Prämien fürs Nichtstun. Aber gern

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Haben Sie Lust auf Geschenke? Klar, beschenkt wird jeder gerne. Also los, sichern Sie sich Ihre Prämienzahlung. Das gilt für alle freiwilligen Mitglieder, die sich für einen Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit entschieden haben.

Die Voraussetzung: Sie und ihre familienversicherten Angehörigen über 18 haben keine prämienschädlichen Leistungen beansprucht. Und zwar während des ganzen Kalenderjahres. Ihre Entscheidung für den Tarif gilt für mindestens ein Kalenderjahr. Sie wollen mehr über berechtigte Personen und Besonderheiten Ihres Wahltarifs erfahren? Dann sind Sie hier richtig.

Der Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit ist für Sie ganz nah, wenn Sie diese Voraussetzungen abhaken:

  • Sie sind min­des­tens 18 Jah­re alt

    Ihre Volljährigkeit ist ein Muss für den Wahltarif.
  • Sie sind frei­wil­lig bei uns ver­si­chert

    Das sind Sie zum Beispiel, wenn Sie versicherungsfreier Arbeitnehmer sind.
  • Ihr bei­trags­pflich­ti­ges Ein­kom­men über­schrei­tet die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze

    Die Grenze liegt 2024 bei 62.100 Euro im Jahr.
  • Sie ha­ben An­spruch auf Leis­tun­gen

    Sie zahlen Beiträge, halten sich nicht im Ausland auf und haben keinen Anspruch auf Heil- oder Gesundheitsfürsorge.
  • Sie neh­men an kei­nem Selbst­be­halt­ta­rif teil

    Eine Kombination mit einem Selbstbehalttarif ist nicht möglich.

Höhe Ihrer Prämie

Das kommt darauf an, wie lange Sie schon bei uns als leistungsfreies freiwilliges Mitglied versichert sind. Einen Anspruch auf erhöhte Prämien im zweiten und dritten Kalenderjahr haben Sie dann, wenn Sie für diese Zeit ununterbrochen leistungsfrei waren.

Leistungsfreiheit und was sie bedeutet

Sie sind leistungsfrei, wenn Sie keine Leistungen zu Lasten der KNAPPSCHAFT beanspruchen. Zum Beispiel: Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz und stationäre Behandlungen. Oder ärztliche Behandlungen, bei denen Ihr Arzt ein Rezept ausstellt.

Es gibt aber auch Leistungen, die Sie beanspruchen können ohne Ihre Leistungsfreiheit zu verlieren:

  • ärztliche und -zahnärztliche Behandlungen bei denen Ihr Arzt kein Rezept ausstellt
  • Gesundheitskurse zur Prävention
  • Schutzimpfungen
  • medizinische Vorsorgeleistungen (Ausnahme sind ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationäre Vorsorge)
  • ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Check-up-Untersuchung)
  • ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsvorsorge)
  • jährliche Untersuchung um Ihre Zähne gesund zu halten
  • Leistungen, die während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist gewährt werden

Wann Sie welche Prämie bekommen

Für das erste leistungsfreie Jahr bekommen Sie 140,00 Euro.

Für das zweite Jahr, in dem Sie leistungsfrei bleiben, erhalten Sie 220,00 Euro.

Das dritte leistungsfreie Jahr ohne Unterbrechungen beschert Ihnen 300,00 Euro.

Worauf Sie noch achten müssen

Damit Sie sich Ihre Prämie sichern, gibt es noch eine Besonderheit: Nicht nur Sie, sondern auch Ihre volljährigen familienversicherten Angehörigen sollten keine prämienschädlichen Leistungen beansprucht haben.

Versteuerung Ihrer Prämie

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, an den Versicherten gezahlte Prämien an die Finanzverwaltung zu melden. Das schreibt das Bürgerentlastungsgesetz vor.

Ich bleib gesund und bekomm dafür ne Prämie.

Wirklich wahr. Bei der KNAPPSCHAFT