Auf Antrag freiwillig versichern können sich grundsätzlich:
Mehrfachbeschäftigte können sich nicht freiwillig versichern. Dazu zählen Mitglieder, die aus einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, während eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung fortläuft. Es besteht weiterhin Versicherungspflicht, solange mindestens eine dieser Beschäftigungen fortgeführt wird. Wie sich Ihr Beitrag zusammensetzt und was Sie für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen? Alle Informationen gibt's unter Mein Beitrag. | ||
Alle Voraussetzungen erfüllt?Wenn Sie zum beitrittsberechtigten Personenkreis gehören, müssen Sie grundsätzlich noch die Vorversicherungszeit erfüllen. Das heißt, Sie waren
gesetzlich krankenversichert. Die Vorversicherungszeit kann bei Neugeborenen durch einen Elternteil und bei schwerbehinderten Menschen durch einen Elternteil, den Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin oder den Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (LPartG) erfüllt werden. Ihre Antragsfrist beträgt drei Monate. Achten Sie bitte darauf, diesen Zeitraum einzuhalten. | ||
Beginn und Ende Ihrer freiwilligen Mitgliedschaft.Ihre freiwillige Mitgliedschaft beginnt
Die freiwillige Mitgliedschaft endet
|