Meine Wahl: ein gutes Gefühl. Kostenerstattung bei Arzt und Zahnarzt

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Sich wie ein Privatpatient fühlen ohne einer zu sein? Geht ganz leicht. Mit dem Wahltarif Kostenerstattung bei Arzt und Zahnarzt. Sie zahlen nur ein paar Euro im Monat mehr. Ganz ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge.

Ihre monatliche Prämie hängt von Ihrem Alter ab. Je älter Sie sind, desto mehr zahlen Sie monatlich für den Tarif. Die jeweiligen Tarifanhebungen sind nach Altersklassen festgelegt. Einfach einen Blick in die Broschüre werfen.

Dürfen wir vorstellen: Ihre Vorteile.

  • Sie wäh­len Ih­ren Arzt ganz frei

  • Sie brau­chen kei­ne Ge­sund­heits­prü­fung

  • Sie zah­len kei­ne Ri­si­ko­zu­schlä­ge bei Vor­er­kran­kun­gen

  • Wir über­neh­men die Kos­ten Ih­res Zah­ner­sat­zes bis zum dop­pel­ten Fest­zu­schuss

  • Ta­rif nicht in An­spruch ge­nom­men? Dann gibts 1/12 der Jah­res­prä­mie er­stat­tet

Wie funktioniert der Wahltarif?

Zunächst füllen Sie die Teilnahmeerklärung aus und schicken sie uns zu. Danach können Sie Ihre Rechnungen ganz einfach bei uns einreichen. Wir erstatten Ihnen dann den Kassensatz. Und nicht nur das, sondern auch 80 Prozent des restlichen Rechnungsbeitrags. Das gilt für alle Leistungen, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören. Sie zahlen einen Eigenanteil von maximal 500 Euro pro Jahr. Außerdem: Sie bekommen 100 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten erstattet. Vor allem beim Zahnarzt zahlt sich der Tarif aus – mit besonders hohen Zuschüssen.

Wann beginnt der Wahltarif zur Kostenerstattung?

Haben Sie sich schon für die Teilnahme am allgemeinen Kostenerstattungsverfahren entschieden? Dann nehmen Sie die Wahltarife ab Beginn des folgenden Monats in Anspruch. Für alle anderen gilt: Ihre Wahl ist ab Beginn des jeweils nächsten Vierteljahres möglich. In diesem Fall ist ab dem Zeitpunkt auch die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens nötig. Noch mehr Informationen finden Sie unter gesetzliche Kostenerstattung.

Sie möchten den Beginn nach hinten verschieben? Dann stellen Sie einen Antrag für einen späteren Monat. Neu bei der KNAPPSCHAFT? Dann entscheiden Sie sich direkt für einen Wahltarif zur Kostenerstattung.

Wann endet der Wahltarif Kostenerstattung?

Ihre Entscheidung für einen Wahltarif zur Kostenerstattung ist bindend für ein Jahr. Danach ist eine Kündigung möglich. Während dieses Jahres können Sie auch Ihre Mitgliedschaft bei uns nicht kündigen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Wahltarif kündigen möchten, halten Sie die Frist ein. Diese ist auf drei Monate festgelegt. Sollten Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich Ihre Teilnahme um ein weiteres Jahr.

Gibt es einen Bonus?

Gibt es. Und zwar dann, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen aus Ihrem jeweiligen Tarif in Anspruch genommen haben. Sie bekommen dann ein Zwölftel der tariflichen Jahresprämie ausgezahlt. Natürlich unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen.

Wahltarif Kostenerstattung. Kurz erklärt