Krankenversicherung als Praktikant. Funktioniert ganz einfach

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Praktikum, kaum Kohle und jetzt auch noch für die Krankenversicherung zahlen? Das muss nicht sein. Denn bei der KNAPPSCHAFT sind Praktikanten unter 25 fast immer kostenfrei familienversichert.

Und wenn nicht gibt's da noch eine günstige Alternative: die Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten. In dieser können auch Praktikanten Mitglied werden. Wie die Versicherung während des Praktikums geregelt ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die KNAPPSCHAFT erklärt wie's geht. Einfach weiterlesen.

Diese Faktoren spielen eine wichtige Rolle:

  • Al­ter

    Bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag ist die Familienversicherung möglich. Danach kann auch für Praktikanten die studentische Krankenversicherung folgen.
  • Zeit­punkt

    Je nachdem, wann das Praktikum gemacht wird, gelten unterschiedliche Bedingungen. Außerdem kommt es darauf an, ob das Praktikum freiwillig oder verpflichtend ist.
  • Ver­gü­tung

    Mit dem Verdienst ändert sich auch die Höhe der Beiträge. Wird für das Praktikum keine Vergütung gezahlt, wie etwa beim Schülerpraktikum, besteht auch keine Versicherungspflicht.

Worauf es ankommt: Mein Alter.

Bis ich 25 Jahre alt bin, kann ich kostenfrei Mitglied in der Familienversicherung der KNAPPSCHAFT sein. Ein Praktikum beeinflusst mein Versicherungsverhältnis nicht, solange ich mich noch in der Ausbildung oder im Studium befinde und die Einkommensgrenzen nicht überschreite.

Nach meinem 25. Geburtstag kann ich Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten werden, wenn ich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bin. Ein Praktikum neben dem Studium ist auch hier möglich. Ich darf aber bei einem freiwilligen Zwischenpraktikum nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, um meinen Studentenstatus zu erhalten. Alle Informationen gibt's unter Studenten.

Zeitpunkt und Art meines Praktikums.

Mache ich vor oder nach dem Studium ein Praktikum, bleibe ich familienversichert. Ich darf die Alters- und Einkommensgrenze aber nicht überschreiten.
Hat mein Studium schon begonnen und ich mache ein Praktikum, muss ich bestimmte Regeln beachten. Ein verpflichtendes Praktikum beeinflusst mein Versicherungsverhältnis nicht. Sogenannte Pflichtpraktika sind in der Regel unbezahlt und vorgeschrieben. Sie sind notwendig, um einen Abschluss zu erzielen.
Auch ein freiwilliges Praktikum beeinflusst mein Versicherungsverhältnis nicht. Vorausgesetzt ich überschreite nicht die Alters- und Einkommensgrenzen.

Meine Vergütung.

Je nachdem, um was für ein Praktikum es sich handelt und wie viel ich dabei verdiene, fallen auch meine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich aus. Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber für mich den Beitrag, wenn ich ein verpflichtendes Praktikum mache und nichts oder maximal 325 Euro im Monat verdiene. Das heißt, ich muss keine eigenen Beiträge zahlen.
Verdiene ich etwa bei einem freiwilligen Praktikum maximal 520 Euro monatlich, zahlt der Arbeitgeber für mich einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Ich bin dann anderweitig abgesichert, zum Beispiel über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung.
Bei einer höheren Vergütung fallen für mich als Arbeitnehmer auch Beiträge an:

  • Verdiene ich monatlich von 520,01 bis 2.000 Euro, bin ich Midijobber.
  • Verdiene ich mehr als 2.000 Euro im Monat, bin ich "normaler" Arbeitnehmer.

Schon gewusst?

In bestimmten Fällen können sich versicherungspflichtige Praktikanten von ihrer Versicherungspflicht befreien lassen. In der Rentenversicherung geht das zum Beispiel, wenn das Praktikum freiwillig ist und in den Rahmen eines Minijobs fällt. In der Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Befreiung nur bei einem Pflichtpraktikum möglich - unter bestimmten Voraussetzungen. Am besten informieren Sie sich im Voraus genau über Ihre Möglichkeiten. Die KNAPPSCHAFT unterstützt Sie dabei.

Für Eilige. Alle Fragen und Antworten auf einen Blick

Was kostet eine Studenten-Krankenversicherung?

Studierende unter 25 Jahren sind kostenfrei familienversichert und zahlen somit nichts für ihre Versicherung. Studierende ab 25 Jahren sind in der Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag in Höhe von 82,99 Euro. Dieser orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Hinzu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Bei uns liegt dieser aktuell bei 17,86 Euro. Außerdem ist noch der Beitrag für die Pflegeversicherung fällig. Hierfür zahlen Studierende unter 23 Jahren monatlich 27,61 Euro (ohne Berücksichtigung eines Abschlages). Ab 23 Jahren beträgt dieser 32,48 Euro monatlich. Studierende Eltern zahlen ebenfalls den geringeren Beitrag in Höhe von 27,61 Euro. Sind mindestens zwei Kinder vorhanden, kann sich dieser Beitrag noch reduzieren.

Wer zahlt die Krankenkasse-Beiträge während des Studiums?

Studierende unter 25 Jahren haben Glück: Sie sind über ihre Eltern familienversichert und zahlen nichts. Ab 25 Jahren tragen Studierende die Kosten selbst. Ab 23 Jahren beträgt dieser 32,48 Euro monatlich. Studierende Eltern zahlen ebenfalls den geringeren Beitrag in Höhe von 27,61 Euro. Sind mindestens zwei Kinder vorhanden, kann sich dieser Beitrag noch reduzieren.

Wann endet die Familienversicherung?

Die Familienversicherung endet in der Regel am Tag vor dem 25. Geburtstag. Sie kann jedoch auch vorher enden, wenn das monatliche Einkommen regelmäßig über 505 Euro liegt. Bitte beachten Sie: Bei der Ausübung eines Minijobs gilt ein Betrag von 538 Euro als Grenzwert. Auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden beträgt, sind Studierende nicht mehr familienversichert. Dann unterliegen Studierende der Versicherungspflicht und sind selbst Mitglied einer Krankenkasse.

Wie lange greift die studentische Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung der Studenten kann im Regelfall bis zum Ende des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt, durchgeführt werden.. Liegen Verlängerungstatbestände - wie zum Beispiel durch die Art der Ausbildung, familiäre oder persönliche Gründe, dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges - vor, ist die Fortführung der studentischen Krankenversicherung auch darüber hinaus möglich.

Wie viel darf man als familienversicherter Student oder Studentin verdienen?

Familienversicherte Studierende dürfen monatliche Einnahmen von bis zu 505 Euro haben. Bei Ausübung eines Minijobs gilt ein Betrag von 538 Euro.

Welche Krankenkasse ist die beste für Studierende?

Sie entscheiden natürlich, welche Krankenkasse die beste für Sie ist. Im Hinblick auf die Versicherungsart lässt sich jedoch sagen, dass besonders für Studenten bis 30 Jahren die gesetzliche Krankenversicherung optimal ist. Durch die Regelungen der „Krankenversicherung der Studenten“ ist der Beitragssatz besonders niedrig, da er sich am BAföG Bedarfssatz orientiert. Die Leistungen sind aber wie bei „normalen“ Versicherten genauso umfangreich. Zudem bieten gesetzliche Krankenkassen neben den regulären Leistungen verschiedene Zusatzleistungen an. Hier sollten Sie vor allem nach Ihren Bedürfnissen entscheiden: Wenn Sie gerne reisen, Sport machen und viel Wert auf zuverlässiges Expertenwissen und guten Service legen, sind Sie bei der KNAPPSCHAFT gut aufgehoben.

Wie läuft das mit der Meldung über den Versicherungsstatus an die Hochschule bei der Einschreibung?

Teilen Sie uns einfach mit, welcher Hochschule wir Ihren Versicherungsstatus melden sollen. Die Meldung setzen wir dann umgehend ab. Innerhalb von 24 Stunden sollte die Hochschule unsere Meldung dann verarbeitet und Kenntnis über Ihren Versicherungsstatus haben. Sofern Sie einen Nachweis über die abgesetzte Meldung für Ihre Unterlagen wünschen, stellen wir Ihnen diesen selbstverständlich gern aus.

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