Bestens abgesichert im Krankenfall. Hier entlang zu Ihrem Wahltarif

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Keine Lust auf Risiko im Krankheitsfall? Gehen Sie auf Nummer sicher – mit den Wahltarifen der KNAPPSCHAFT. Früher ist nämlich alles besser. Vor allem früherer Anspruch auf Krankengeld. Die Wahltarife ergänzen Ihren Krankenversicherungsschutz und bescheren Ihnen vorzeitig Geld.

Für wen die Wahltarife in Frage kommen: Vor allem für hauptberuflich Selbstständige, Künstler und Publizisten. Genau wie für Personen mit wechselnden Beschäftigungen
von je maximal sieben Tagen (unständig Beschäftigte) und für Personen mit einer Beschäftigung von bis zu drei Monaten (kurzzeitig Beschäftigte). Der Wahltarif ist immer
dann sinnvoll, wenn Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung haben. Interessiert? Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0345 614154 60 oder über unser Kontaktformular.

Ihr Wahltarif. Endlich früher Krankengeld beanspruchen.

Eine Designerin in ihrem Atelier.

Wer die Tarife mit früherem Beginn des Krankengeldes nutzen kann.

Hauptberuflich Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte, die freiwillig versichert sind und ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähgkeit (AU) Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben. Sie können wählen zwischen einem Tarif mit Anspruch auf Krankengeld:

  • vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder
  • vom 22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Die Tarife haben den Charakter einer Zusatzversicherung. Das bedeutet: Sie gelten nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld. Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, haben Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sie können über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus den Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen.

Sie können die Wahltarife bis zum Ende Ihres 65. Lebensjahres abschließen. Wir prüfen weder Ihre Gesundheit, noch erheben wir Risikozuschläge für eventuelle Krankheiten. Ihr Wahltarif greift drei Monate, nachdem er wirksam wurde. Dann sind Sie drei Jahre an Ihren Tarif gebunden. Innerhalb dieser Zeit können Sie auch die Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT nicht kündigen. In wirtschaftlichen Härtefällen besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht.

Die Kosten.

Neben den regulären Beiträgen (allgemeiner Beitragssatz und kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz) ist zusätzlich eine individuelle Monatsprämie zu entrichten. Diese ist abhängig vom gewählten Tarif (Krankengeldhöhe) und dem gewählten Beginn der Krankengeldzahlung.

Gewähltes Krankengeld pro Kalendertag in Euro30405060708090100110120130140150

Prämie in Euro

Anspruch auf Krankengeld
vom 15. bis 42. Tag der AU

33,97 43,7753,5763,7373,1782,9792,77102,57112,37122,17131,97141,77151,57

Prämie in Euro

Anspruch auf Krankengeld
vom 22. bis 42. Tag der AU

22,30 28,8035,3041,8048,3054,8061,3067,8074,3080,8087,3093,80100,30

So gehts.

Wahlerklärung online ausfüllen, ausdrucken und an folgende Anschrift senden:
KNAPPSCHAFT
Kranken-und Pflegeversicherung
45095 Essen