Kleiner Job, große Wirkung. Aber ohne Krankenversicherung

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Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, bei der Ihr regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, haben Sie einen Minijob. Oder wenn Sie kurzfristig – also maximal 3 Monate oder 70 Tage im Jahr – beschäftigt sind.

Aus dieser Beschäftigung zahlen Sie grundsätzlich keine eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch nicht, wenn Sie noch eine andere Beschäftigung haben. Das heißt aber auch, dass Sie über den Minijob nicht krankenversichert sind. Sondern Ihr bisheriger Krankenversicherungsschutz bestehen bleibt.

Rente aufstocken per Minijob.

Sie arbeiten beispielsweise als Aufsicht in einer Spielhalle und Ihr Monatslohn beträgt 538 Euro. Da Sie etwas für Ihre Rente tun möchten, haben Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Für Ihre Rentenversicherung zahlen Sie deshalb automatisch 3,6 Prozent, also 19,37 Euro monatlich. Den Löwenanteil trägt Ihr Arbeitgeber.
Durch die Beitragszahlung wird nicht nur Ihre spätere Rente um einen kleinen Teil erhöht. Außerdem werden die Monate der Beitragszahlung in vollem Umfang bei der Wartezeit berücksichtigt. Alle Infos zum Thema Minijobs gibt es unter minijob-zentrale.de.

"Durch meinen Minijob habe ich keinen Versicherungsschutz. Ich bin aber als Student in der Familienversicherung meiner Eltern versichert und zahle keine Beiträge. Mit 25 endet meine Familienversicherung. Dann versichere ich mich selbst - bei der KNAPPSCHAFT."

Was viele nicht wissen.

Wenn Sie als Minijobber krank sind, haben Sie Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Um medizinische Leistungen zu erhalten, müssen Sie aber krankenversichert sein. Über Ihren Hauptjob, in der Familienversicherung oder als Mitglied der studentischen Krankenversicherung.

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Ohne lästigen Papierkram oder bürokratisches Tamtam.