Wer die Tarife mit früherem Beginn des Krankengeldes nutzen kann.
Hauptberuflich Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte, die freiwillig versichert sind und ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähgkeit (AU) Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben. Sie können wählen zwischen einem Tarif mit Anspruch auf Krankengeld:
- vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder
- vom 22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Die Tarife haben den Charakter einer Zusatzversicherung. Das bedeutet: Sie gelten nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld. Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, haben Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sie können über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus den Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen.
Sie können die Wahltarife bis zum Ende Ihres 65. Lebensjahres abschließen. Wir prüfen weder Ihre Gesundheit, noch erheben wir Risikozuschläge für eventuelle Krankheiten. Ihr Wahltarif greift drei Monate, nachdem er wirksam wurde. Dann sind Sie drei Jahre an Ihren Tarif gebunden. Innerhalb dieser Zeit können Sie auch die Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT nicht kündigen. In wirtschaftlichen Härtefällen besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht.