von uns und Ihr Ehegatte eine Bescheinigung zur Vorlage bei dessen Krankenkasse. Reichen Sie die Bescheinigung einfach bei der anderen Krankenkasse ein und Ihr Ehegatte erhält ebenfalls einen Befreiungsausweis von seine Kasse. Natürlich geht das ganze auch umgekehrt.
Wenn Sie den kompletten Zuzahlungsbetrag bezahlt haben, rechnen wir diesen selbstverständlich auch an. Sollten Sie von der Versandapotheke einen Rabatt über die Zuzahlung erhalten haben, können wir allerdings nur den tatsächlich bezahlten Betrag berücksichtigen.
Nein, unser Vorauszahlungsangebot gilt nur für Kunden, die konstante Einnahmen haben. Dies ist zum Beispiel bei Rentnern der Fall. Bei Ihnen als Arbeitnehmer kann das Einkommen im Laufe eines Jahres schwanken, daher ist die Vorauszahlung für Sie leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. Selbstverständlich haben Sie aber die Möglichkeit Ihre Zuzahlungsrechnungen zur Erstattung einzureichen.
Unsere Vorauszahlungsaktion für Ihre Befreiungskarte startet voraussichtlich Mitte September. Wir schreiben Sie automatisch an. Mehr zum Thema Belastungsgrenze finden Sie bei uns.
In unregelmäßigen Abständen schicken wir Ihnen einen Antrag statt eines Vorauszahlungsangebotes. Damit stellen wir sicher, dass wir für Ihre Belastungsgrenze auch Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen berücksichtigen, z. B. Rentenanpassungen.
Unter www.gkv-spitzenverband.de finden Sie eine Liste an Arzneimitteln, für die Sie nichts extra zahlen. Das sind vor allem Produkte, die in Apotheken besonders günstig sind.
Noch Fragen? Greifen Sie zum Hörer und rufen Sie unser kostenfreies Arzneimitteltelefon an: 0800 1007 315. Wir sind hier montags bis freitags von 9:00 bis 20:00 Uhr für Sie da.
Die gesetzlichen Zuzahlungen richten sich nach Ihren Einkünften: Bei hohen Einnahmen zahlen Sie mehr – und umgekehrt. Dabei sind die Zuzahlungen auf höchstens zwei Prozent des Familienbruttoeinkommens beschränkt. Bei der Berechnung dieser Grenze berücksichtigen wir alle Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben.
Ihre gemeinsamen Aufwendungen werden zusammengerechnet. Der Gesamtbetrag der Zuzahlungen wird dann der persönlichen Höchstgrenze für Zuzahlungen gegenübergestellt.
Beispiel:
Bei einem Ehepaar beträgt die zweiprozentige Belastungsgrenze 411,80 Euro. Der Ehemann hat 400,00 Euro an Zuzahlungen geleistet, die Ehefrau 100,00 Euro - insgesamt werden also Zuzahlungen in Höhe von 500,00 Euro nachgewiesen. Was die KNAPPSCHAFT erstattet: 88,20 Euro (500,00 Euro - 411,80 Euro).
Ihre individuelle Belastungsgrenze ermitteln Sie hier: Befreiungsrechner >
Verschiedenes.
Verschiedenes. Was unsere Kunden wissen wollen
Wir möchten, dass Sie trotz Krankheit Ihren Haushalt weiterführen können. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 15 Jahren in Ihrem Haushalt lebt. Sind Sie krank und schwanger? Dann bekommen Sie natürlich auch eine Haushaltshilfe - wenn Sie nach ärztlicher Bestätigung Ihren Haushalt aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können.
Der Anspruch besteht für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes oder Ihres Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung, sofern der Haushalt zu Hause wegen Ihrer Kinder weitergeführt werden muss. Sind Sie aber zu Hause schwer erkrankt, haben Sie Anspruch für höchstens vier Wochen.
Bei der Behandlung handelt es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung, kurz genannt "IGeL". IGeL-Leistungen sind Privatleistungen. Die müssen Sie also selbst bezahlen.
Der "Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V." hat viele Informationen zu IGeL-Leistungen auf der Seite www.igel-monitor.de zusammengestellt. Schauen Sie da doch mal rein.
Die Bescheinigungen für das Finanzamt verschicken wir automatisch Ende Januar und Ende Februar mit der Post.
Einen Termin zur Rentenberatung bekommen Sie unter der Service-Telefonnummer der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 480 80 . Sie können Ihren Termin auch direkt online vereinbaren.
Sie können sich den Sozialversicherungsausweis ganz einfach selbst auf der Website der Rentenversicherung anfordern. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre Sozialversicherungsnummer. Den neuen Sozialversicherungsausweis bestellen Sie über die Funktion "Online-Dienste / Versicherungsunterlagen anfordern". Nach spätestens 14 Werktagen ist Ihr neuer Sozialversicherungsausweis bei Ihnen.
Durch das „Digitale Versorgungs-Gesetz" (DVG) können die Kosten für die Nutzung von zugelassenen Gesundheitsanwendungen erstattet werden, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft sind und eine CE-Kennzeichnung haben.
Die Liste der zugelassenen DiGA veröffentlicht das BfArM im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen. Hier sind alle Anwendungen enthalten, die Sie sich von Ihrem Arzt verordnen lassen können.
Der erste Ansprechpartner ist daher immer der behandelnde Arzt oder Therapeut. Verordnet dieser Ihnen eine Anwendung mit dem Muster 16, dem gleichen Rezept wie bei der Verordnung von Medikamenten, reichen Sie die Verordnung vorab zur Genehmigung bei der KNAPPSCHAFT ein.
Liegen Ihnen bereits entsprechende medizinische Nachweise vor? Dann können Sie sich mit den Nachweisen auch ohne Verordnung direkt an uns wenden.
Nutzen Sie hierfür einfach den Upload in Meine KNAPPSCHAFT. Alternativ senden Sie die Verordnung an folgende Adresse:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Online in Ihrem Kundenkonto "Meine Knappschaft".
Wenn Sie uns die neue Adresse schriftlich mitteilen möchten, schreiben Sie uns einfach:
KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Wir wünschen Ihnen alles Gute in der neuen Umgebung!
Meine Frage ist nicht dabei.
Meine Frage ist nicht dabei.
Nutzen Sie hierfür einfach unser Downloadcenter. Dort finden Sie alle Anträge aus den Bereichen der Kranken- und Pflegeversicherung. Viel Spaß beim Stöbern!
Alternativ können Sie sich auch in unserer Online-Geschäftsstelle registrieren. Hier ist das Herunterladen der Anträge noch einfacher.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Hier geht´s lang.
Gerne. Hier geht´s zum Rückruf-Service.
Gerne. Sie erreichen unser Service-Telefon der Kranken- und Pflegeversicherung rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche kostenfrei unter 08000 200 501.
Tipp: Nachmittags sind die Wartezeiten am Telefon am kürzesten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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