Student und gut versichert. Alles zur Krankenversicherung für Studenten

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Das Wichtigste zuerst: Gewöhnlich sind Sie während Ihres Studiums familienversichert. Das heißt kostenlos und ohne viel Papierkram. Ab Ihrem 25. Geburtstag greift im Regelfall die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Spätestens ab diesem Alter müssen Sie sich überlegen, welche Krankenkasse für Sie die beste ist – denn es besteht Versicherungspflicht. Wir möchten Ihnen bei dieser Entscheidung helfen. Daher klären wir alle Fragen zur Krankenversicherung der Studenten und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

• Unter 25 sind Studierende in der Regel beitragsfrei familienversichert.
• Zwischen 25 und 30 Jahren zahlen Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten einen besonders günstigen Beitrag.
• BAföG-Empfänger können einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen beantragen

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Familienversichert – beitragsfrei und unkompliziert

Familienversicherung bedeutet: stress- und beitragsfrei über die Eltern, versichert zu sein. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem, dass Studierende jünger als 25 Jahre sind und maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Generell dürfen Familienversicherte kein Gesamteinkommen haben, dass 505 Euro im Monat überschreitet. Bitte beachten Sie: Bei der Ausübung eines Minijobs gilt ein Grenzwert von 538 Euro. Trifft dies alles auf Sie zu, müssen Sie sich vorerst keine Gedanken um Versicherungsentscheidungen machen..

Studierende ab 25: Das müssen Sie wissen

Ab dem 25. Geburtstag sind Studierende üblicherweise nicht mehr familienversichert, sondern es tritt Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten (KVdS) ein. Hierfür sind monatlich Beiträge zu zahlen. Doch keine Angst. Für Studierende sind diese relativ günstig, denn es gilt ein deutlich reduzierter Beitragssatz von 10,22 Prozent.

Berechnet wird der günstige Krankenkassenbeitrag auf Basis des aktuellen BAföG-Bedarfssatzes für Studierende, die nicht bei Ihren Eltern wohnen. Aktuell liegt dieser bei 812 Euro monatlich. Somit ergibt sich für alle versicherungspflichtigen Studierenden ein einheitlicher Beitrag von 82,99 Euro im Monat. Hinzu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Dieser variiert, wodurch manche Kassen für Studierende günstiger oder aber auch teurer als andere sein können. Bei uns liegt der Zusatzbeitrag bei aktuell 2,2 Prozent – das entspricht einem monatlichen Betrag von 17,86 Euro. Somit zahlen Studierende für ihre Krankenversicherung bei uns insgesamt 100,85 Euro im Monat.

Krankenversicherungspflichtige Studierende sind automatisch auch pflegeversichert

Zusätzlich zum Krankenkassenbeitrag müssen Studierende daher auch einen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen gleich. Für Studierende unter 23 Jahren beträgt der Beitragssatz 3,40 Prozent - ohne Abschlag -, das sind im Monat 27,61 Euro. Bei Studierenden, die über 23 Jahre alt sind beläuft sich der Beitragssatz auf 4,0 Prozent, also 32,48 Euro monatlich. Studierende Eltern über 23 Jahre zahlen ebenfalls den geringeren Beitragssatz von 3,40 Prozent. Sind mindestens zwei Kinder vorhanden, sinkt der Beitragssatz um einen Abschlag.

Versicherungsleistungen, die zu Ihrem Leben passen

Studieren – das heißt für die meisten erstmal viel Neues lernen, viel Stress, aber auch viel Freizeit und im Idealfall viel reisen. Wir sorgen dafür, dass Sie während des Studiums auf alle Lebenslagen vorbereitet und im Alltag stets gut versorgt sind. Obwohl Sie als Student einen geringeren Beitragssatz zahlen, erhalten Sie selbstverständlich umfangreiche Leistungen der KNAPPSCHAFT.

