Worauf es ankommt: Mein Alter.
Bis ich 25 Jahre alt bin, kann ich kostenfrei Mitglied in der Familienversicherung der KNAPPSCHAFT sein. Ein Praktikum beeinflusst mein Versicherungsverhältnis nicht, solange ich mich noch in der Ausbildung oder im Studium befinde und die Einkommensgrenzen nicht überschreite.
Nach meinem 25. Geburtstag kann ich Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten werden, wenn ich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bin. Ein Praktikum neben dem Studium ist auch hier möglich. Ich darf aber bei einem freiwilligen Zwischenpraktikum nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, um meinen Studentenstatus zu erhalten. Alle Informationen gibt's unter Studenten.
Zeitpunkt und Art meines Praktikums.
Mache ich vor oder nach dem Studium ein Praktikum, bleibe ich familienversichert. Ich darf die Alters- und Einkommensgrenze aber nicht überschreiten.
Hat mein Studium schon begonnen und ich mache ein Praktikum, muss ich bestimmte Regeln beachten. Ein verpflichtendes Praktikum beeinflusst mein Versicherungsverhältnis nicht. Sogenannte Pflichtpraktika sind in der Regel unbezahlt und vorgeschrieben. Sie sind notwendig, um einen Abschluss zu erzielen.
Auch ein freiwilliges Praktikum beeinflusst mein Versicherungsverhältnis nicht. Vorausgesetzt ich überschreite nicht die Alters- und Einkommensgrenzen.
Meine Vergütung.
Je nachdem, um was für ein Praktikum es sich handelt und wie viel ich dabei verdiene, fallen auch meine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich aus. Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber für mich den Beitrag, wenn ich ein verpflichtendes Praktikum mache und nichts oder maximal 325 Euro im Monat verdiene. Das heißt, ich muss keine eigenen Beiträge zahlen.
Verdiene ich etwa bei einem freiwilligen Praktikum maximal 520 Euro monatlich, zahlt der Arbeitgeber für mich einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Ich bin dann anderweitig abgesichert, zum Beispiel über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung.
Bei einer höheren Vergütung fallen für mich als Arbeitnehmer auch Beiträge an:
- Verdiene ich monatlich von 520,01 bis 2.000 Euro, bin ich Midijobber.
- Verdiene ich mehr als 2.000 Euro im Monat, bin ich "normaler" Arbeitnehmer.