Machen Sie Schluss.
Mit Ihrer alten Krankenversicherung. Sie sind mindestens zwölf Monate bei Ihrer Krankenkasse Mitglied? Dann können Sie nach einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Dafür müssen Sie nur einen Mitgliedschaftsantrag der Krankenkasse Ihrer Wahl ausfüllen. Der Rest läuft elektronisch. Sie haben einen Wahltarif mit speziellen Konditionen abgeschlossen? Dann sind Sie vielleicht bis zu drei Jahre an Ihre Krankenkasse gebunden.
Aber aufgepasst.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz, steht Ihnen bis zur Erhöhung einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht zu. Eine Bindungsfrist haben Sie in diesem Falle nicht.
So geht Trennung.
Füllen Sie einfach unseren Online-Antrag aus. Den Rest übernehmen wir für Sie. Wir kümmern uns um den Wechselprozess und die Kommunikation mit Ihrer bisherigen Krankenkasse. Sie müssen nur Ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie die Krankenkasse gewechselt haben.
Sie wechseln den Job?
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie sofort die Krankenkasse wechseln. Ihren Antrag braucht Ihre neue Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den neuen Job angefangen haben. Und Sie informieren Ihren neuen Arbeitgeber über Ihre neue Krankenkasse. Interesse, zur KNAPPSCHAFT zu wechseln? Dann rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 7245 900 an oder schreiben eine E-Mail an willkommen@meine.knappschaft.de.