Gesund, fit und sparsam mit dem Bonusprogramm

Bei all dem Sitzen im Hörsaal sind Bewegung und Sport besonders wichtig für Ihre Gesundheit. Versicherte, die sich im Sportverein oder Fitnessstudio fit halten, belohnt die KNAPPSCHAFT mit dem SportBonus in Höhe von 70 Euro. Wir belohnen weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen mit dem AktivBonus. Egal ob professionelle Zahnreinigung, die jährliche Zahnuntersuchung, Schutzimpfungen oder der Check-up beim Hausarzt: Für all das gibt’s bares Geld!

Für Entspannung während des Studiums sorgt ABJETZT/YOGA. Der Online-Yoga-Kurs findet in Zusammenarbeit mit der zertifizierten Yoga-Lehrerin Eun Mie Anne Thiele statt. Hiermit bringen Sie Entspannung und Ruhe in den stressigen Uni-Alltag – egal wann und wo. Das Beste: Der Kurs ist für Mitglieder der KNAPPSCHAFT komplett kostenfrei! Vorausgesetzt, Sie nehmen regelmäßig teil und haben im laufenden Kalenderjahr maximal einen weiteren Gesundheitskurs gemacht.

Alle, die lieber außerhalb der eigenen vier Wände sportlich aktiv sind, können sich einen Gesundheitskurs in Ihrer Nähe aussuchen. Zwei Kurse pro Jahr werden mit bis zu 80 Euro bezuschusst, wenn sie nicht sogar kostenfrei sind. In unserer Gesundheitskurs-Datenbank finden Sie Kurse in Ihrer Umgebung. Von Abnehm-Kursen bis hin zu Rückenfitness ist alles dabei.

Krankenversicherung während eines Praktikums, einer Werkstudententätigkeit oder eines Auslandssemesters

Während des Studiums heißt es für die Meisten: Arbeiten als Werkstudent oder Werkstudentin. Auch Praktika und Auslandssemester sind in vielen Studiengängen Standard. Hier fragen sich viele: „Bin ich als Werkstudent oder Werkstudentin, im Praktikum oder Auslandssemester weiterhin krankenversichert?“ Die Antwort ist leicht: Ja, auch während dieser Zeit sind Sie im Regelfall versichert. Ob hierbei jedoch Beiträge zu zahlen sind oder Sie weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben können, ist von mehreren Faktoren abhängig.

Alles Wichtige zu Ihrer Krankenversicherung während eines Praktikums finden Sie auf unserer Internetseite zu den Praktikanten.

Üben Sie eine Werkstudententätigkeit aus und waren bislang familienversichert, bleiben Sie weiterhin beitragsfrei über Ihre Eltern versichert, sofern sie kein regelmäßiges Gesamteinkommen erzielen, das 505 Euro – bei Ausübung eines Minijobs 538 Euro – im Monat übersteigt. Andernfalls tritt für die Dauer der Werkstudententätigkeit Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten ein.

Während eines Auslandssemesters bleibt Ihre bisherige Versicherung grundsätzlich bestehen. Es kann jedoch sein, dass eine zusätzliche private Krankenversicherung erforderlich wird. Weitere Informationen hierzu halten wir auf unserer Internetseite Behandlung im Ausland für Sie bereit.

Europäische Gesundheitskarte

Wir alle haben sie, auch wenn viele das nicht wissen: die europäische Gesundheitskarte. Sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte (Karte der Krankenkasse) und ist in allen EU-Staaten gültig. Damit sind Arztbesuche im Auslandssemester grundsätzlich kein Problem! Auf unserer Seite über unsere Versicherungsleistungen im Ausland erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Für Eilige. Alle Fragen und Antworten auf einen Blick

Was kostet eine Studenten-Krankenversicherung?

