Student und gut versichert. Alles zur Krankenversicherung für Studenten

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Das Wichtigste zuerst: Im Regelfall sind Sie während Ihres Studiums familienversichert. Das heißt kostenlos und ohne viel Papierkram. Ab Ihrem 25. Geburtstag greift in der Regel die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Spätestens ab diesem Alter müssen Sie sich überlegen, welche Krankenkasse für Sie die beste ist – denn es besteht Versicherungspflicht. Wir möchten Ihnen bei dieser Entscheidung helfen. Daher klären wir alle Fragen zur Krankenversicherung der Studenten und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

• Unter 25 sind Studierende kostenlos familienversichert.
• Zwischen 25 und 30 Jahren zahlen Sie einen besonders günstigen Beitrag.
• BAföG-Empfänger können einen Zuschuss bekommen

Rundum sorglos. Auch im Auslandssemester

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Über den Online-Kundenbereich „Meine KNAPPSCHAFT“ sind wir jederzeit erreichbar.

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Familienversichert – kostenlos und unkompliziert

Familienversicherung bedeutet: stressfrei über die Eltern, den Ehepartner oder die Ehepartnerin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein. Voraussetzung hierfür ist, dass Studierende jünger als 25 Jahre sind und maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Generell dürfen Familienversicherte in diesem Fall nicht mehr als 485 Euro im Monat verdienen. Bitte beachten Sie: Bei der Ausübung eines Minijobs gilt ein Grenzwert von 520 Euro. Trifft dies alles auf Sie zu, müssen Sie sich vorerst keine Gedanken um Versicherungsentscheidungen machen.

Studierende ab 25: Das müssen Sie wissen

Ab dem 25. Geburtstag sind Studierende nicht mehr familienversichert, sondern müssen sich selbstständig in einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung anmelden, da sie versicherungspflichtig werden. Studierende können jedoch aufatmen: Denn es gilt ein deutlich reduzierter Beitragssatz. Somit fallen die Kosten geringer aus. Dieses System ist die sogenannte Krankenversicherung der Studenten (KVdS).

Berechnet wird der günstige Krankenkassenbeitrag auf Basis des aktuellen BAföG-Bedarfssatzes für Studierende, die nicht bei Ihren Eltern wohnen. Aktuell liegt dieser bei 812 Euro monatlich. Das ergibt einen einheitlichen Beitrag von 82,99 Euro im Monat – für alle Studierenden. Hinzu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Je nach Krankenkasse variiert dieser, wodurch manche Kassen für Studierende günstiger oder teurer als andere sein können. Bei uns liegt der Zusatzbeitrag bei aktuell 1,6 Prozent – das entspricht 12,99 Euro. Somit zahlen Studierende für ihre Krankenversicherung bei uns insgesamt 95,98 Euro im Monat.

Studierende sind automatisch in der Pflegeversicherung

Zusätzlich zum Krankenkassen-Beitrag müssen Studierende auch einen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Versicherten gleich. Unter 23 Jahren beträgt dieser 3,40 Prozent - ohne Abschlag -, das sind im Monat 27,61 Euro. Über 23 Jahren sind es 4,0 Prozent, also 32,48 Euro monatlich. Studierende Eltern über 23 Jahre zahlen ebenfalls den geringeren Beitragssatz. Sind mindestens zwei Kinder vorhanden sinkt der Beitragssatz nochmals um einen Abschlag.

Versicherungsleistungen, die zu Ihrem Leben passen

Studieren – das heißt für die meisten erstmal viel Neues lernen, viel Stress, aber auch viel Freizeit und im Idealfall viel reisen. Wir sorgen dafür, dass Sie während des Studiums auf alle Lebenslagen vorbereitet und im Alltag stets gut versorgt sind. Obwohl Sie als Student einen geringeren Beitragssatz zahlen, erhalten Sie selbstverständlich umfangreiche Leistungen der KNAPPSCHAFT.

Gesund, fit und sparsam mit dem Bonusprogramm

Bei all dem Sitzen im Hörsaal sind Bewegung und Sport besonders wichtig für Ihre Gesundheit. Versicherte, die sich im Sportverein oder Fitnessstudio fit halten, belohnt die KNAPPSCHAFT mit dem SportBonus in Höhe von 70 Euro. Wir belohnen weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen mit dem AktivBonus. Egal ob professionelle Zahnreinigung, die jährliche Zahnuntersuchung, Schutzimpfungen oder der Check-up beim Hausarzt: Für all das gibt’s bares Geld!

Für Entspannung während des Studiums sorgt ABJETZT/YOGA. Der Online-Yoga-Kurs findet in Zusammenarbeit mit der zertifizierten Yoga-Lehrerin Eun Mie Anne Thiele statt. Hiermit bringen Sie Entspannung und Ruhe in den stressigen Uni-Alltag – egal wann und wo. Das Beste: Der Kurs ist für Mitglieder der KNAPPSCHAFT komplett kostenfrei! Vorausgesetzt, Sie nehmen regelmäßig teil und haben im laufenden Kalenderjahr maximal einen weiteren Gesundheitskurs gemacht.

Alle, die lieber außerhalb der eigenen vier Wände sportlich aktiv sind, können sich einen Gesundheitskurs in Ihrer Nähe aussuchen. Zwei Kurse pro Jahr werden mit bis zu 80 Euro bezuschusst, wenn sie nicht sogar kostenfrei sind. In unserer Gesundheitskurs-Datenbank finden Sie Kurse in Ihrer Umgebung. Von Abnehm-Kursen bis hin zu Rückenfitness ist alles dabei.

