Prämien fürs Nichtstun. Aber gern
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Haben Sie Lust auf Geschenke? Klar, beschenkt wird jeder gerne. Also los, sichern Sie sich Ihre Prämienzahlung. Das gilt für alle freiwilligen Mitglieder, die sich für einen Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit entschieden haben.
Die Voraussetzung: Sie und ihre familienversicherten Angehörigen über 18 haben keine prämienschädlichen Leistungen beansprucht. Und zwar während des ganzen Kalenderjahres. Ihre Entscheidung für den Tarif gilt für mindestens ein Kalenderjahr. Sie wollen mehr über berechtigte Personen und Besonderheiten Ihres Wahltarifs erfahren? Dann sind Sie hier richtig.
Der Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit ist für Sie ganz nah, wenn Sie diese Voraussetzungen abhaken:
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Sie sind mindestens 18 Jahre alt
Ihre Volljährigkeit ist ein Muss für den Wahltarif. -
Sie sind freiwillig bei uns versichert
Das sind Sie zum Beispiel, wenn Sie versicherungsfreier Arbeitnehmer sind. -
Ihr beitragspflichtiges Einkommen überschreitet die Beitragsbemessungsgrenze
Die Grenze liegt 2023 bei 59.850 Euro im Jahr. -
Sie haben Anspruch auf Leistungen
Sie zahlen Beiträge, halten sich nicht im Ausland auf und haben keinen Anspruch auf Heil- oder Gesundheitsfürsorge. -
Sie nehmen an keinem Selbstbehalttarif teil
Eine Kombination mit einem Selbstbehalttarif ist nicht möglich.
Höhe Ihrer Prämie
Das kommt darauf an, wie lange Sie schon bei uns als leistungsfreies freiwilliges Mitglied versichert sind. Einen Anspruch auf erhöhte Prämien im zweiten und dritten Kalenderjahr haben Sie dann, wenn Sie für diese Zeit ununterbrochen leistungsfrei waren.
Leistungsfreiheit und was sie bedeutet
Sie sind leistungsfrei, wenn Sie keine Leistungen zu Lasten der KNAPPSCHAFT beanspruchen. Zum Beispiel: Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz und stationäre Behandlungen. Oder ärztliche Behandlungen, bei denen Ihr Arzt ein Rezept ausstellt.
Es gibt aber auch Leistungen, die Sie beanspruchen können ohne Ihre Leistungsfreiheit zu verlieren:
- ärztliche und -zahnärztliche Behandlungen bei denen Ihr Arzt kein Rezept ausstellt
- Gesundheitskurse zur Prävention
- Schutzimpfungen
- medizinische Vorsorgeleistungen (Ausnahme sind ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationäre Vorsorge)
- ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Check-up-Untersuchung)
- ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsvorsorge)
- jährliche Untersuchung um Ihre Zähne gesund zu halten
- Leistungen, die während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist gewährt werden
Wann Sie welche Prämie bekommen
Für das erste leistungsfreie Jahr bekommen Sie 140,00 Euro.
Für das zweite Jahr, in dem Sie leistungsfrei bleiben, erhalten Sie 220,00 Euro.
Das dritte leistungsfreie Jahr ohne Unterbrechungen beschert Ihnen 300,00 Euro.
Worauf Sie noch achten müssen
Damit Sie sich Ihre Prämie sichern, gibt es noch eine Besonderheit: Nicht nur Sie, sondern auch Ihre volljährigen familienversicherten Angehörigen sollten keine prämienschädlichen Leistungen beansprucht haben.
Versteuerung Ihrer Prämie
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, an den Versicherten gezahlte Prämien an die Finanzverwaltung zu melden. Das schreibt das Bürgerentlastungsgesetz vor.
Ich bleib gesund und bekomm dafür ne Prämie.
Wirklich wahr. Bei der KNAPPSCHAFT
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