Auf zur KNAPPSCHAFT! Mit dem Wechselservice

Sie sind hier: {0}

Jeden Tag für uns da - der Gesundheitspartner in allen Lebenslagen. Willkommen bei der KNAPPSCHAFT. Wir übertreffen die Ansprüche des Gesetzgebers bei weitem – aus Überzeugung. Ihre familienversicherten Angehörigen gehen dabei natürlich nicht leer aus.

Sie wollen mehr erfahren? Rufen Sie uns einfach unter 0800 7245 900 an.

Was Sie bei uns erwartet? Zum Beispiel: kostenlose Reiseschutzimpfungen, 120 Euro für die sportmedizinische Untersuchung und Zuschüsse zu alternativen Heilmethoden. Belohnen Sie sich auch für Ihr Gesundheitsbewusstsein - mit unserem AktivBonus. Den gibt's für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sportliche Aktivitäten. Einfach für die KNAPPSCHAFT entscheiden, Antrag online ausfüllen und abschicken. Dann profitieren Sie schon bald von unserem umfangreichen Leistungs- und Serviceangebot.

Sie wollen mehr erfahren?

Rufen Sie uns einfach unter 0800 7245 900 an.

Machen Sie Schluss.

Mit Ihrer alten Krankenversicherung. Sie sind mindestens zwölf Monate bei Ihrer Krankenkasse Mitglied? Dann können Sie nach einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Dafür müssen Sie nur einen Mitgliedschaftsantrag der Krankenkasse Ihrer Wahl ausfüllen. Der Rest läuft elektronisch. Sie haben einen Wahltarif mit speziellen Konditionen abgeschlossen? Dann sind Sie vielleicht bis zu drei Jahre an Ihre Krankenkasse gebunden.

Aber aufgepasst.

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz, steht Ihnen bis zur Erhöhung einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht zu. Eine Bindungsfrist haben Sie in diesem Falle nicht.

So geht Trennung.

Füllen Sie einfach unseren Online-Antrag aus. Den Rest übernehmen wir für Sie. Wir kümmern uns um den Wechselprozess und die Kommunikation mit Ihrer bisherigen Krankenkasse. Sie müssen nur Ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie die Krankenkasse gewechselt haben.

Sie wechseln den Job?

Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie sofort die Krankenkasse wechseln. Ihren Antrag braucht Ihre neue Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den neuen Job angefangen haben. Und Sie informieren Ihren neuen Arbeitgeber über Ihre neue Krankenkasse. Interesse, zur KNAPPSCHAFT zu wechseln? Dann rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 7245 900 an oder schreiben eine E-Mail an willkommen@meine.knappschaft.de.

Steffi macht am Strand Sport mit einer größeren Gruppe von Sportlern.
"Ich hol das meiste aus meinem Leben raus. Aber das geht nur mit der richtigen Versicherung. Die KNAPPSCHAFT versteht mich und belohnt mich für meinen aktiven Lifestyle."

Mitglied werden

Sie möchten Mitglied der KNAPPSCHAFT werden, Ihnen fehlen aber noch Informationen? Kein Problem. Wir schicken Ihnen alle Infos und den Mitgliedschaftsantrag direkt nach Hause. Wenn Sie es gerne schriftlich haben, einfach Starterset anfordern.

Sie haben sich bereits für die KNAPPSCHAFT entschieden? Dann können Sie den Antrag direkt online ausfüllen.

Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag hier auszufüllen, auszudrucken und anschließend per Post zu senden.

Wenn Sie eine Rente beziehen oder Studentin/Student sind, dann senden Sie uns bitte neben dem Mitgliedschaftsantrag noch eine der nachfolgenden Anlagen zu. So helfen Sie uns, Ihren Antrag schnell zu bearbeiten und Rückfragen zu vermeiden.

Freiwillige Mitgliedschaft

Sie möchten freiwilliges Mitglied der KNAPPSCHAFT werden? Jetzt Antrag im PDF ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns senden.

Familienversicherung

Sie möchten einen Angehörigen bei der KNAPPSCHAFT mitversichern? Jetzt Antrag im PDF ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns senden.

Mitglieder werben Mitglieder

Ihre Weiterempfehlung lohnt sich.

  1. Mitglied werben: Überzeugen Sie Freunde, Nachbarn und Verwandte von der KNAPPSCHAFT, damit diese die Vorteile der KNAPPSCHAFT nutzen können.
  2. 25 Euro Prämie erhalten: Als Dankeschön erhalten Sie für jedes von Ihnen geworbene Neumitglied 25 Euro.

Einfach das Formular ausfüllen und an die KNAPPSCHAFT schicken oder direkt online teilnehmen.

Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Beschäftigte der Knappschaft-Bahn-See und ehrenamtliche Mitarbeiter dürfen nicht teilnehmen.

Ich werde jetzt Mitglied.

Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam.

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Warum muss ich Angaben zum Wechselgrund machen?

Das ist wichtig für den elektronischen Austausch mit Ihrer bisherigen Krankenkasse. Je nach Wechselgrund kann sich Ihr Mitgliedsbeginn verändern. Wechseln Sie zum Beispiel den Arbeitgeber, können Sie sofort mit Beginn der neuen Tätigkeit die Krankenkasse wechseln.

Wann greift die verkürzte Bindungsfrist und wann nicht?

Ab Januar 2021 gibt es nur noch die zwölfmonatige Bindungsfrist.
Ausnahme: Sie nehmen an bestimmten Wahltarifen teil: Dann gilt die Bindungsfrist des Wahltarifes. Ausnahme von der Ausnahme: Die Bindungsfrist der Wahltarife endet vorzeitig, wenn ein sofortiges Wahlrecht entsteht oder der Krankenkassenwechsel nach einer Versicherungslücke (also wenn Sie nicht durchgängig krankenversichert waren) stattfindet.

Was ist ein sofortiges Wahlrecht und wann entsteht es?

Mit einem sofortigen Wahlrecht können Sie ohne Kündigung und ohne Fristen sofort die Krankenkasse wechseln. Ein sofortiges Wahlrecht entsteht, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder Ihr Versicherungs-Status sich ändert (zum Beispiel von der Pflichtversicherung in die freiwillige Krankenversicherung). Zudem können Sie Ihre Krankenkasse sofort kündigen, wenn diese ihren Zusatzbeitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht kann bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate.