Mein Beitrag als Selbstständiger. Wird 2023 anhand dieser Größen berechnet:
- 4.987,50 Euro als Höchstbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
- 1.131,67 Euro als Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
Folgende Beitragssätze gelten ab dem 1. Januar 2023:
Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag | Höchstbeitrag | Mindestbeitrag | |
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | 16,2 % | 807,98 € | 183,33 € |
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | 15,6 % | 778,05 € | 176,54 € |
Pflegeversicherung | 3,05 % | 152,12 € | 34,52 € |
Pflegeversicherung mit Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren | 3,4 % | 169,58 € | 38,48 € |
Die angegebenen Höchst- und Mindestbeiträge können abweichen, wenn Sie selbstständig sind und zusätzlich eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. In diesem Fall ist der allgemeine Beitragssatz entscheidend.