Studierende unter 25 Jahren sind kostenfrei familienversichert und zahlen somit nichts für ihre Versicherung. Studierende ab 25 Jahren sind in der Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag in Höhe von 82,99 Euro. Dieser orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Hinzu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Bei uns liegt dieser aktuell bei 17,86 Euro. Außerdem ist noch der Beitrag für die Pflegeversicherung fällig. Hierfür zahlen Studierende unter 23 Jahren monatlich 27,61 Euro (ohne Berücksichtigung eines Abschlages). Ab 23 Jahren beträgt dieser 32,48 Euro monatlich. Studierende Eltern zahlen ebenfalls den geringeren Beitrag in Höhe von 27,61 Euro. Sind mindestens zwei Kinder vorhanden, kann sich dieser Beitrag noch reduzieren.

Wer zahlt die Krankenkasse-Beiträge während des Studiums?

Studierende unter 25 Jahren haben Glück: Sie sind über ihre Eltern familienversichert und zahlen nichts. Ab 25 Jahren tragen Studierende die Kosten selbst. Ab 23 Jahren beträgt dieser 32,48 Euro monatlich. Studierende Eltern zahlen ebenfalls den geringeren Beitrag in Höhe von 27,61 Euro. Sind mindestens zwei Kinder vorhanden, kann sich dieser Beitrag noch reduzieren.

Wann endet die Familienversicherung?

Die Familienversicherung endet in der Regel am Tag vor dem 25. Geburtstag. Sie kann jedoch auch vorher enden, wenn das monatliche Einkommen regelmäßig über 505 Euro liegt. Bitte beachten Sie: Bei der Ausübung eines Minijobs gilt ein Betrag von 538 Euro als Grenzwert. Auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden beträgt, sind Studierende nicht mehr familienversichert. Dann unterliegen Studierende der Versicherungspflicht und sind selbst Mitglied einer Krankenkasse.

Wie lange greift die studentische Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung der Studenten kann im Regelfall bis zum Ende des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt, durchgeführt werden.. Liegen Verlängerungstatbestände - wie zum Beispiel durch die Art der Ausbildung, familiäre oder persönliche Gründe, dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges - vor, ist die Fortführung der studentischen Krankenversicherung auch darüber hinaus möglich.

Wie viel darf man als familienversicherter Student oder Studentin verdienen?

Familienversicherte Studierende dürfen monatliche Einnahmen von bis zu 505 Euro haben. Bei Ausübung eines Minijobs gilt ein Betrag von 538 Euro.

Welche Krankenkasse ist die beste für Studierende?

Sie entscheiden natürlich, welche Krankenkasse die beste für Sie ist. Im Hinblick auf die Versicherungsart lässt sich jedoch sagen, dass besonders für Studenten bis 30 Jahren die gesetzliche Krankenversicherung optimal ist. Durch die Regelungen der „Krankenversicherung der Studenten“ ist der Beitragssatz besonders niedrig, da er sich am BAföG Bedarfssatz orientiert. Die Leistungen sind aber wie bei „normalen“ Versicherten genauso umfangreich. Zudem bieten gesetzliche Krankenkassen neben den regulären Leistungen verschiedene Zusatzleistungen an. Hier sollten Sie vor allem nach Ihren Bedürfnissen entscheiden: Wenn Sie gerne reisen, Sport machen und viel Wert auf zuverlässiges Expertenwissen und guten Service legen, sind Sie bei der KNAPPSCHAFT gut aufgehoben.

Wie läuft das mit der Meldung über den Versicherungsstatus an die Hochschule bei der Einschreibung?

Teilen Sie uns einfach mit, welcher Hochschule wir Ihren Versicherungsstatus melden sollen. Die Meldung setzen wir dann umgehend ab. Innerhalb von 24 Stunden sollte die Hochschule unsere Meldung dann verarbeitet und Kenntnis über Ihren Versicherungsstatus haben. Sofern Sie einen Nachweis über die abgesetzte Meldung für Ihre Unterlagen wünschen, stellen wir Ihnen diesen selbstverständlich gern aus.

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