Krankenversicherung für Werkstudenten und Werkstudentinnen, im Praktikum und Auslandssemester

Während des Studiums heißt es für die Meisten: Arbeiten als Werkstudent oder Werkstudentin. Auch Praktika und Auslandssemester sind in vielen Studiengängen Standard. Hier fragen sich viele: „Bin ich als Werkstudent oder Werkstudentin, im Praktikum oder Auslandssemester weiterhin krankenversichert?“ Die Antwort ist leicht: Ja, auch während dieser Zeit sind Sie versichert.

Familienversicherte sind grundsätzlich auch im Praktikum, im Werkstudentenjob und während des Auslandssemesters kostenfrei über die Eltern versichert. Übersteigen die Einkünfte des Praktikums oder des Jobs jedoch 470 Euro - bei Ausübung eines Minijobs 520 Euro - pro Monat, greift die Familienversicherung nicht mehr. Studierende müssen sich dann für die Dauer der Tätigkeit über die Krankenversicherung der Studenten selbst versichern. Generell darf die Arbeitszeit währenddessen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Bei Überschreitung gilt man nicht mehr als Werkstudent oder Werkstudentin, sondern als normaler Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin.

Europäische Gesundheitskarte

Wir alle haben sie, auch wenn viele das nicht wissen: die europäische Gesundheitskarte. Sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte (Karte der Krankenkasse) und ist in allen EU-Staaten gültig. Damit sind Arztbesuche im Auslandssemester kein Problem! Auf unserer Seite über unsere Versicherungsleistungen im Ausland erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Für Eilige. Alle Fragen und Antworten auf einen Blick

Was kostet eine Studenten-Krankenversicherung?

Studierende unter 25 Jahren sind kostenfrei familienversichert und zahlen somit nichts für ihre Versicherung. Studierende ab 25 Jahren sind in der Krankenversicherung der Studenten versichert. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag in Höhe von 82,99 Euro. Dieser orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Hinzu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Bei uns liegt dieser aktuell bei 12,99 Euro. Außerdem ist noch der Beitrag für die Pflegeversicherung fällig. Hierfür zahlen Studierende unter 23 Jahren monatlich 27,61 Euro (ohne Berücksichtigung eines Abschlages). Ab 23 Jahren beträgt dieser 32,48 Euro monatlich.

Wer zahlt die Krankenkasse-Beiträge während des Studiums?

Studierende unter 25 Jahren haben Glück: Sie sind über ihre Eltern familienversichert und zahlen nichts. Ab 25 Jahren tragen Studierende die Kosten selbst. BAföG-Empfänger und BAföG-Empfängerinnen können jedoch einen Zuschuss von bis zu 122 Euro im Monat erhalten. Diesen müssen sie beim BAföG-Amt beantragen.

Wann endet die Familienversicherung?

Die Familienversicherung endet in der Regel am Tag vor dem 25. Geburtstag. Sie kann jedoch auch vorher enden, wenn das monatliche Einkommen regelmäßig über 485 Euro liegt. Bitte beachten Sie: Bei der Ausübung eines Minijobs gilt ein Betrag von 520 Euro als Grenzwert. Auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden beträgt, sind Studierende nicht mehr familienversichert. Dann unterliegen Studierende der Versicherungspflicht und sind selbst Mitglied einer Krankenkasse.

Wie lange greift die studentische Krankenversicherung?

Bis zum Ende des Semesters, in dem der Student oder die Studentin 30 Jahre alt wird, greift die Krankenversicherung der Studenten. Liegen Verlängerungstatbestände - wie zum Beispiel durch die Art der Ausbildung, familiäre oder persönliche Gründe, dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges - vor, ist die Fortführung der studentischen Krankenversicherung auch darüber hinaus möglich.

Wie viel darf man als familienversicherter Student oder Studentin verdienen?

Als familienversicherter Student oder Studentin dürfen Sie monatliche Einnahmen von bis zu 485 Euro haben. Bei Ausübung eines Minijobs gilt ein Betrag von 520 Euro.

Welche Krankenkasse ist die beste für Studierende?

Sie entscheiden natürlich, welche Krankenkasse die beste für Sie ist. Im Hinblick auf die Versicherungsart lässt sich jedoch sagen, dass besonders für Studenten bis 30 Jahren die gesetzliche Krankenversicherung optimal ist. Durch die Regelungen der „Krankenversicherung der Studenten“ ist der Beitragssatz besonders niedrig, da er sich am BAföG Bedarfssatz orientiert. Die Leistungen sind aber wie bei „normalen“ Versicherten genauso umfangreich. Zudem bieten gesetzliche Krankenkassen neben den regulären Leistungen verschiedene Zusatzleistungen an. Hier sollten Sie vor allem nach Ihren Bedürfnissen entscheiden: Wenn Sie gerne reisen, Sport machen und viel Wert auf zuverlässiges Expertenwissen und guten Service legen, sind Sie bei der KNAPPSCHAFT gut aufgehoben.

Wie läuft das mit der Versicherungsbescheinigung für die Hochschule?

Für die Einschreibung an der Hochschule ist ein Nachweis über den Versicherungsstatus erforderlich. Bislang hat die KNAPPSCHAFT den Studieninteressierten hierfür eine Versicherungsbescheinigung ausgestellt, die bei der Immatrikulation mit eingereicht wurde. Seit dem 1. Januar 2022 meldet die KNAPPSCHAFT den Versicherungsstatus im Regelfall nunmehr direkt an die Hochschule. Wichtig ist hierfür, dass der KNAPPSCHAFT im Vorfeld der Name sowie der Ort der gewünschten Hochschule mitgeteilt wird. Die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung erfolgt nur noch im Ausnahmefall.

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