Mein Beitrag als Selbstständiger. Wird 2023 anhand dieser Größen berechnet:
- 4.987,50 Euro als Höchstbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
- 1.131,67 Euro als Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
Folgende Beitragssätze gelten ab dem 1. Juli 2023:
Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag | Höchstbeitrag | Mindestbeitrag | |
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | 16,2 % | 807,98 € | 183,33 € |
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | 15,6 % | 778,05 € | 176,54 € |
Pflegeversicherung | 3,4 % - ohne Abschlag - | 169,58 € | 38,48 € |
Pflegeversicherung mit Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren | 4,0 % | 199,50 € | 45,27 € |
Die angegebenen Höchst- und Mindestbeiträge können abweichen, wenn Sie selbstständig sind und zusätzlich eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. In diesem Fall ist der allgemeine Beitragssatz entscheidend.
Ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind reduziert sich der Pflegebeitrag um einen Abschlag in Höhe von jeweils 0,25 Prozent.