Mehr Mäuse für Azubis. Prämien kassieren mit deinem Wahltarif
Auch interessant.
Am Anfang seiner Karriere muss jeder Mensch schwierige Entscheidungen treffen. Für Azubis gibt es eine Wahl, die gar nicht schwerfällt: nämlich unseren WahltarifAzubi.
Das Beste daran: Wenn du gesund bleibst und keine prämienschädlichen Leistungen in Anspruch nimmst, bekommst du von uns bis zu 120 Euro geschenkt. Einfach so. Und wenn du doch mal zum Arzt musst, zahlst du nie mehr als 140 Euro. Das ist dein Selbstbehalt. Er wird direkt mit deiner Prämie verrechnet.
Und das ist drin. Für dich

Teilnehmen und kassieren
Die erste Prämie bekommst du direkt, wenn deine Teilnahme beginnt. Einfach Teilnahmeerklärung unterschreiben und abschicken. Dann ist das Geld schon bald auf deinem Konto.
Jährlich bis zu 120 Euro abräumen
Gesundbleiben zahlt sich aus – und das nicht zu knapp. Selbst wenn du dich im laufenden Jahr für den Tarif entscheidest, bekommst du eine anteilige Prämie. Für den dreijährigen Gesamtzeitraum kriegst du bis zu 360 Euro.
Finanzielle Risiken verringern
Deine Behandlungskosten werden auf deinen Selbstbehalt angerechnet. Bei bestimmten Leistungen wird ein Teil der Kosten von dir zurückgefordert - deine Prämie wird kleiner. Aber keine Sorge: Du zahlst nie mehr als 20 Euro.
Für wen der Tarif infrage kommt
Bist du Mitglied bei uns? Stehst du in einem Ausbildungsverhältnis? Bist du jünger als 30? Verdienst du bei deiner Ausbildung mindestens 7.000 Euro im Jahr? Werden deine Beiträge nicht vollständig von einem Dritten getragen (zum Beispiel deinem Arbeitgeber)? Hast du fünfmal "Ja" gesagt? Dann hast du die Chance, dir jährlich bis zu 120 Euro Prämie zu sichern.
Ohne Arbeit Geld verdienen? Na klar!
Bis zu 120 Euro bekommst du geschenkt, wenn du ein Jahr lang keine prämienschädlichen Leistungen beanspruchst. Deine Prämie beträgt immer höchstens 20 Prozent deines Jahresbeitrages zur Krankenversicherung. Das heißt, wenn deine Beiträge unter 600 Euro im Jahr liegen, erhältst du eine geringere Prämie. Zahlst du mehr, gibt's bis zu 120 Euro.
Falls du prämienschädliche Leistungen beanspruchst, zahlst du bis zu 140 Euro dieser Kosten selber. Diesen Selbstbehalt verrechnen wir mit deiner Prämie. Wenn du Leistungen in Anspruch nimmst, die mehr kosten als 120 Euro, dann zahlst du höchstens noch 20 Euro dazu. Alle restlichen Kosten übernehmen wir für dich.
Gut zu wissen: Im ersten Jahr deines Tarifs bekommst du die 120 Euro Prämie sogar im Voraus*. In den nächsten Jahren zahlen wir dir deine Prämie immer im dritten Quartal des Folgejahres für das Vorjahr.
* Wenn du deinen Tarif im laufenden Jahr wählst, werden dein Selbstbehalt und deine Prämie anteilig berechnet.
Nicht vergessen: Wir melden deine Prämie der Finanzverwaltung. Wir haben alle Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz für dich zusammengefasst.
Deine prämienunschädlichen Leistungen
Natürlich gibt es viele Leistungen, die sich nicht auf deine Prämie auswirken. Diese Leistungen kannst du ganz ohne Bedenken in Anspruch nehmen:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
- Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Gesundheitskurse zur Prävention
- Schutzimpfungen
- medizinische Vorsorgeleistungen
- Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
- jährliche Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne
- Leistungen, die während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist gewährt werden
Deine prämienschädlichen Leistungen
Was sind eigentlich prämienschädliche Leistungen? Das sind zum Beispiel Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Zahnersatz und stationäre Behandlungen. Oder ärztliche Behandlungen, bei denen dir ein Rezept für ein Arznei- oder Hilfsmittel ausgestellt wird. Also alle Leistungen, bei denen Kosten entstehen. Grundsätzlich rechnen wir alle Leistungen auf deinen Selbstbehalt an. Das beeinflusst dann die Höhe deiner Prämie. Im Klartext: Je mehr prämienschädliche Leistungen du beanspruchst, desto niedriger wird deine Prämie.
Dein Wahltarif: Beginn, Laufzeit und Kündigung
Du hast deine Ausbildung schon begonnen? Dann schließe deinen Tarif problemlos zum ersten Tag des folgenden Monats ab. Der WahltarifAzubi ist drei Jahre lang gültig. In diesen drei Jahren kannst du deinen Tarif nicht mehr kündigen – genau wie deine Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT. Selbst wenn deine Ausbildung beendet wird, hast du mehrere Möglichkeiten: Entweder du wählst einen anderen Selbstbehalttarif bei uns, oder behältst deinen Tarif bis zum Ende der Mindestbindungsfrist.
Jetzt teilen